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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21 OVG   

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https://dejure.org/2022,21311
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21 OVG (https://dejure.org/2022,21311)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30.05.2022 - 3 M 767/21 OVG (https://dejure.org/2022,21311)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 3 M 767/21 OVG (https://dejure.org/2022,21311)
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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2010 - 1 L 166/06

    Heranziehung zu Vermessungsgebühren; Wechsel des Straßenbaulastträgers; private

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21
    Typisch hierfür ist die Stellung eines Antrags, beispielsweise auf Erteilung einer Genehmigung oder einer sonstigen Amtshandlung (OVG Greifswald, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 92/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.; Urteil vom 6. Oktober 2010 - 1 L 166/06 -, juris Rn. 34).

    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat bisher offengelassen, ob die beiden Varianten des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG M-V in einem Konkurrenz- oder Alternativverhältnis stehen (OVG Greifswald, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 1 L 166/06 -, juris Rn. 33).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 92/08

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr: Auffangregelung in einer Kostenverordnung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21
    Typisch hierfür ist die Stellung eines Antrags, beispielsweise auf Erteilung einer Genehmigung oder einer sonstigen Amtshandlung (OVG Greifswald, Urteil vom 15. April 2009 - 1 L 92/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.; Urteil vom 6. Oktober 2010 - 1 L 166/06 -, juris Rn. 34).
  • VG Greifswald, 11.10.2017 - 3 A 1233/16

    Entstehung der Gebührenschuld nach VwKostG MV § 11 Abs 1: Vorliegen eines neuen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21
    Für Erstere - nur um diese geht es hier - legt § 11 Abs. 1 erste Var. VwKostG M-V den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zwingend auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuständigen Behörde fest; zu diesem Zeitpunkt entsteht die Gebührenschuld dem Grunde nach (VG Greifswald, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 3 A 1233/16 HGW -, juris Rn. 33).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.12.2004 - 1 M 251/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21
    Die Annahme einer Begünstigung setzt eine individuelle Zurechenbarkeit voraus, die daran anknüpft, dass dem Betroffenen durch die Amtshandlung ein unmittelbarer Vorteil zugutekommt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Dezember 2004 - 1 M 251/04 -, juris Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2006 - 1 L 401/05
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21
    Bei einer - wie hier nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Verordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - ausschließlich antragsgebundenen Amtshandlung ist in der Regel nur der Antragsteller Veranlasser (OVG Greifswald, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 1 L 401/05 -, juris Rn. 12).
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