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   OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08   

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https://dejure.org/2011,292
OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08 (https://dejure.org/2011,292)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2011 - 1 KN 111/08 (https://dejure.org/2011,292)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 1 KN 111/08 (https://dejure.org/2011,292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 165 Abs. 6 S. 2 BauGB; § 165 Abs. 7 S. 2 BauGB
    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Satzung oder in der Begründung der Maßnahme; Zulässigkeit einer sich auf das Gebiet eines schon vorhandenen Bebauungsplanes beziehenden städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 165 Abs. 6 S. 2; BauGB § 165 Abs. 7 S. 2
    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Satzung oder in der Begründung der Maßnahme; Zulässigkeit einer sich auf das Gebiet eines schon vorhandenen Bebauungsplanes beziehenden städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Entwicklungsmaßnahme zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entwicklungssatzung "Vechta-Nordwest" unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksamkeit einer Entwicklungssatzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entwicklungssatzung Vechta-Nord

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der Satzung oder in der Begründung der Maßnahme; Zulässigkeit einer sich auf das Gebiet eines schon vorhandenen Bebauungsplanes beziehenden städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 306
  • BauR 2012, 685
  • ZfBR 2012, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, die sich auf das Gebiet eines schon vorhandenen Bebauungsplanes bezieht, ist allenfalls zulässig, wenn sie über das Ziel der Finanzierung der öffentlichen Infrastrukturinvestitionen hinaus weitere Maßnahmen von einigem Gewicht zum Gegenstand hat, die zusammen mit dem Bebauungsplan erst das "koordinierte Maßnahmenbündel" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293) ergeben.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293; vgl. ausführlich OVG Münster, Urt. v. 18.5.2010 - 10 D 42/06.NE -, BauR 2010, 1890 zu allerdings deutlich kleineren Gewerbeflächen) ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat weitergehenden Hoffnungen der Kommunen, die sich mit dem Instrument der Entwicklungsmaßnahme verbunden hatten, bereits mit dem schon angeführten Urteil vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293; daran anschließend Senatsurteile v. 20.2.2002 - 1 K 1236/00 -, BRS 65 Nr. 231 u. v. 27.2.2007 - 1 KN 1/07 -, juris) den Boden entzogen.

    Mit anderen Worten ist eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, die sich auf das Gebiet eines schon vorhandenen Bebauungsplanes bezieht, allenfalls dann zulässig, wenn sie über das Ziel der Finanzierung der öffentlichen Infrastrukturinvestitionen hinaus weitere Maßnahmen von einigem Gewicht zum Gegenstand hat, die zusammen mit dem Bebauungsplan erst das "koordinierte Maßnahmenbündel" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293) ergeben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2010 - 10 D 42/06

    Wirksamkeit einer Satzung über die förmliche Festlegung eines städtebaulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293; vgl. ausführlich OVG Münster, Urt. v. 18.5.2010 - 10 D 42/06.NE -, BauR 2010, 1890 zu allerdings deutlich kleineren Gewerbeflächen) ausgeführt:.

    Das Erfordernis hinreichender Qualifizierung ist dabei für sich genommen auch nicht mit der (sich daneben nach § 165 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellenden) Frage in Verbindung zu bringen, ob die Grundstückseigentümer verkaufsbereit sind (so auch OVG Münster, Urt. v. 18.5.2010 - 10 D 42/06.NE -, BauR 2010, 1890 ).

  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG durch Entwicklungssatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Die genannten Anforderungen habe insbesondere das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 2. Juni 2008 (- 1 BvR 349/04, 1 BvR 378/04 -, NVwZ 2008, 1229 ) hervorgehoben.

    Aus dem von der Antragstellerin angeführten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2006 (- 1 BvR 349/04, 1 BvR 378/04 -, NVwZ 2008, 1229 ) folgt nichts anderes.

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78

    Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Es muß sich also um ein koordiniertes Maßnahmenbündel handeln, das durch eine "flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umgrenztes Gebiet" verwirklicht werden soll (vgl. insoweit weitgehend übereinstimmend für das frühere und das jetzige Recht z.B. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 3 = NJW 1982, 398 ; Krautzberger, WiVerw 1993, 85/94).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95

    Entwicklungsbereich; Teilbarkeit; Zusammenfassung von Flächen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Unter Aufhebung eines Senatsurteils vom 3. Februar 1997 (- 1 K 6799/95 -, BauR 1997, 620 ) hat es ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00

    Rechtmäßigkeit einer Entwicklungssatzung für eine städtebauliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat weitergehenden Hoffnungen der Kommunen, die sich mit dem Instrument der Entwicklungsmaßnahme verbunden hatten, bereits mit dem schon angeführten Urteil vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293; daran anschließend Senatsurteile v. 20.2.2002 - 1 K 1236/00 -, BRS 65 Nr. 231 u. v. 27.2.2007 - 1 KN 1/07 -, juris) den Boden entzogen.
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 1 KN 1/07

    Wirksamkeit einer städtebaulichen Entwicklungssatzung; Bedeutung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat weitergehenden Hoffnungen der Kommunen, die sich mit dem Instrument der Entwicklungsmaßnahme verbunden hatten, bereits mit dem schon angeführten Urteil vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293; daran anschließend Senatsurteile v. 20.2.2002 - 1 K 1236/00 -, BRS 65 Nr. 231 u. v. 27.2.2007 - 1 KN 1/07 -, juris) den Boden entzogen.
  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Die Aufschließung von Gewerbe- und Industrieflächen kann zulässiger Zweck von Entwicklungsmaßnahmen sein, jedenfalls dann, wenn damit - wie hier - ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten gedeckt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, DVBl. 1998, 1294, u. v. 12.12.2002 - 4 CN 7.01 -, BVerwGE 117, 248 = NVwZ 2003, 746 ).
  • BVerwG, 12.12.2002 - 4 CN 7.01

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Entwicklungsbereich; erhöhter Bedarf an Wohn

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Die Aufschließung von Gewerbe- und Industrieflächen kann zulässiger Zweck von Entwicklungsmaßnahmen sein, jedenfalls dann, wenn damit - wie hier - ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten gedeckt werden soll (vgl. BVerwG, Urteile v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, DVBl. 1998, 1294, u. v. 12.12.2002 - 4 CN 7.01 -, BVerwGE 117, 248 = NVwZ 2003, 746 ).
  • BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen; gerichtliche Kontrolldichte; gemeindlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
    Der Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen hat auch schon die Rechtsprechung zugrunde gelegt, wonach ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten im Sinne des § 165 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB nur dann gegeben ist, wenn die Nachfrage nach Arbeitsstätten das Angebot aus strukturellen Gründen längerfristig deutlich übersteigt (BVerwG, Beschl. v. 5.8.2002 - 4 BN 32.02 -, BauR 2003, 73 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 1 KN 356/07

    Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 KN 1620/01

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans für Gewerbeflächen; Verpachtung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2004 - 7 KS 4208/01

    Bebauungsplan; Bestimmungsbefugnis des zu Entschädigenden; Präklusion auch bei

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen

    Einen Rechtssatz, wonach sich die Ziele einer Entwicklungssatzung gemäß § 165 Abs. 6 BauGB unmittelbar aus dem Satzungstext ergeben müssen und nicht auch der Begründung der Satzung entnommen werden können, hat das Bundesverfassungsgericht damit nicht aufgestellt (BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017 - 4 BN 4/17 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 15.12.2011 - 1 KN 111/08 -, juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 61 f; a.A. Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, Stand Mai 2021 - im Folgenden EZBK -, Vorbemerkung zu den §§ 165 ff., Rn. 44a, § 165 Rn. 121).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13

    Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung;

    Auf den Antrag der Klägerin erklärte der 1. Senat des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 15. Dezember 2011 diese Satzung für unwirksam (- 1 KN 111/08 -, u.a. DVBl. 2012, 306 ff.; juris).
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