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   OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22   

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https://dejure.org/2022,5882
OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22 (https://dejure.org/2022,5882)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.03.2022 - 14 LA 91/22 (https://dejure.org/2022,5882)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. März 2022 - 14 LA 91/22 (https://dejure.org/2022,5882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BAföG; § 25 Abs 3 S 1 Nr 2 BAföG; § 4 BAföG; § 5 BAföG
    Abstrakt förderungsfähig; Auslandsstudium; Bundesausbildungsförderung; förderungsfähig; Freibetrag; Geschwister; persönliche Voraussetzungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich dabei auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 59.85

    Vollzeit-Ausbildung - Studium - Förderungsfähigkeit - Ganztägige Berufstätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Die Vorschriften in diesem Abschnitt regeln im Wesentlichen die Anforderungen an die (abstrakte) Förderungsfähigkeit einer Ausbildung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.1988 - 5 C 59/85 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 16.1.2014 - 4 LC 41/12 -, juris Rn. 23 m.w.N. sowie [zu einer Ausnahme] BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 5 C 4.14 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 5 C 4.14

    Grundanspruch auf Förderung einer Erstausbildung; Ausbildung; Erstausbildung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Die Vorschriften in diesem Abschnitt regeln im Wesentlichen die Anforderungen an die (abstrakte) Förderungsfähigkeit einer Ausbildung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.1988 - 5 C 59/85 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 16.1.2014 - 4 LC 41/12 -, juris Rn. 23 m.w.N. sowie [zu einer Ausnahme] BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 5 C 4.14 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2014 - 4 LC 41/12

    Gewährung von Ausbildungsförderung für eine einjährige Ausbildung zum staatlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Die Vorschriften in diesem Abschnitt regeln im Wesentlichen die Anforderungen an die (abstrakte) Förderungsfähigkeit einer Ausbildung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.6.1988 - 5 C 59/85 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Beschl. v. 16.1.2014 - 4 LC 41/12 -, juris Rn. 23 m.w.N. sowie [zu einer Ausnahme] BVerwG, Urt. v. 28.5.2015 - 5 C 4.14 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2022 - 7 LA 51/21

    Äquivalenzgrundsatz; Äquivalenzprinzip; Satzung; Sondernutzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 5.1.2022 - 7 LA 51/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.1982 - 5 C 62.80

    Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Das Bundesausbildungsgesetz normiert im Abschnitt I vielmehr weitere abstrakte Kriterien für die Förderungsfähigkeit der Ausbildung (dazu, dass alleine das Abstellen auf die Art der Ausbildungsstätte nicht ausreicht, vgl. bereits: BVerwG, Urt. v. 9.2.1982 - 5 C 62/80 -, juris Rn. 39).
  • VG Dresden, 21.02.2014 - 5 K 125/12
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 14 LA 91/22
    Die Vorschriften der §§ 5 und 6 BAföG enthalten daher weitere, die §§ 2 und 3 BAföG ergänzende Regelungen zur abstrakten Förderungsfähigkeit der Ausbildung i.S.v. § 25 Abs. 3 Satz 1 BAföG (so entsprechend zur abstrakten Förderungsfähigkeit i.S.v. § 7 Abs. 1 und 2 BAföG: VG Dresden, Urt. v. 21.2.2014 - 5 K 125/12 -, juris Rn. 31).
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