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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG (https://dejure.org/2021,37597)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG (https://dejure.org/2021,37597)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 3 LZ 553/19 OVG (https://dejure.org/2021,37597)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Wird dem Vertretungsorgan vor oder bei seiner Beschlussfassung über den Abgabensatz eine solche Kalkulation nicht zur Billigung unterbreitet oder ist die unterbreitete Abgabenkalkulation in einem für die Abgabensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Abgabensatzes zur Folge, weil das Vertretungsorgan das ihm bei der Festsetzung der Abgabensätze nach § 22 Abs. 3 Nr. 11 Kommunalverfassung eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei hat ausüben können (st. Rspr., vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris Rn. 50; Urteil vom 2. Juni 2004 - 4 K 38/02 -, juris Rn. 63; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 1 M 92/08 - eingehend zur Inhaltsrichtigkeitstheorie: Aussprung, in ders./Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz M-V, Stand 10/2020, § 2 Anm. 8.3.4.1).

    c) Eine Bagatellgrenze für unbeabsichtigte geringfügige Kalkulationsfehler wird in der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern nicht anerkannt (Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris Rn. 54), so dass der diesbezügliche Hinweis des Beklagten auf sich beruhen kann.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ; 134, 106 ; 151, 173 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 21 f.).

    Der Berufungs- und Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wird verfassungsrechtlich unbedenklich dahingehend ausgelegt, dass es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage - bei der Berufungszulassung auch auf eine solche Tatsachenfrage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 46.18, 1 PKH 34.18 -, juris, Rn. 5 m. w. N.) - ankommen muss, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, Rn. 20; st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 9 B 72.15 -, juris, Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Der Berufungs- und Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wird verfassungsrechtlich unbedenklich dahingehend ausgelegt, dass es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage - bei der Berufungszulassung auch auf eine solche Tatsachenfrage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 46.18, 1 PKH 34.18 -, juris, Rn. 5 m. w. N.) - ankommen muss, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, Rn. 20; st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 9 B 72.15 -, juris, Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Wird dem Vertretungsorgan vor oder bei seiner Beschlussfassung über den Abgabensatz eine solche Kalkulation nicht zur Billigung unterbreitet oder ist die unterbreitete Abgabenkalkulation in einem für die Abgabensatzhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Abgabensatzes zur Folge, weil das Vertretungsorgan das ihm bei der Festsetzung der Abgabensätze nach § 22 Abs. 3 Nr. 11 Kommunalverfassung eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei hat ausüben können (st. Rspr., vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris Rn. 50; Urteil vom 2. Juni 2004 - 4 K 38/02 -, juris Rn. 63; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 1 M 92/08 - eingehend zur Inhaltsrichtigkeitstheorie: Aussprung, in ders./Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz M-V, Stand 10/2020, § 2 Anm. 8.3.4.1).
  • BVerwG, 04.05.2016 - 9 B 72.15

    Gewerbesteuer; Aussetzungszinsen; Nichtzulassungsbeschwerde; ernstliche Zweifel;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Der Berufungs- und Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wird verfassungsrechtlich unbedenklich dahingehend ausgelegt, dass es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage - bei der Berufungszulassung auch auf eine solche Tatsachenfrage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 46.18, 1 PKH 34.18 -, juris, Rn. 5 m. w. N.) - ankommen muss, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, Rn. 20; st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 9 B 72.15 -, juris, Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 46.18
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Der Berufungs- und Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache wird verfassungsrechtlich unbedenklich dahingehend ausgelegt, dass es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage - bei der Berufungszulassung auch auf eine solche Tatsachenfrage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 46.18, 1 PKH 34.18 -, juris, Rn. 5 m. w. N.) - ankommen muss, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, Rn. 20; st. Rspr.; BVerwG, Beschluss vom 4. Mai 2016 - 9 B 72.15 -, juris, Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Greifswald, 27.01.2010 - 3 A 126/07

    Kommunalabgaben: Trinkwasser - und Schmutzwassergebührensatzung; nachträgliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Als Rechtsfolge sieht sie die (rückwirkende) Heilung des auf der Kalkulation beruhenden Abgabensatzes vor (VG Greifswald, Urteil vom 27. Januar 2010 - 3 A 126/07 -, juris Rn. 20).
  • VG Greifswald, 12.03.2010 - 3 A 1326/06

    Widerspruch gegen Straßenreinigungsgebührenbescheid; Vorverfahren; fehlerhafte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Die Vorschrift, die als Reaktion des Landesgesetzgebers auf die als "zu eng" empfundene Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern zur sog. Inhaltsrichtigkeitstheorie verstanden werden kann (Aussprung, in ders./Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz M-V, Stand 10/2020, § 2 Anm. 8.3.5.2), ermöglicht eine auf "kleine Kalkulationsfehler" beschränkte Fehlerheilung durch die Behörde ohne Mitwirkung der Vertretungskörperschaft (Aussprung a.a.O. und Anm. 8.3.6; VG Greifswald, Urteil vom 13. März 2010 - 3 A 1326/06 -).
  • VG Schwerin, 30.01.2009 - 8 A 682/06
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Denn die Fehlerheilung obliegt allein der Behörde und kann daher nicht von einem von der Behörde bevollmächtigten Rechtsanwalt abgegeben werden (VG Greifswald, Urteil vom 11. April 2007 - 3 A 620/05 - VG Schwerin, Urteil vom 16. Oktober 2009 - 8 A 1274/09 - und Urteil vom 30. Januar 2009 - 8 A 682/06 - Aussprung, a. a. O., Anm. 8.3.5.5).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19
    Das Zulassungsverfahren hat nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 110, 77 ; 125, 104 ; 134, 106 ; 151, 173 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 CN 1.18

    Normenkontrolle gegen eine Abfallgebührensatzung; Verfahren bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 1469/08

    Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren entgegen dem Kostenüberschreitungsverbot;

  • OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09

    Anreizgebot, Ausgleich von Überdeckungen, angemessene Verzinsung von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2015 - 1 K 28/11

    Benutzungsgebührenrecht; hier: Rechtmäßigkeit einer

  • VGH Bayern, 25.02.1998 - 4 B 97.399
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 9 A 3016/94

    Eigenbetriebsverordnung; Kommunalabgabenrecht; Verlustvorträge;

  • VG Schwerin, 06.05.2019 - 4 A 1843/18

    Festhalten eines Aufgabenträgers an einen mehrjährigen Zeitraum der Kalkulation

  • VG Greifswald, 23.01.2014 - 3 A 1372/12

    Vorliegen einer Kostenunterdeckung; Korrektur einer methodisch fehlerhaften

  • VG Dessau, 14.05.2003 - 1 A 239/02
  • VG Greifswald, 24.08.2021 - 3 B 623/21

    Benutzungsgebühren; periodenfremder Ausgleich von Kostenunterdeckungen

    Die Kalkulation ist u.a. dann in einem wesentlichen Punkt mangelhaft, wenn in sie eine Kostenunterdeckung eingestellt wird, die den durch § 6 Abs. 2d Satz 2 KAG M-V gesetzlich vorgegebenen Betrachtungszeitraum verfehlt (vgl. OVG Greifswald, B. v. 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, n. v.).

    Unzulässig ist die Ermittlung einer Kostenunterdeckung in Bezug auf einzelne Erhebungsjahre einer mehrjährigen Kalkulationsperiode (vgl. OVG Greifswald, B. v. 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, n. v.).

    Ob und in welche Richtung (Kostenüberdeckung oder Kostenunterdeckung) sich das Prognoserisiko verwirklicht hat, kann erst nach Abschluss der Kalkulationsperiode bestimmt werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, n. v.).

    Soweit noch keine "harten Zahlen" zum letzten Jahr der auslaufenden Kalkulationsperiode vorhanden sind, können diese geschätzt werden (vgl. OVG Greifswald, B. v. 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, n. v.; BVerwG, Urt. v. 27.11.2019 - 9 CN 1.18 -, Rn. 41, juris; Brüning; in Driehaus, KAR, Stand: 63 Erg.-Lfg. 09/2020, § 6 Rn. 105 ; ders., Kommunale Gebühren, 2018, § 6 Rn. 60).

    Unerheblich ist, dass auch im Veranlagungsjahr 2014 eine Kostenunterdeckung angefallen ist, sodass bei Berücksichtigung des Jahres 2014 die eingestellte Kostenunterdeckung nicht geringer, sondern sogar höher ausgefallen wäre (vgl. OVG Greifswald, B. v. 15.07.2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, n. v.).

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17

    Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten;

    Daraus folgt weiter, dass sich die Prüfung einer Kostenüber- oder -unterdeckung auf den gesamten, ggfs. mehrjährigen Kalkulationszeitraum beziehen muss (ebenso zu § 6 Abs. 2d Satz 2 KAG MV: OVG MV, Beschluss vom 15.7.2021 - 3 LZ 553/19 OVG - juris Rn. 13; zu § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG BW: VGH BW, Urteil vom 18.2.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 91).

    So sind etwa in Baden-Württemberg nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG BW Kostenüberdeckungen auszugleichen, wenn am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten übersteigt (hierzu im Einzelnen: VGH BW, Urteil vom 18.2.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 80 ff.; ähnlich zu § 6 Abs. 2 d KAG MV: OVG MV, Beschluss vom 15.7.2021 - 3 LZ 553/19 OVG - juris Rn. 11 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft

    Der Gebührenschuldner soll grundsätzlich - d.h. vorbehaltlich eines Ausgleichs nach § 6 Abs. 2d Satz 2 KAG M-V (vgl. insoweit OVG Greifswald, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, S. 4 des Entscheidungsumdrucks) - nur solche Kosten tragen müssen, die im Veranlagungszeitraum durch die Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 191/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren

    Der Gebührenschuldner soll grundsätzlich - d.h. vorbehaltlich eines Ausgleichs nach § 6 Abs. 2d Satz 2 KAG M-V (vgl. insoweit OVG Greifswald, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, S. 4 des Entscheidungsumdrucks) - nur solche Kosten tragen müssen, die im Veranlagungszeitraum durch die Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

    Sie ist als Ausnahme vom Grundsatz der Periodengerechtigkeit eng auszulegen (OVG Greifswald, Beschluss vom 15. Juli 2021 - 3 LZ 553/19 OVG -, juris Rn. 12 f.).
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