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   OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17   

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https://dejure.org/2017,23584
OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17 (https://dejure.org/2017,23584)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2017 - 4 OB 160/17 (https://dejure.org/2017,23584)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 4 OB 160/17 (https://dejure.org/2017,23584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs 1 VwGO; § 43 Abs 2 S 1 VwGO; § 94 VwGO
    Vorheriger Antrag; Aussetzung; Beschwerde; entscheidungserheblich; Feststellungsinteresse; vorbeugende Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Leistungsklage; Meinungsverschiedenheit; Rechtsschutzbedürfnis; qualifiziertes Rechtsschutzinteresse; Subsidiarität; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Im Hinblick darauf, dass eine allgemeine Feststellungsklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 m.w.N.), kann ein Feststellungsinteresse nur bejaht werden, wenn es über die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kläger und der zuständigen Behörde gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1980 - 5 C 18.79 -, BVerwGE 61, 145, 148 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 43 Rdnr. 17).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1983 - 8 C 43.81 -, NVwZ 1984, 168, 169 m.w.N.; Sodan, in: Sodan/Ziekow, NK-VwGO, 4. Aufl. 2014, § 43 Rdnr. 105; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 Rdnr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1999 - 11 S 1770/99

    Aussetzung des Verfahrens - Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn das Verwaltungsgericht die Sach- und Rechtslage offensichtlich grob fehlerhaft beurteilt hat oder seine Überzeugung erkennbar fehlerhaft nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen hat oder ein Aufklärungsmangel vorliegt (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, NVwZ-RR 1992, 334; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.11.1999 - 11 S 1770/99 - Rudisile, a.a.O.).
  • BVerwG, 13.11.1980 - 5 C 18.79

    Handwerk - Ausnahmebewilligung - Bewerber - Eintragung in die Handwerksrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Im Hinblick darauf, dass eine allgemeine Feststellungsklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 m.w.N.), kann ein Feststellungsinteresse nur bejaht werden, wenn es über die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kläger und der zuständigen Behörde gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1980 - 5 C 18.79 -, BVerwGE 61, 145, 148 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 43 Rdnr. 17).
  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 59.73

    Erprobungsbeschäftigung bei einem Oberlandesgericht vor der Beförderung zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Der allgemeinen Leistungsklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, denn der Kläger hat insoweit das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht, ohne zuvor beim Beklagten einen entsprechenden Antrag zu stellen und eine angemessene Entscheidungsfrist abzuwarten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.11.2016 - 6 A 3.15 - und Urt. v. 4.11.1976 - II C 59.73 -, DVBl. 1978, 607 = DÖV 1977, 139; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, vor § 40 Rdnr. 13; von Albedyll, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, vor § 40 Rdnr. 27).
  • VGH Bayern, 04.06.1991 - 8 C 91.1185
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Anders verhält es sich jedoch dann, wenn das Verwaltungsgericht die Sach- und Rechtslage offensichtlich grob fehlerhaft beurteilt hat oder seine Überzeugung erkennbar fehlerhaft nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen hat oder ein Aufklärungsmangel vorliegt (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, NVwZ-RR 1992, 334; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.11.1999 - 11 S 1770/99 - Rudisile, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 OB 173/12

    Grundsätze zur Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Denn die Kosten dieses Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, werden von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache umfasst, und Gerichtskosten entstehen gemäß Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG nur im Falle der Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2015 - 12 OB 160/15 - u. v. 30.1.2013 - 9 OB 173/12 - m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Denn andernfalls würde das Beschwerdegericht in dem die Aussetzung des Verfahrens betreffenden Zwischenstreit den gesamten Streitstoff beurteilen und damit dem aussetzenden Gericht praktisch sein Urteil in der Hauptsache vorgeben, worin eine Verletzung des gesetzlich geregelten Ganges der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen liegen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.7.2013 - 5 OB 146/13 - m.w.N.; Rudisile, a.a.O., Rdnr. 41).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2015 - 12 OB 160/15

    Nachträgliche Anordnung; Aussetzung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Denn die Kosten dieses Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, werden von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache umfasst, und Gerichtskosten entstehen gemäß Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG nur im Falle der Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.11.2015 - 12 OB 160/15 - u. v. 30.1.2013 - 9 OB 173/12 - m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 10.04.2019 - 1 BvR 2284/15

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.07.2017 - 4 OB 160/17
    Das Verwaltungsgericht war daher nicht befugt, das Klageverfahren bis zum Abschluss der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden (u.a. 1 BvR 2284/15), die sich mittelbar gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag richten, auszusetzen.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 A 3.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen den Bundesnachrichtendienst;

  • VG Aachen, 21.02.2018 - 8 K 1664/17

    Vorbeugende Feststellungsklage; Bewohnen; Truppe; Ziviles Gefolge

    Es fehlt an dem für eine solche vorbeugende Feststellungsklage zu fordernden qualifizierten, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichteten Rechtsschutzinteresse, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 - juris, Rn. 10.

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 - juris, Rn. 10.

    Zum anderen ist aber auch nicht ersichtlich, dass ihm irreversible Nachteile drohen, wenn er durch Bescheid festgesetzte Rundfunkbeiträge zunächst entrichtet, die er im Falle der erfolgreichen Anfechtung des Verwaltungsaktes zurückerhalten würde, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 - juris, Rn. 11.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2020 - 3 L 163.19

    Erteilung eines Visums zum Familiennachzug trotz Ausschreibung zur

    Eine solche Abhängigkeit setzt voraus, dass das Ergebnis des anderen gerichtlichen Verfahrens entscheidungserheblich ist für den Ausgang des Verfahrens, das ausgesetzt werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 - juris Rn. 3).

    Anderes gilt jedoch dann, wenn das Ausgangsgericht die materielle Rechtslage offensichtlich grob fehlerhaft beurteilt oder seine Überzeugung fehlerhaft nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen hat oder ein Aufklärungsmangel vorliegt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 2. November 1999 - 11 S 1770/99 - juris Rn. 6; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juli 2019, § 94 Rn. 41).

  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 15 C 18.795

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens - Reichweite der

    Eine weitergehende Prüfung der Voraussetzungen erfolgt nur, wenn das Verwaltungsgericht die Sach- und Rechtslage offensichtlich grob fehlerhaft beurteilt hat oder seine Überzeugung erkennbar fehlerhaft nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen hat oder ein Aufklärungsmangel vorliegt (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2008 - 19 C 08.478 - juris Rn. 3; B.v. 8.6.2010 - 7 C 10.869 - juris Rn. 10; NdsOVG, B.v. 5.7.2017 - 4 OB 160/17 - juris Rn. 13; B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 16; B.v. 1.2.2018 - OVG 3 L 150.17 - juris Rn. 5; Jacob in Gärditz, VwGO, 2. Aufl. 2018, § 94 Rn. 22; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 94 Rn. 41 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 19.07.2017 - 4 E 24/17

    Aussetzung des Verfahrens

    Die Kosten dieses Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, werden von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache umfasst (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 -, juris Rn. 13; HessVGH, Beschl. v. 23. September 2013 - 1 E 1560/13 -, juris Rn. 6).
  • VG Berlin, 13.05.2022 - 3 K 567.20
    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dagegen dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VGH 15 CE 16.1279 -, juris Rn. 53 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 -, juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 26.05.2021 - RN 3 K 20.696

    Beitragspflicht, Bescheid, Wohnnutzung, Gemeinde, Wohnung, Wohnhaus,

    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (so: NdsOVG, B.v. 5.7.2017 - 4 OB 160/17 - juris Rn. 9 ff.; vgl. auch: Helge a.a.O. Rn. 105).
  • VG Köln, 21.03.2022 - 6 K 4343/17
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.07.2017 - 4 OB 160/17 - juris, Rn. 9 ff.; VG Köln, Urteil vom 14.02.2019 - 6 K 4318/18 -, juris, Rn. 28.
  • VG Köln, 03.05.2018 - 6 K 7780/16
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 - juris-Rn. 9 ff.
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