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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89 (https://dejure.org/1990,10172)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.12.1990 - 9 L 237/89 (https://dejure.org/1990,10172)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 9 L 237/89 (https://dejure.org/1990,10172)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
    Aufgrund der Nichtvereinbarkeit mit höherrangigem Recht war § 4 Nr. 2 ABS von Anfang an rechtsunwirksam (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, E 1, 14, 37).
  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
    Der Fortgeltung einer Satzung steht nicht entgegen, daß die im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung gegebenen Voraussetzungen später entfallen sind (BVerfG, Beschl. v. 23.3.1977 - 2 BvR 812/74 =, E 44, 216, 226).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
    Kompetenzlos erlassenes Recht ist nicht schwebend unwirksam, sondern endgültig nichtig (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.11.1989 - 3 C 47.88 -, RdL 1990, 219).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 9 L 263/89

    Abwasserbeseitigung; Grundstückseigentümer; Rechtsverletzung; Antrag; Befreiung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 9 L 237/89
    Wassergesetz zieht (vgl. Beschl. d. Sen. v. 28.2.1990 - 9 L 263/89 -, DÖV 1990, 668 = Nds. Rpfl. 1990, 234).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2006 - 9 LA 2/06

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Eigenentsorgung von

    Durch § 149 Abs. 3 NWG soll aus wasserwirtschaftlichen Gründen eine Versickerung des Niederschlagswassers an Ort und Stelle erreicht und zugleich die öffentliche Kanalisation von "überflüssigen" Regenwassermengen entlastet werden (vgl. Nds. Landtag - Drucks. 11/1870, S. 31 - OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163; Nds. OVG, Urt. v. 11.8.1992 - 9 L 4536/91 - u. v. 23.11.1994 - 9 L 1458/93 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Stand: August 2006, § 149 Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 1458/93

    Abwasseranlage; Änderung; Anschluß- und Benutzungszwang; Grundstückseigentümer;

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11.8.1992 (aaO; vgl. auch Urt. v. 11.12.1990 - 9 L 237/89 -, dng 1991, 163) ausgeführt, daß ein satzungsrechtlich einmal wirksam begründeter Anschluß- und Benutzungszwang auch hinsichtlich des Niederschlagswassers fortbesteht, bis die Gemeinde von der ihr in § 149 Abs. 3 Nr. 1 NWG n. F. eröffneten Möglichkeit, für das Niederschlagswasser ihre eigene Beseitigungspflicht zu beenden und diejenige der Grundstückseigentümer zu begründen, durch Aufhebung ihres Satzungsrechts zum Anschluß- und Benutzungszwang wirksam Gebrauch macht.
  • OVG Niedersachsen, 11.08.1992 - 9 L 4536/91

    Gemeinde; Anschluß- und Benutzungszwang; Beseitigung des Niederschlagswassers;

    Danach ist der Kl. verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation anzuschließen, weil diese vor seinem Grundstück betriebsbereit vorhanden ist und auf seinem Grundstück Abwasser anfällt; Abwasser im wasserwirtschaftlichen Sinne ist auch das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließende Wasser (Urt. d. Sen. v 11.12.1990 - 9 L 237/89 - dng 1991, 163).
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