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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20 (https://dejure.org/2020,11303)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.05.2020 - 1 E 412/20 (https://dejure.org/2020,11303)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Mai 2020 - 1 E 412/20 (https://dejure.org/2020,11303)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - 1 E 359/19

    Bemessung des Streitwerts in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
    vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2012- 1 E 45/12 -, juris, Rn. 7, und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N. (vorläufige Untersagung der Beförderung bzw. der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens); zu Eilbegehren bei Einstellungskonkurrenzen allgemein bzw. speziell bei der Konkurrenz um Übernahme in das Probebeamtenverhältnis vgl. Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 50, und Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, 3.

    Ausführlich hierzu, auch unter Auseinandersetzung mit der von der Beschwerde zitierten abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2018 - 1 E 205/18 -, n. v., BA S. 2 bis 5; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 9.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
    vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 6 B 1072/17

    Recht der Behörde auf Auskunft aus dem Erziehungsregister i.R.d. Einstellung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
    vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 1 E 45/12

    Bestimmung des Streitwerts in einem Konkurrentenstreitverfahren gem. §§ 53 Abs. 2

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2020 - 1 E 412/20
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. März 2012- 1 E 45/12 -, juris, Rn. 7, und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N. (vorläufige Untersagung der Beförderung bzw. der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens); zu Eilbegehren bei Einstellungskonkurrenzen allgemein bzw. speziell bei der Konkurrenz um Übernahme in das Probebeamtenverhältnis vgl. Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Aufl. 2020, § 3 Rn. 50, und Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - 1 E 461/20
    vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 -, juris (Übernahme in das Probebeamtenverhältnis), und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017- 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.

    Ausführlich hierzu, auch unter Auseinandersetzung mit der von der Beschwerde zitierten abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung: OVG NRW, Beschluss vom 20. April 2018 - 1 E 205/18 -, n. v., BA S. 2 bis 5; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2019 - 1 E 359/19 -, juris, Rn. 9 und vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 -, juris, Rn. 9.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22

    Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d.

    vgl. insoweit auch OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 - juris, Rn. 3 bis 5, sowie Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juni 2022- 6 CE 22.710 -, juris, Tenor und Rn. 25, jeweils das Begehren betreffend, aus der Tarifbeschäftigung heraus verbeamtet zu werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - 1 E 411/20
    vgl. zuletzt OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Mai 2020 - 1 E 412/20 -, juris (Übernahme in das Probebeamtenverhältnis), und vom 9. Mai 2019- 1 E 359/19 -, juris, Rn. 5 ff. (vorläufige Untersagung der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens), und vom 7. September 2017 - 6 B 1072/17 -, juris, Tenor und Rn. 20 (vorläufige Sicherung des Anspruchs auf Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst); vgl. auch den eine Einstellung als Polizeivollzugsbeamter auf Probe betreffenden Eilbeschwerdebeschluss des Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 B 1194/16 -, juris, Rn. 32, in dem der hälftige Jahresbetrag nur wegen der nach den (zusammen betrachteten) Anträgen zu 1. und 2. (auch) beantragten Vorwegnahme der Hauptsache (Einstellung und Beschäftigung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens) nicht halbiert worden ist.
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