Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 15.01.2019 - 8 ME 93/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 46 Abs 1 AufenthG
Anzeigepflicht; Aufenthaltsort; Datenschutz; Verhältnismäßigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.09.2018 - 19 B 2430/18
- OVG Niedersachsen, 15.01.2019 - 8 ME 93/18
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12
Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2019 - 8 ME 93/18
Eine entsprechende Anordnung muss einen sinnvollen Bezug zu dem Verfahrenszweck des § 46 Abs. 1 AufenthG aufweisen und darf nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.3.2013 - 2 M 168/12 -, juris Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 22.01.2018 - 13 ME 442/17
Anzeigepflicht; Aufenthaltsverpflichtung; Ausreise; Förderung der Ausreise; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2019 - 8 ME 93/18
Die in § 46 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich genannte Wohnsitzauflage stellt keine abschließende Regelung dar, sondern bildet lediglich ein Beispiel für mögliche Anordnungen, wie die Verwendung des Terminus "insbesondere" deutlich macht; es kommen alle Maßnahmen in Betracht, die geeignet sind, die freiwillige oder erzwungene Ausreise des Ausländers zu fördern (Nds. OVG, Beschl. v. 22.1.2018 - 13 ME 442/17 -, juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 13.03.2018 - 13 ME 38/18
Abschiebungsanordnung; sofortiges Anerkenntnis; Anzeigepflicht; Aufenthalt; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2019 - 8 ME 93/18
Dies gilt ebenso für eine Anordnung, mit der zur Anzeige absehbaren oder spontanen Fernbleibens von der Unterkunft unter Angabe des abweichenden Aufenthaltsortes verpflichtet wird (Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2018 - 13 ME 38/18 -, juris Rn. 10, 8 m.w.N.).
- VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 3223/18
Dublin-Verfahren - Entziehung vor der Überstellung - Begriff "flüchtig"
50 An der Rechtmäßigkeit der mit Bescheid vom 27. September 2018 verfügten Anzeigepflicht bestehen keine Zweifel (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 8 ME 93/18 -, juris; VG Göttingen…, Beschluss vom 21. März 2019 - 2 B 85/19 -, Rn. 16, juris).(vgl. hierzu Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 30/19 -, juris) oder einer nach § 46 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich zulässigen Wohnsitzauflage ein milderes Mittel dar, denn dem Kläger blieb es unbenommen, seinen Aufenthaltsort jederzeit (auch kurzfristig) zu ändern (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2019, a. a. O., Rn. 6 f.).
- VG Hamburg, 06.03.2019 - 19 E 792/19
Anordnung von "Hausarrest" für Ausländer; Freiheitsentziehung
Dabei wäre die Antragsgegnerin befugt, neben einer Mitteilung über das nächtliche Verlassen der Einrichtung auch eine Information über den jeweiligen konkreten Aufenthaltsort zu fordern (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.1.2019, 8 ME 93/18, juris). - VG Berlin, 18.04.2019 - 28 L 88.19
Überstellung eines Asylsuchenden nach Norwegen; Ablauf der Überstellungsfrist; …
Die gegenteilige Auffassung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2019 - OVG 8 ME 93/18 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2019 - VG 37 L 72.19 A -, juris; VG Göttingen, Beschluss vom 21. März 2019 - 2 B 85/19 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2019 - VG 24 L 470.19 -) überzeugt dagegen nicht.
- VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung betreffend die räumliche …
Die Eingriffsintensität sei bei solchen Anzeigepflichten gering, da sie nicht den Aufenthalt beschränkten, sondern den Betreffenden lediglich anhielten, bei Abwesenheit in den Nachtstunden montags bis freitags, die ohnehin üblicherweise in der Unterkunft verbracht würden, eine Meldung gegenüber der Ausländerbehörde zu machen bzw. eine Nachricht zu hinterlassen, und sei daher in Abwägung mit dem angestrebten Ziel, die Erreichbarkeit sicherzustellen, nicht unangemessen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 8 ME 93/18 -, Rn. 4 - 7, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 3 S 108.19
Überprüfung einer Abschiebungsanordnung des Bundesamts für Migration und …
Ferner darf die Maßnahme nicht auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen und den vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Ausländer im Einzelfall nicht unverhältnismäßig treffen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 8 ME 93/18 - juris Rn. 4; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 - juris Rn. 6). - VGH Hessen, 30.06.2020 - 10 A 430/19
Flüchtigsein im "Dublin"-Verfahren
Anhaltspunkte für eine etwaige Nichtigkeit der Verfügung sind weder dargetan noch angesichts der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. Nieders. OVG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2019 - 13 ME 353/19 - und vom 15. Januar 2019 - 8 ME 93/18 - jew. juris) auch nur ansatzweise ersichtlich. - VG Göttingen, 21.03.2019 - 2 B 85/19
Flüchtigkeit; Flüchtigsein; Überstellungsfrist
Rechtliche Bedenken gegen diese Ordnungsverfügung der Stadt Göttingen bestehen nicht (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Januar 2019 -8 ME 93/18-, juris und die im Verfahren 1 B 18/19 ergangene Hinweisverfügung des Berichterstatters vom 17. Januar 2019).