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   OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21   

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OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21 (https://dejure.org/2022,6015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2022 - 1 LA 128/21 (https://dejure.org/2022,6015)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2022 - 1 LA 128/21 (https://dejure.org/2022,6015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs 2 BBauG; § 31 Abs 2 BBauG; § 73 Abs 1 BauO ND 2012
    Bauvorbescheid; Befreiung; Bestimmtheit; Drittschutz; Nachbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "In-Aussicht-Stellen" einer Befreiung: Bauvorbescheid unbestimmt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 447
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 1 ME 50/21

    Austauschverhältnis, nachbarliches; Baugenehmigung; Baugrenze; Baulinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Dies gilt auch, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung zwar nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, die Planfestsetzungen aber dennoch in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen, sodass ihnen nach ihrem objektiven Gehalt eine Schutzfunktion zugunsten der an dem Austauschverhältnis beteiligten Grundstückseigentümer zukommt (Senatsbeschl. v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, juris Rn. 10 u.a. unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = BauR 2019, 70 = juris Rn. 14-16).

    Es ist zuvörderst eine städtebauliche Entscheidung der Gemeinde, welche Verdichtung sie wünscht und angesichts der landesrechtlichen Abstandsvorschriften überhaupt erreichen kann (Senatsbeschl. v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Aus dem Zulassungsvorbringen ergibt sich nicht, warum hier eine abweichende Bewertung gerechtfertigt ist, zumal es dann, wenn ein Vorhaben - wie hier - die Abstandsvorschriften einhält, besonderer Umstände bedarf, um annehmen zu können, das Vorhaben sei rücksichtslos, denn die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften indiziert in der Regel Gegenteiliges (vgl. hierzu u.a. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102 = BauR 1999, 615 = juris Rn. 4 a.E.; Senatsbeschl. v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, ZfBR 2021, 773 = BauR 2021, 1580 = juris Rn. 12; Senatsurt. v. 26.7.2017 - 1 KN 171/16 -, BRS 85 Nr. 5 = juris Rn. 79 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Der Einwand des Klägers, das Rücksichtnahmegebot könne auch dann verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 -, BRS 83 Nr. 116 = RdL 2016, 199 = juris Rn. 10 unter Verweis auf Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102 = BauR 1999, 615 = juris Rn. 3 m.w.N.), ist zwar zutreffend.

    Aus dem Zulassungsvorbringen ergibt sich nicht, warum hier eine abweichende Bewertung gerechtfertigt ist, zumal es dann, wenn ein Vorhaben - wie hier - die Abstandsvorschriften einhält, besonderer Umstände bedarf, um annehmen zu können, das Vorhaben sei rücksichtslos, denn die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften indiziert in der Regel Gegenteiliges (vgl. hierzu u.a. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102 = BauR 1999, 615 = juris Rn. 4 a.E.; Senatsbeschl. v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, ZfBR 2021, 773 = BauR 2021, 1580 = juris Rn. 12; Senatsurt. v. 26.7.2017 - 1 KN 171/16 -, BRS 85 Nr. 5 = juris Rn. 79 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 6. Oktober 1989 (- 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 = BauR 1989, 710 = …
  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Der Einwand des Klägers, das Rücksichtnahmegebot könne auch dann verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.2015 - 4 B 16.15 -, BRS 83 Nr. 116 = RdL 2016, 199 = juris Rn. 10 unter Verweis auf Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102 = BauR 1999, 615 = juris Rn. 3 m.w.N.), ist zwar zutreffend.
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2017 - 1 KN 171/16

    Ausgleichsmaßnahme; Flüchtling; Milieuschutz; Normenkontrolle; Antragsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Aus dem Zulassungsvorbringen ergibt sich nicht, warum hier eine abweichende Bewertung gerechtfertigt ist, zumal es dann, wenn ein Vorhaben - wie hier - die Abstandsvorschriften einhält, besonderer Umstände bedarf, um annehmen zu können, das Vorhaben sei rücksichtslos, denn die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften indiziert in der Regel Gegenteiliges (vgl. hierzu u.a. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, BRS 62 Nr. 102 = BauR 1999, 615 = juris Rn. 4 a.E.; Senatsbeschl. v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, ZfBR 2021, 773 = BauR 2021, 1580 = juris Rn. 12; Senatsurt. v. 26.7.2017 - 1 KN 171/16 -, BRS 85 Nr. 5 = juris Rn. 79 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Dies gilt auch, wenn der Plangeber die nachbarschützende Wirkung im Zeitpunkt der Planaufstellung zwar nicht in seinen Willen aufgenommen hatte, die Planfestsetzungen aber dennoch in einem wechselseitigen, die Planbetroffenen zu einer rechtlichen Schicksalsgemeinschaft verbindenden Austauschverhältnis stehen, sodass ihnen nach ihrem objektiven Gehalt eine Schutzfunktion zugunsten der an dem Austauschverhältnis beteiligten Grundstückseigentümer zukommt (Senatsbeschl. v. 28.6.2021 - 1 ME 50/21 -, juris Rn. 10 u.a. unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = BauR 2019, 70 = juris Rn. 14-16).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Auf den Grad der Abweichung von der Festsetzung kommt es dabei nicht an, denn es gibt keinen Grundsatz, dass desto eher Nachbarschutz zu gewähren ist, je rechtswidriger die angefochtene Genehmigung ist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 6.5.2008 - 1 LA 70/08 -, n.v. unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - BRS 55 Nr. 168 = BauR 1994, 354 = juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Auch wenn hierdurch die Grenzen zwischen rechtsverbindlicher Regelung im Vorbescheid und einer die Bauaufsichtsbehörde bindenden Zusicherung, diese Befreiung im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen, "verwischt" werden, wird die Bauvoranfrage zugunsten des Beigeladenen positiv und die Bauaufsichtsbehörde dahingehend bindend beschieden, dass dem Vorhaben im Falle einer Beantragung der Befreiungen keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen: BayVGH, Beschl. v. 30.11.2009 - 2 CS 09.1979 -, juris Rn. 26; v. 18.8.2016 - 15 B 14.1625 -, juris Rn. 6; OVG RP, Urt. v. 2.9.2009 - 8 A 10291/09 -, juris Rn. 21; OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 30.6.2017 - OVG 10 B 10.15 -, BRS 85 Nr. 141 = BauR 2017, 2136 = juris Rn. 20).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Auch wenn der Bauvorbescheid nach seiner Rechtsnatur keine bloße Zusage oder Ankündigung einer Regelung, sondern ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung ist und die Baugenehmigungsbehörde bindet, soweit sein Gegenstand reicht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 17.3.1989 - 4 C 14.85 -, BRS 49 Nr. 168 = BauR 1989, 454 = juris Rnrn. 9 und 15), steht dem Eingreifen einer derartigen Bindung vorliegend nicht entgegen, dass die Beklagte in ihrem Bauvorbescheid eine Befreiung von den betreffenden Festsetzungen des Bebauungsplans nicht erteilt, sondern lediglich "in Aussicht gestellt" hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2009 - 8 A 10291/09

    Moschee in Neuwieder Gewerbegebiet zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.03.2022 - 1 LA 128/21
    Auch wenn hierdurch die Grenzen zwischen rechtsverbindlicher Regelung im Vorbescheid und einer die Bauaufsichtsbehörde bindenden Zusicherung, diese Befreiung im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens zu erteilen, "verwischt" werden, wird die Bauvoranfrage zugunsten des Beigeladenen positiv und die Bauaufsichtsbehörde dahingehend bindend beschieden, dass dem Vorhaben im Falle einer Beantragung der Befreiungen keine bauplanungsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen: BayVGH, Beschl. v. 30.11.2009 - 2 CS 09.1979 -, juris Rn. 26; v. 18.8.2016 - 15 B 14.1625 -, juris Rn. 6; OVG RP, Urt. v. 2.9.2009 - 8 A 10291/09 -, juris Rn. 21; OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 30.6.2017 - OVG 10 B 10.15 -, BRS 85 Nr. 141 = BauR 2017, 2136 = juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 7 A 2364/06

    Nachbarschützende Wirkung von Gestaltungsvorschriften?

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

  • VGH Bayern, 30.11.2009 - 2 CS 09.1979

    Nachbarrechtsbehelf; Kindergarten; Vorbescheid; Zusicherung; Bindungswirkung

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 1 ME 194/06

    Vermittlung von nachbarschaftlichen Abwehrrechten durch Baumschutz; Gewährung von

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2021 - 1 ME 104/20

    Etikettenschwindel; Geruch; Unbestimmtheit

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2023 - 1 ME 133/22

    Baudenkmal; Bestandskraft; Erdrückende Wirkung; Höhenfestsetzung; Miteigentum;

    Bereits die Einhaltung der Grenzabstandsvorschriften spricht stark dafür, dass das Vorhaben insoweit dem Rücksichtnahmegebot genügt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 21.3.2022 - 1 LA 128/21 -, NVwZ-RR 2022, 447 [OVG Sachsen-Anhalt 20.01.2022 - 2 L 10/21] = juris Rn. 30 m.w.N.).
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