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   OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11   

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OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11 (https://dejure.org/2011,2412)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.07.2011 - 8 ME 36/11 (https://dejure.org/2011,2412)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 8 ME 36/11 (https://dejure.org/2011,2412)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streichung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 1 Abs. 1 NArchtG; § 15 NArchtG
    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 35; NArchtG 5; NArchtG 6
    Architekt; Architektenliste; Insolvenzplan; Insolvenzverfahren; Restschuldbefreiung; Sofortvollzug; Streichung; unzuverlässig; Unzuverlässigkeit; Vermögensverfall; zuverlässig; Zuverlässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Unzuverlässigkeit trotz Insolvenzverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

  • wzr-inso.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtmäßigkeit der für sofort vollziehbar erklärten Streichung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzverfahren führt zur Streichung aus der Architektenliste! (IBR 2011, 1232)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 37
  • BauR 2011, 1867
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 4 A 697/10

    Löschung eines Architekten aus der Architektenliste als Gefahrenabwehr ohne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Ein solcher die Unzuverlässigkeit indizierender Vermögensverfall zeigt sich etwa in der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO (vgl. Senatsbeschl. v. 23.11.2006, a.a.O.), der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 26.4.2007 - 4 B 497/06 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rn. 4 f.) oder der Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten nach § 26 InsO (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919 f.).

    Allein die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und ggf. die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse beseitigen das Vorliegen eines Vermögensverfalls hingegen noch nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2011 - AnwZ (B) 37/10 -, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 16.4.2007 - AnwZ (B) 6/06 -, juris Rn. 9 (Widerruf der Anwaltszulassung); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011, a.a.O., Rn. 6; vgl. zur unzureichenden Abstimmung berufsregelnder Gesetze mit der Insolvenzordnung und zu sich hieraus ergebenden negativen Auswirkungen auf die Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren: Jaeger, InsO, § 35 Rn. 17 ff. m.w.N.).

    Vielmehr rechtfertigt schon der hier vorliegende abstrakte Gefährdungstatbestand des Vermögensverfalls grundsätzlich die Streichung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2005, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, 4.5.2011, a.a.O., Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06

    Rechtmäßigkeit der Streichung eines Architekten von der Achitektenliste wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei die Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77 f.; Senatsbeschl. v. 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, juris Rn. 3).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats indiziert der Vermögensverfall eines Architekten dessen mangelnde Zuverlässigkeit für den Architektenberuf (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 23.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Ein solcher die Unzuverlässigkeit indizierender Vermögensverfall zeigt sich etwa in der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO (vgl. Senatsbeschl. v. 23.11.2006, a.a.O.), der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 26.4.2007 - 4 B 497/06 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rn. 4 f.) oder der Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten nach § 26 InsO (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919 f.).

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Bewirkt die sofortige Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes ein vorläufiges Berufsverbot und greift damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung zudem die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Senatsbeschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.).

    Der Feststellung, dass der Sofortvollzug des voraussichtlich rechtmäßigen Verwaltungsakts schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Senatsbeschl. v. 27.11.2009, a.a.O. (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.), bedarf es im vorliegenden Fall nicht.

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Architekt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht bereinigen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2005 - 1 BvR 912/04 -, NJW 2005, 3057, 3058 (Amtsenthebung eines Notars); BGH, Beschl. v. 5.12.2005 - AnwZ (B) 14/05 -, juris Rn. 5 (Widerruf der Rechtsanwaltszulassung)).

    Zum anderen kann die Vermutung der Unzuverlässigkeit dadurch widerlegt werden, dass im Einzelfall, etwa auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungskonzepts oder Insolvenzplans, die begründete Erwartung besteht, der Architekt werde in absehbarer Zeit seine finanziellen Verhältnisse wieder geordnet haben und seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt haben oder jedenfalls erfüllen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2005, a.a.O. (Amtsenthebung eines Notars)).

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei die Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77 f.; Senatsbeschl. v. 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, juris Rn. 3).

    Vielmehr rechtfertigt schon der hier vorliegende abstrakte Gefährdungstatbestand des Vermögensverfalls grundsätzlich die Streichung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2005, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, 4.5.2011, a.a.O., Rn. 18).

  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Architekt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht bereinigen kann, und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2005 - 1 BvR 912/04 -, NJW 2005, 3057, 3058 (Amtsenthebung eines Notars); BGH, Beschl. v. 5.12.2005 - AnwZ (B) 14/05 -, juris Rn. 5 (Widerruf der Rechtsanwaltszulassung)).

    Solche Besonderheiten können sich zum einen aus der Art und Weise der Berufsausübung des Architekten im konkreten Einzelfall ergeben, etwa bei einer Tätigkeit als Angestellter ohne wesentliche eigenständige Entscheidungsbefugnisse in einem größeren Büro (vgl. BFH, Beschl. v. 10.4.2006 - VII B 232/05 -, juris Rn. 5 f. (Widerruf der Bestellung als Steuerberater); BGH, Beschl. v. 5.12.2005, a.a.O. (Widerruf der Rechtsanwaltszulassung)).

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2010 - 8 ME 181/10

    Zuverlässigkeit eines Heilpraktikers bei negativer Prognose für die Zukunft und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Bewirkt die sofortige Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes ein vorläufiges Berufsverbot und greift damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung zudem die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Senatsbeschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.).

    Der Feststellung, dass der Sofortvollzug des voraussichtlich rechtmäßigen Verwaltungsakts schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Senatsbeschl. v. 27.11.2009, a.a.O. (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.), bedarf es im vorliegenden Fall nicht.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2009 - 8 ME 196/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf der Berufserlaubnis beim dringenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Bewirkt die sofortige Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes ein vorläufiges Berufsverbot und greift damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung zudem die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Senatsbeschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.).

    Der Feststellung, dass der Sofortvollzug des voraussichtlich rechtmäßigen Verwaltungsakts schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Senatsbeschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Senatsbeschl. v. 27.11.2009, a.a.O. (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde) jeweils m.w.N.), bedarf es im vorliegenden Fall nicht.

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Allein die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und ggf. die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse beseitigen das Vorliegen eines Vermögensverfalls hingegen noch nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2011 - AnwZ (B) 37/10 -, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 16.4.2007 - AnwZ (B) 6/06 -, juris Rn. 9 (Widerruf der Anwaltszulassung); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011, a.a.O., Rn. 6; vgl. zur unzureichenden Abstimmung berufsregelnder Gesetze mit der Insolvenzordnung und zu sich hieraus ergebenden negativen Auswirkungen auf die Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren: Jaeger, InsO, § 35 Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 37/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei Insolvenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11
    Allein die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und ggf. die Freigabe der selbständigen Tätigkeit des Schuldners aus der Insolvenzmasse beseitigen das Vorliegen eines Vermögensverfalls hingegen noch nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2011 - AnwZ (B) 37/10 -, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 16.4.2007 - AnwZ (B) 6/06 -, juris Rn. 9 (Widerruf der Anwaltszulassung); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011, a.a.O., Rn. 6; vgl. zur unzureichenden Abstimmung berufsregelnder Gesetze mit der Insolvenzordnung und zu sich hieraus ergebenden negativen Auswirkungen auf die Gläubigerbefriedigung im Insolvenzverfahren: Jaeger, InsO, § 35 Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • VGH Hessen, 15.06.2004 - 11 TP 1440/04

    Löschung aus der Architektenliste - Unzuverlässigkeit mangels Vermögens

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls

  • BVerfG, 24.05.1996 - 1 BvR 1691/91

    Führung der Berufsbezeichnung "Architekt"

  • BFH, 10.04.2006 - VII B 232/05

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 4 B 497/06

    Verwaltungsrechtliche Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Architekten nach

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    Ein solcher Eingriff ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und des Senats (vgl. Beschl. v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 -, juris Rn. 4 (Widerruf der Anerkennung als Hebamme); Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010, a.a.O. (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 4 B 1250/11

    Annahme der Unzuverlässigkeit eines Architekten bei Eröffnung des

    So auch Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2011 - 8 ME 36/11 -, juris.

    vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 29. Juli 2011 - 8 ME 36/11 -, juris; s. auch BVerfG, Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvL 13/81 -, BVerfGE 68, 272.

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2012 - 8 ME 164/12

    Bauingenieur unzuverlässig: Sofortige Austragung!

    Denn die sofortige Vollziehung der hier verfügten Streichung aus der Liste der Entwurfsverfasser bewirkt kein in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 12 Abs. 1 GG schwerwiegend eingreifendes vorläufiges Berufsverbot (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, NdsVBl. 2012, 76, 78 (Streichung aus der Architektenliste)).

    Vielmehr rechtfertigt schon der hier vorliegende abstrakte Gefährdungstatbestand grundsätzlich die Streichung (vgl. Senatsbeschl. v. 29.7.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

    Da eine solche Anordnung der sofortigen Vollziehung des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes ein selbständiges vorläufiges Verbot zur Ausübung des ärztlichen Berufes bewirkt, das in seinen Wirkungen über diejenigen des in der Hauptsache angefochtenen Verwaltungsaktes hinausgeht und damit schwerwiegend in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618), ist ein solcher Eingriff nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 (Widerruf der Approbation als Arzt); Beschl. v. 24.10.2003, a.a.O., S. 3619 (Widerruf der Approbation als Apotheker); BVerfG, Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris Rn. 16 (Anordnung des Ruhens der Approbation als Zahnarzt)) und auch des Senats (vgl. Beschl. v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 (Streichung aus der Architektenliste); Beschl. v. 26.10.2010 - 8 ME 181/10 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Heilpraktikererlaubnis); Beschl. v. 27.11.2009 - 8 ME 196/09 -, juris Rn. 3 (Widerruf einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopäde); Beschl. v. 19.1.2005 - 8 ME 181/04 -, juris Rn. 3 (Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes)) nur gerechtfertigt, wenn der Sofortvollzug schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgt.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2014 - 8 ME 87/14

    Anordnung des Sofortvollzugs einer wohnsitzbeschränkenden Auflage

    Vielmehr bedarf es eines hierüber hinausgehenden öffentlichen Interesses am Sofortvollzug (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.4.2005, a.a.O.; v. 18.7.1973, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 21.3.2014 - 8 ME 24/14 -, Rn. 4; v. 10.5.2012 - 8 ME 59/12 , juris Rn. 4; v. 29.7.2011 - 8 ME 36/11 -, juris Rn. 22 jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 04.09.2013 - 1 K 13/12

    Neueintragung in die Architektenliste; Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

    Nach einheitlicher Rechtsprechung ist die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ein deutlicher Hinweis auf gravierende wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Architekten (vgl. hierzu nur OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2011 - 8 ME 36/11 -, juris, Rdnr. 27 mit zahlreichen Nachweisen aus der eigenen und der anderen obergerichtlichen Rechtsprechung).

    So kann zum Beispiel - wie im übrigen in allen gewerberechtlichen Untersagungsverfahren - die Vermutung der Unzuverlässigkeit dadurch widerlegt werden, dass der Eintragungsbewerber vorträgt und schlüssig darlegt, dass auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungskonzepts die begründete Erwartung besteht, er werde in absehbarer Zeit seine Vermögensverhältnisse wieder geordnet und seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt haben (so zum Beispiel OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2011 - 8 ME 36/11 -, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 31.08.2005 - 1 BvR 112/04 - NJW 2005, 3057, 3058).

  • VG Hannover, 26.07.2012 - 5 B 4065/12

    Ingenieur unzuverlässig: Kein Entwurfsverfasser!

    Realisiert sich nämlich die mit seiner persönlichen Unzuverlässigkeit verbundene Gefahr, werden hierdurch (Vermögensinteressen der Allgemeinheit und der Auftraggeber des Antragstellers beeinträchtigt, wobei eine solche Beeinträchtigung angesichts der finanziellen Verhältnisse des Antragstellers -über sein Vermögen wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet - regelmäßig irreversible Folgen haben dürfte (vgl. Nds. OVG, B. v. 29.07.2011, a.a.O.).

    Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes beruht auf § 52 Abs. 2 GKG und folgt der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (B, v. 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - und B. v. 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, a.a.O.).

  • VG Hannover, 31.10.2012 - 5 A 2820/12

    Eintragung eines Bauingenieurs in die Liste der Entwurfsverfasser mit der

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12

    Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

  • VG München, 10.09.2013 - M 16 K 12.5888

    Architektenliste; Widerruf der Eintragung; Ermessensentscheidung

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