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   OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19   

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https://dejure.org/2019,19052
OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19 (https://dejure.org/2019,19052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.07.2019 - 13 LA 11/19 (https://dejure.org/2019,19052)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - 13 LA 11/19 (https://dejure.org/2019,19052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 21 EUV 1169/2011; Art 7 Abs 1a EUV 1169/2011; Art 9 EUV 1169/2011; EUV 1169/2011; EUV 828/2014; § 124 Abs 2 Nr 1-5 VwGO; § 124a Abs 4 S 4 VwGO; § 86 VwGO
    Antrag auf Zulassung der Berufung; besonderes Informationsinteresse; Durchschnittsverbraucher; Gluten; glutenfrei; Irreführung; Lebensmittelinformation; Rohwurst; Verbraucher; vergleichbare Lebensmittel; Werbung mit Selbstverständlichkeiten; LMIV

  • kanzlei.biz

    Die Bezeichnung einer Rohwurst als "glutenfrei" ist irreführend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2017 - 13 LA 188/15

    Alternativenprüfung; Bestimmtheit; Duldungsanordnung; wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017 - 13 LA 188/15 -, juris Rn. 8; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 124a Rn. 80 jeweils m.w.N.).

    Denn sonst wäre die Berufung gegen Urteile, die auf einer Sachverhalts- oder Beweiswürdigung beruhen, regelmäßig nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 34; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.1.2017.

    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 50; Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 124a Rn. 53).

    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 53 m.w.N.).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren des ersten Rechtszuges, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.8.2017, a.a.O., Rn. 60).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19
    Eine andere Betrachtung ist - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1992 (- BVerwG 3 C 33.89 -, BVerwGE 89, 320 ff.) geboten.

    Die Klägerin macht geltend, das Verwaltungsgericht Osnabrück weiche in der angefochtenen Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 2992 (- BVerwG 3 C 33.89 -, BVerwGE 89, 320 ff.) ab.

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2014 - 8 LA 172/13
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 15.8.2014 - 8 LA 172/13 -, GewArch 2015, 84, 85; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124 Rn. 35 ff. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 10.12.2019 - 8 K 6149/18

    Irreführung bei Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts

    Die Irreführung knüpft hier nicht an der objektiven Aussage, sondern vielmehr an dem hierdurch erzeugten Vorsprungseindruck gegenüber den Konkurrenzerzeugnissen an (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2012 - I ZR 230/11 - juris, Rn. 29; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.07.2019 - 13 LA 11/19 - juris, Rn. 23; Meyer, in: Meyer/Streinz, LFGB BasisVO HCVO, 2. Aufl., 2012, § 11 Rn. 117).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - 9 A 2719/19

    Vorliegen einer Irreführung bei der Herstellung von Lebensmitteln

    vgl. ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 13 LA 11/19 -, LMuR 2019, 224 = juris Rn. 20.

    vgl. ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 13 LA 11/19 -, a. a. O., juris Rn. 36.

    So auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 13 LA 11/19 -, a. a. O., juris Rn. 40.

    vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 13 LA 11/19 -, a. a. O., juris Rn. 21 und 47.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 9 A 517/20

    Bezeichnung Geflügel Salami irreführend bei Schweinespeck als Zutat

    vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 13 LA 11/19 -, a. a. O., juris Rn. 21 und 47.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 8 LA 80/20

    Approbationsentzug; Approbationswiderruf; Arzneimittelverordnung; ärztliche

    Das bloße Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Divergenzgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund nicht erfüllt (BVerwG, Beschl. v. 13.4.2012 - 8 B 86/11 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55.06 - juris Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.7.2019 - 13 LA 11/19 -, juris Rn. 45; Senat, Beschl. v. 21.5.2013 - 8 LA 54/13 -, juris Rn. 16).
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