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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.1994 - 2 M 70/93   

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https://dejure.org/1994,13042
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.1994 - 2 M 70/93 (https://dejure.org/1994,13042)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.02.1994 - 2 M 70/93 (https://dejure.org/1994,13042)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 2 M 70/93 (https://dejure.org/1994,13042)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.1996 - 2 L 61/95

    Örtliche Verhältnisse; Anschlußbeitrag; Nutzungsfaktor; Vollgeschoß; Abgabebetrag

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beklagten hat der erkennende Senat durch Beschluß vom 26. November 1993 (2 M 70/93) zurückgewiesen.

    Insoweit nimmt der Senat auf die Gründe seines Beschlusses vom 26. November 1993 (2 M 70/93) Bezug.

    Zwar hat der Senat diese Regelung in seinem Beschluß vom 26. November 1993 - 2 M 70/93 - im Anschluß an seine damalige ständige Rechtsprechung (vgl. z. B. Urt. v. 13.07.1993 - 2 L 55/93 -) noch für unwirksam erachtet, weil es der Gleichheitssatz gebiete, daß sämtliche Vollgeschosse mit dem gleichen Nutzungsfaktor in die Beitragsberechnung eingingen.

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Mögen die vorliegenden Berichte auch aus dem Zeitraum stammen, als der Kläger gerade volljährig war, so darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Anbahnung des Kontaktes zum MfS und wohl auch die ersten Berichte noch aus dem Zeitraum stammen, der später nach dem StUG nicht mehr relevant sein sollte (vgl. dazu auch BVerfG 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 f. [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]; OVG Greifswald 8. Februar 1994 - 2 M 70/93 - LKV 1994, 448, 449).
  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

    Auch das OVG Greifswald hat seine ehemals dahingehende Auffassung (OVG Greifswald, Beschluß vom 8.2.1994 - 2 M 70/93 - LKV 1994, 448, 449) zwischenzeitlich wieder aufgegeben (OVG Greifswald, Beschluß vom 29.11.1995 - 2 M 99/95 - LKV 1996, 251, 252).
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