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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15   

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https://dejure.org/2018,25271
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15 (https://dejure.org/2018,25271)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.06.2018 - 1 L 105/15 (https://dejure.org/2018,25271)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15 (https://dejure.org/2018,25271)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15
    Der Kläger begründet seinen Antrag zunächst mit der Behauptung, das Urteil des Verwaltungsgerichts habe mehrere näher bezeichnete Rechtssätze aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 - 4 C 31/13 - nicht beachtet.

    Eine zusammenfassende Dokumentation in Form eines Abschlussberichts oder Schlussgutachtens ist sachlich nur dann geboten, wenn sich die Ermittlung und Bewertung im konkreten Fall anders nicht nachvollziehen lassen (BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 8 f.).

    Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet jedoch nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N; OVG Greifswald, Urt. v. 18.07.2017 - 1 L 206/14 -, juris Rn. 23).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2017 - 1 L 206/14

    Anwendung des Bewertungs- und Berechnungsverfahren nach Hagedorn

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15
    Soweit der Kläger die Bewertungsgrundlagen vermisst, nach denen mittels einer Vergleichswertanalyse ein fiktives Eckwertgrundstück mit einem Punktwert von 20 und einem durchschnittlicher Bodenwert von 174 Euro je Quadratmeter als lagetypischem Grundwert ermittelt wurde (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 18.07.2017 - 1 L 206/14 -, juris Rn. 21), trägt er nicht vor, dass er sich danach nicht hätte konkret erkundigen können.

    Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet jedoch nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N; OVG Greifswald, Urt. v. 18.07.2017 - 1 L 206/14 -, juris Rn. 23).

  • BVerwG, 15.03.2018 - 4 B 66.17

    Zahlung eines Ausgleichsbetrags in Geld durch den Eigentümer eines im förmlich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15
    Der Ausgleichsbetrag soll allein die Erhöhung des Bodenwerts abschöpfen, die kausal auf die Sanierung zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2018 - 4 B 66/17 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe und deren Auslegung und Anwendung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 07.11.2013 - 2 BvR 1895/11 -, juris Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12

    Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15
    Erforderlich dafür ist, dass sich unmittelbar aus der Antragsbegründung sowie der angegriffenen Entscheidung selbst schlüssig Gesichtspunkte ergeben, die ohne Aufarbeitung und Durchdringung des gesamten bisherigen Prozessstoffes vorbehaltlich späterer Erkenntnisse eine hinreichend verlässliche Aussage dahingehend ermöglichen, das noch zuzulassende Rechtsmittel werde voraussichtlich zum Erfolg führen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.02.2016 - 1 L 244/12 -, juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.06.2014 - 3 L 218/13

    Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15
    Die Divergenzrüge kann gegen eine reine Tatsachenwürdigung im Einzelfall nicht erhoben werden (OVG Greifswald, Beschl. v. 25.06.2014 - 3 L 218/13 -, juris Rn. 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2014 - 1 L 274/11

    Straßenausbaubeiträge für Seegrundstücke

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 1 L 105/15
    Die Darlegung einer Divergenz setzt voraus, dass nachgewiesen wird, welcher der vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten tragenden Rechtssätze zu einer Rechts- oder Tatsachenfrage einem Rechtssatz widerspricht, den eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte in tragender Weise mit gegenteiligem Inhalt aufgestellt hat (OVG Greifswald, Beschl. v. 16.12.2014 - 1 L 274/11 -, juris Rn. 20).
  • VG Schwerin, 17.01.2019 - 2 A 341/16

    Die Bekanntmachung einer Satzung in einem Städtischen Anzeiger ist zulässig; zur

    Das Begründungserfordernis zwingt nicht dazu, die einzelnen Schritte der Ermittlung und Bewertung von sanierungsrechtlichen Abgaben in einem detaillierten Abschlussbericht zusammenzufassen und zu erläutern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15 - amtl. Umdruck S. 4).

    Zum einen ist in der Rechtsprechung der Kammer und auch des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern bereits akzeptiert worden, dass einer Bewertung im Rostocker Modell weniger als 25, nämlich 14 Vergleichsgrundstücke zugrunde gelegt wurden (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 24. Februar 2015 - 2 A 809/12; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15; Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - amtl. Umdruck S. 7 ff.).

  • VG Schwerin, 21.03.2019 - 2 A 402/17

    Sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge: Hagedorn-Verfahren im Rostocker Modell;

    Das Begründungserfordernis zwingt nicht dazu, die einzelnen Schritte der Ermittlung und Bewertung von sanierungsrechtlichen Abgaben in einem detaillierten Abschlussbericht zusammenzufassen und zu erläutern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - zitiert nach juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15 - amtl. Umdruck S. 4).

    So ist in der Rechtsprechung der Kammer und auch des Oberverwaltungsgerichts Greifswald bereits akzeptiert worden, dass einer Bewertung im Rostocker Modell weniger als 25, nämlich 14 Vergleichsgrundstücke zugrunde gelegt wurden (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 24. Februar 2015 - 2 A 809/12; OVG Greifswald, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 L 105/15; Urteil vom 18. Juli 2017 - 1 L 206/14 - amtl. Umdruck S. 7 ff.).

  • OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 A 150/19

    Berufungszulassung - Abweichungsrüge; Einbürgerung - fehlende ausreichende

    Der Sache nach zielt die Zulassungsbegründung damit auf die - nach Ansicht des Klägers unrichtige - Tatsachenwürdigung bzw. Rechtsanwendung im Einzelfall durch das erstinstanzliche Gericht ab, mit der indes eine Abweichungsrüge i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht begründet werden kann(vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.6.2018 - 1 L 105/15 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2020 - 1 L 483/16
    Das kann eine Divergenz nicht begründen, weil die geltend gemachte Abweichung grundsätzlicher Art sein muss, da die Divergenzrüge einer Gefährdung der Rechtseinheit entgegenwirken soll (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 27.06.2018 - 1 L 105/15 -, juris Rn. 5; vgl. auch die ständige Rspr. des BVerwG zur Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, z.B. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2013 - 2 B 130/11 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschl. v. 02.07.2019 - 2 B 78/18 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 02.09.2019 - 3 B 28/18 -, juris Rn. 6: siehe auch Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 124 Rn. 42 m.w.N. -, beck-online).
  • VG Greifswald, 18.10.2019 - 3 A 1056/17

    Heranziehung zu Sanierungsausgleichsbeträgen; Ermittlung von Bodenrichtwerten

    Dies beruht darauf, dass die Bewertung immer nur eine Schätzung darstellen kann, die Erfahrung und Sachkunde voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 4 C 31/13 -, juris Rn. 7ff.; Urt. v. 17.05.2002 - 4 C 6/01, NVwZ 2003 S. 211; OVG Greifswald, Beschl. v. 27.06.2018 - 1 L 105/15 -, juris Rn. 10; OVG Koblenz, Urt. v. 16.02.2017, a.a.O., Rn. 63).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2019 - 1 LZ 998/18

    Asylrecht: Abschiebung von Staatenlosen

    Die Darlegung einer Divergenz setzt voraus, dass nachgewiesen wird, welcher der vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten tragenden Rechtssätze zu einer Rechts- oder Tatsachenfrage einem Rechtssatz widerspricht, den eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte in tragender Weise mit gegenteiligem Inhalt aufgestellt hat (OVG M-V, Beschl. v. 27.06.2018 - 1 L 105/15 -, juris Rn. 5; OVG M-V, Beschl. v. 16.12.2014 - 1 L 274/11 -, juris Rn. 20).
  • VG Schwerin, 06.06.2019 - 2 A 1830/16

    Eignung der Methode der "Multiplikation von Einzelfaktoren" zur Ermittlung der

    Das Begründungserfordernis zwingt nicht dazu, die einzelnen Schritte der Ermittlung und Bewertung von sanierungsrechtlichen Abgaben in einem detaillierten Abschlussbericht zusammenzufassen und zu erläutern (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2014 - 4 C 31/13 -, zitiert nach juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 27.06.2018 - 1 L 105/15 -, amtl. Umdruck S. 4).
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