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   OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11   

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OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11 (https://dejure.org/2011,7160)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2011 - 4 ME 175/11 (https://dejure.org/2011,7160)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175/11 (https://dejure.org/2011,7160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der zeitweisen Betriebseinschränkung einer Windenergieanlage zum Schutz einer in deren Nähe nistenden streng geschützten Vogelart

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Interessenabwägung zwischen dem Betreiben einer Windkraftanlage und Zerstörung des Nestes der Wiesenweihen in der Nähe der Anlage zugunsten des Naturschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatschG § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Interessenabwägung zwischen dem Betreiben einer Windkraftanlage und Zerstörung des Nestes der Wiesenweihen in der Nähe der Anlage zugunsten des Naturschutzes

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Interessenabwägung zwischen dem Betreiben einer Windkraftanlage und Zerstörung des Nestes der Wiesenweihen in der Nähe der Anlage zugunsten des Naturschutzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1858
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11
    Es ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Windenergieanlagen bzw. für deren Betrieb werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots zu fordern, dass sich das Tötungsrisiko für die geschützten Tiere durch die Anlage in signifikanter Weise erhöht, d.h. eine deutliche Steigerung des Tötungsrisikos vorliegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, und 9.7.2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166; Nds. OVG, Beschluss vom 18.4.2011 - 12 ME 274/10 - Frenz / Müggenborg, BNatSchG, 2011, § 44 BNatSchG Rn. 9).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn es um Tiere solcher Arten geht, die aufgrund ihrer Verhaltensweisen gerade im Bereich der Anlage ungewöhnlich stark von deren Risiken betroffen sind, und die Risiken sich nicht durch Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen beherrschen lassen (vgl. BVerwG, Urteil 18.3.2009 - 9 A 39.07 -, BVerwGE 133, 239; Frenz / Müggenborg, a.a.O., § 44 BNatSchG Rn. 9).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11
    Es ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Windenergieanlagen bzw. für deren Betrieb werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots zu fordern, dass sich das Tötungsrisiko für die geschützten Tiere durch die Anlage in signifikanter Weise erhöht, d.h. eine deutliche Steigerung des Tötungsrisikos vorliegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, und 9.7.2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166; Nds. OVG, Beschluss vom 18.4.2011 - 12 ME 274/10 - Frenz / Müggenborg, BNatSchG, 2011, § 44 BNatSchG Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11
    Es ist daher, wenn das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Windenergieanlagen bzw. für deren Betrieb werden soll, zur Erfüllung des Tatbestandes des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots zu fordern, dass sich das Tötungsrisiko für die geschützten Tiere durch die Anlage in signifikanter Weise erhöht, d.h. eine deutliche Steigerung des Tötungsrisikos vorliegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, und 9.7.2009 - 4 C 12.07 -, BVerwGE 134, 166; Nds. OVG, Beschluss vom 18.4.2011 - 12 ME 274/10 - Frenz / Müggenborg, BNatSchG, 2011, § 44 BNatSchG Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2016 - 8 A 10377/16

    Anfechtung einer nachträglichen Abschaltverpflichtung für eine Windenergieanlage;

    Die Konzentrationswirkung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nach § 13 BImSchG erstreckt sich nur auf die präventive Kontrolle; nach Erteilung der Genehmigung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden zurück (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175.11 -, NuR 2011, 891 und juris, Rn. 4; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 79. EL 2016, § 13 BImSchG, Rn. 117 und 120; Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 13 Rn. 25 und § 17 Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 121/21

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für

    Die Annahme, dass - unter bestimmten, jedoch nicht einheitlich definierten Voraussetzungen - § 3 Abs. 2 BNatSchG die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten auch gegenüber dem Betrieb bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen bilden kann, mithin eine solche Genehmigung ein Eingreifen nicht per se ausschließt, dürfte nicht nur der Ansicht des erkennenden Senats (Urt. v. 13.3.2019 - 12 LB 125/18 -, juris; Beschl. v. 11.5.2020 - 12 LA 150/19 -, juris, Rn. 45), sondern der (wohl) herrschenden Meinung entsprechen (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.7.2011 - 4 ME 175/11 -, juris, Rn. 4; Heß/Wulff, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: Dezember 2021, § 3 BNatSchG, Rn. 21; Hendrischke, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl., § 3 Rn. 35; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2. Aufl. § 3 Rn. 9a; Seibert, UPR 2022, S. 3 f.; Bayer, NuR 2019, 387 f.; Schuhmacher NuR 2018, 323 f.; Fachagentur Windenergie an Land, Nachträgliche Anpassung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen aufgrund artenschutzrechtlicher Belange, 2016, S. 15 f., jeweils mit weiteren Nachweisen; offen: BVerwG, Beschl. v. 7.1.2020 - 4 B 20/19 -, juris, Rn. 8; BayVGH, Beschl. v. 4.2.2022 - 14 ZB 21.1300 -, juris, Rn. 17; Appel, in: Appel/Ohms/Sauer, BImSchG, 1. Aufl., § 21 BImSchG, Rn. 15; a.A.: Erbs/Kohlhaas/Stöckel/Müller-Walter, Werkstand: April 2022, BNatSchG § 3 Rn. 7; wohl auch anderer, aber nicht tragender Auffassung: BVerwG, Urt. v. 29.4.2021 - 4 C 2/19 -, juris, Rn. 33, 51).

    Danach fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden, die daher für spätere Anordnungen nach den entsprechenden Vorschriften zuständig sind (Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2011 - 4 ME 175/11 -, juris, vgl. auch Seibert, in: Landmann/Rohmer, a. a. O.; § 13 BImSchG, Rn. 117 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 12 LB 125/18

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für

    Nach Erteilung dieser Genehmigung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden, die daher für spätere Anordnungen nach den entsprechenden Vorschriften zuständig sind (Nds. OVG, Beschl. v. 25.7.2011 - 4 ME 175/11 -, juris, vgl. auch Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 88. EL September 2018, § 13 BImSchG, Rn. 117 m. w. N.).
  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Die Konzentrationswirkung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nach § 13 BImSchG erstreckt sich nur auf die präventive Kontrolle; nach Erteilung der Genehmigung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden zurück (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., Rn. 41; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 54; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175/11 -, juris Rn. 4; Seibert, a.a.O., § 13 Rn. 117).
  • VG Minden, 08.08.2016 - 1 L 1155/16

    Stilllegung von drei Windenergieanlagen wegen eines örtlichen

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.07.2011 - 4 ME 175/11 -, juris Rn. 9.

    vgl. zu einer solchen Abwägung OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.07.2011 - 4 ME 175/11 -, juris Rn. 9; VG Arnsberg, Beschluss vom 12.04.2012 - 1 L 281/12 -, juris Rn. 19.

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer einschränkenden Auslegung der Vorschrift dahingehend, dass der Tötungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur erfüllt ist, wenn sich das Tötungsrisiko für die betroffenen Tierarten durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - 9 A 3.06, juris, Rn. 219; Urt. v. 09.07.2008 - 9 A 14.07, juris, Rn. 91; Urt. v. 18.03.2009 - 9 A 39.07, juris, Rn. 58; Urt. v. 14.07.2011 - 9 A 12.10, juris, Rn. 99; ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2011 - 12 ME 274/10, juris, Rn. 5; Beschl. v. 25.07.2011 - 4 ME 175/11, juris, Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Zum einen könnte einer solchen (auf Dauer gerichteten) Anordnung entgegenstehen, dass sie sich letztlich wie eine Teilaufhebung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auswirkt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 25.07.2011 - 4 ME 175/11 -, NuR 2011, 891).
  • VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1343

    Schutz von Milanen gegen bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigte

    Der Abschluss des Genehmigungsverfahrens stellt hier eine verfahrensrechtliche Zäsur dar, die zur Folge hat, dass die in § 13 BImSchG angeordnete Konzentrationswirkung nach Genehmigungserteilung nicht mehr gilt und die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlichrechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die jeweiligen Fachbehörden zurückfällt (vgl. ThürOVG, B.v. 10.2.2015 - 1 EO 356/14 - juris Rn. 54; NdsOVG, B.v. 25.7.2011 - 4 ME 175/11 - NuR 2011, 891; Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 17 Rn. 20; a.A. Wemdzio, NuR 2011, 464/468).
  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
    So wird beispielsweise eine deutliche Steigerung des Tötungsrisikos angenommen, wenn es um Tiere solcher Arten geht, die aufgrund ihrer Verhaltensweisen gerade im Bereich der betreffenden Anlagen ungewöhnlich stark von deren Risiken betroffen sind und die Risiken sich nicht durch Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen beherrschen lassen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175/11 - juris Rn. 6; vgl. für ein Straßenbauvorhaben: BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2011 - 9 A 12/10 - juris Rn. 99).
  • VG Kassel, 26.06.2018 - 2 L 1466/18

    Für Anordnungen zur Vermeidung des Eintretens des artenschutzrechtlichen

    Die Zuständigkeit für den Vollzug öffentlich-rechtlicher Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts ist daher nach der Genehmigungserteilung vom 26. September 2014 an die jeweilig zuständige Fachbehörde - hier die zuständige Naturschutzbehörde - zurückgefallen (ständige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. bspw. OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O. Rn. 41; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 54; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175/11 -, juris Rn. 4; VG Augsburg, Urteil vom 17. Dezember 2015 - Au 2 K 15.1343 -, juris Rn. 35; VG Oldenburg, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 5 A 2869/17 -, juris).
  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 B 376/18

    Windkraft; Fledermaus; Schlagopferrate

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