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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1993 - 1 M 60/92 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. April 1993 - 1 M 60/92 (https://dejure.org/1993,13866)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stadtverordnetenvorsteher; Ehrenamtliche Tätigkeit; Aufwandsentschädigung; Besonderer zeitlicher Aufwand
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 23.09.1992 - 3 B 97/92
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.1993 - 1 M 60/92
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 13.08.1993 - 1 M 37/93
Baugenehmigung; Diskothek; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmbeeinträchtigung; …
Diese war Gegenstand eines von der Beigeladenen betriebenen Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (2 B 132/92 VG Schleswig = 1 M 60/92 OVG Schleswig).In seinem Beschluß vom 29. Oktober 1992 (1 M 60/92) hat der Senat ausgeführt, daß die Gaststätte in der Weise, wie sie von der Beigeladenen betrieben werde, mit den Live-Musik-, Diskothek- und Tanzveranstaltungen den Charakter einer Vergnügungstätte gewinne.
Der Senat hat in seinem früheren Beschluß vom 29. Oktober 1992 (1 M 60/92) den Betrieb der Gaststätte mit Livemusik-, Diskothek-, und Tanzveranstaltungen als Vergnügungsstätte eingeordnet.