Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2018 - 2 L 511/15 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.01.2018 - 2 L 511/15 (https://dejure.org/2018,34416)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 2 L 511/15 (https://dejure.org/2018,34416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 17.11.2015 - 2 A 294/15
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2018 - 2 L 511/15
- BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2023 - 2 LZ 505/20
Rechtsaufsicht über Gemeinden; Ersatzvornahme; Erfordernis der vorherigen …
Aus der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24.01.2018 - 2 L 511/15 -, juris Rn. 23) ergibt sich, dass die Ersatzvornahme nach § 82 Absatz 2 Satz 1 KV M-V eine vorgängige, nicht korrekt umgesetzte Verfügung nach § 82 Absatz 1 KV M-V voraussetzt, sodass eine Aufhebung dieser ersten Verfügung grundsätzlich dazu führen würde, dass auch die Verfügung über die Ersatzvornahme aufzuheben ist.Diese ist, obgleich die Ersatzvornahme nach § 82 Absatz 2 KV M-V eine eigenständige kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahme und keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung darstellt (vgl. m.w.N. Urteil des Senats vom 24.01.2018 - 2 L 511/15 -, juris Rn. 21), jedoch nach ihrem Sinn und ihrer Bedeutung, gegenüber der Gemeinde eine (Handlungs-)Pflicht zu begründen, nicht mit der Festsetzung des Zwangsmittels im Sinne von § 14 Satz 1 VwVG, sondern - allenfalls - mit der zu vollstreckenden Grundverfügung vergleichbar.