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   OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12   

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https://dejure.org/2013,35246
OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12 (https://dejure.org/2013,35246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.2013 - 4 LB 212/12 (https://dejure.org/2013,35246)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 2013 - 4 LB 212/12 (https://dejure.org/2013,35246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 130 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Kostenerstattung eines sierra-leonischen Staatsangehörigen bzgl. seiner Vorführung zur Identitätsklärung und Passbeschaffung bei einer aus Sierra Leone angereisten Delegation

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 2
    Kosten, Identitätsklärung, Identitätsfeststellung, Passbeschaffung, Sierra Leone, Vorführung, Delegation, Beweisantrag, Sitzungsniederschrift, Staatsangehörigkeit, Heimreisedokument, Autorisierung, Begründungserfordernis, rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Kostenerstattung eines sierra-leonischen Staatsangehörigen bzgl. seiner Vorführung zur Identitätsklärung und Passbeschaffung bei einer aus Sierra Leone angereisten Delegation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattung eines sierra-leonischen Staatsangehörigen bzgl. seiner Vorführung zur Identitätsklärung und Passbeschaffung bei einer aus Sierra Leone angereisten Delegation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12
    27 Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht leidet zum einen deshalb an einem wesentlichen Mangel, weil Gründe für die Ablehnung des in der mündlichen Verhandlung am 8. April 2011 gestellten Beweisantrages des Klägers weder in die Sitzungsniederschrift aufgenommen noch in den Entscheidungsgründen des Urteils des Verwaltungsgerichts dargelegt worden sind und dadurch gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.12.2010 - 7 B 6.10 - und 10.6.2003 - 8 B 32.03 - OVG NRW, Beschluss vom 30.8.2011 - 13 A 1975/11.A -).
  • BVerwG, 10.06.2003 - 8 B 32.03

    Förmlicher Beweisantrag; Ablehnung; Begründung; Sitzungsniederschrift;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12
    27 Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht leidet zum einen deshalb an einem wesentlichen Mangel, weil Gründe für die Ablehnung des in der mündlichen Verhandlung am 8. April 2011 gestellten Beweisantrages des Klägers weder in die Sitzungsniederschrift aufgenommen noch in den Entscheidungsgründen des Urteils des Verwaltungsgerichts dargelegt worden sind und dadurch gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.12.2010 - 7 B 6.10 - und 10.6.2003 - 8 B 32.03 - OVG NRW, Beschluss vom 30.8.2011 - 13 A 1975/11.A -).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2010 - 4 LC 318/08

    Zurückverweisung einer Sache an das Verwaltungsgericht bei Heilung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12
    Diese Entscheidung trifft der Senat nach Anhörung der Beteiligten analog § 130 a Satz 1 VwGO (zur analogen Anwendung des § 130 a VwGO in diesen Fällen Eyermann / Fröhler, VwGO, 12. Aufl., § 130 Rn. 16; ferner Senatsbeschluss vom 20.12.2010 - 4 LC 318/08 -) durch Beschluss, weil er den Zurückverweisungsantrag des Klägers einstimmig für begründet hält und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren insoweit nicht als erforderlich ansieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 13 A 1975/11

    Aufnahme der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages in ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 4 LB 212/12
    27 Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht leidet zum einen deshalb an einem wesentlichen Mangel, weil Gründe für die Ablehnung des in der mündlichen Verhandlung am 8. April 2011 gestellten Beweisantrages des Klägers weder in die Sitzungsniederschrift aufgenommen noch in den Entscheidungsgründen des Urteils des Verwaltungsgerichts dargelegt worden sind und dadurch gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO verstoßen worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.12.2010 - 7 B 6.10 - und 10.6.2003 - 8 B 32.03 - OVG NRW, Beschluss vom 30.8.2011 - 13 A 1975/11.A -).
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