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   OVG Niedersachsen, 05.03.2024 - 10 LC 107/23   

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https://dejure.org/2024,6279
OVG Niedersachsen, 05.03.2024 - 10 LC 107/23 (https://dejure.org/2024,6279)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.03.2024 - 10 LC 107/23 (https://dejure.org/2024,6279)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. März 2024 - 10 LC 107/23 (https://dejure.org/2024,6279)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufgabenverteilung; gespaltene Kreisumlage; Haushaltssatzung; Hebesatz; Kreisaufgabe; Kreishaushalt; Kreisumlage; Kreisumlagesatz; Gespaltene Kreisumlage

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  • BVerwG, 29.11.2022 - 8 C 13.21

    Anforderungen an die Heranziehung zur Kreisumlage bei rückwirkender Heilung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2024 - 10 LC 107/23
    Dies ist hier der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, da die materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit von Haushaltssatzungen sich nach dem Zeitpunkt ihres Erlasses bestimmt und diejenige der auf ihrer Grundlage ergangenen Heranziehungsbescheide sich nach dem Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung richtet ( BVerwG, Urteil vom 29.11.2022 - 8 C 13.21 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 7.20

    Erweiterung einer Abfallentsorgungsanlage und Vogelschutzrichtlinie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2024 - 10 LC 107/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet nicht das Prozessrecht, sondern das einschlägige materielle Recht, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich ist ( BVerwG, Urteil vom 17.12.2021 - 7 C 7.20 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.03.2024 - 10 LC 107/23
    Denn mit einer Umlage als Instrument des Finanzausgleichs zwischen öffentlichen Aufgabenträgern wie der Kreisumlage dürfen stets auch allgemeine Finanzausgleichseffekte erzielt werden, ohne dass dies insoweit mit einer speziellen Aufgaben- oder Ausgabenverantwortung oder -entlastung korrespondieren müsste ( BVerwG, Beschluss vom 3.3.1997 - 8 B 130.96 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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