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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96   

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https://dejure.org/1999,7024
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96 (https://dejure.org/1999,7024)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.01.1999 - 8 L 83/96 (https://dejure.org/1999,7024)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 8 L 83/96 (https://dejure.org/1999,7024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Bezirkspersonalrats zur Kündigung zur außerordentlichen Kündigung eines angestellten Mitglieds des Personalrats; Zustimmungsbedürftigkeit einer Kündigung durch den Personalrat; Außerordentliche Kündigung einer Gymnasiallehrerin wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückverweisung, Bindungswirkung, Wahlbewerber, Kündigungsschutz, Ersatzmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 614
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96
    Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 30.04.1998 - 6 P 5.97 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen und dies im wesentlichen damit begründet, die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB sei für außerordentliche Kündigungen nach Abs. 5 Ziff. 2 EV nicht anzuwenden.

    Dies bedeutet, daß sich das Ersetzungsbegehren erledigt, wenn das Zustimmungserfordernis während des verwaltungsgerichtlichen Beschlußverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30.04.1998 - 6 P 5.97 -).

  • BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96
    Für die Frage, ob eine Kündigung der Zustimmung der Personalvertretung nach §§ 108 Abs. 1 BPersVG , 40 Abs. 1 PersVG M-V, 15 Abs. 2 KSchG bedarf, kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung an (vgl. zur Versetzung: BVerwG, Beschluß vom 27.09.1984 - 6 P 38.83 -, NJW 1985, 2842).
  • BVerwG, 08.12.1986 - 6 P 20.84

    Bediensteter - Personalvertretungen - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96
    Das Zustimmungserfordernis ist im Rahmen des nachwirkenden Kündigungsschutzes nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 08.12.1986 - 6 P 20.84 -, NJW 1987, 2601 ).
  • BGH, 03.04.1985 - IVb ZR 18/84

    Abänderungsklage hinsichtlich Unterhalt nach Aufhebung und Zurückverweisung im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96
    Die Bindung des Gerichts entfällt, wenn sich der Sachverhalt wesentlich ändert (vgl. BGH, Urteil vom 03.04.1985 - Ivb ZR 18/84 - NJW 1985, 2029 ; zu § 144 VwGO : Kopp/Schenke 11. Aufl. § 144 Rdn. 13 mwN.; Redeker/von Oertzen 12. Aufl. § 144 Rdn. 9 mwN.; Eyermann 10. Aufl. § 144 Rdn. 15).
  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 15/75

    Divergenzrevision - Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.1999 - 8 L 83/96
    Eine Kündigung ist unheilbar unwirksam, wenn die nach § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG erforderliche Zustimmung des Personalrats nicht vor Ausspruch der Kündigung vorliegt (Fischer/Goeres, GKÖD Bd. V Teil 3 K, § 108 Rdn. 5, § 47 Rdn. 21; Grabendorff u.a. BPersVG 7. Aufl. § 108 Rdn. 2, § 47 Rdn. 19; zu § 103 Abs. 1 BetrVG : BAG, Urteil vom 04.03.1976 - 2 AZR 15/75 -, NJW 1976, 1368).
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