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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 4592/03 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. April 2005 - 9 A 4592/03 (https://dejure.org/2005,7926)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AGT zur AVwGebO NRW 30.3.1; ; OWiG § 107 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGT zur AVwGebO NRW 30.3.1; OWiG § 107 Abs. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vereinbarkeit des Vorsehens einer Gebühr für die Versendung von Bußgeldakten zur Abwicklung zivilrechtlicher Ansprüche oder Interessen mit höherrangigem Recht; Regelungen betreffend Aktenübersendung als besondere Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts ; Erhebung von ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 6 K 264/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 4592/03
Papierfundstellen
- NJW 2005, 2795
- NVwZ 2006, 110 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 20.10.2021 - 3 KO 120/21
Verwaltungskostengesetz: Auslagenerstattung für Kopien aus Verkehrsunfallakte
Die Aktenversendungspauschale für das Bußgeldverfahren gilt nach § 107 Abs. 5 OWiG auch für die Akteneinsicht eines Dritten und selbst dann, wenn die Aktenversendung nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids erfolgt (OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 24. Mai 2007 - 7 A 1011/07 - juris Rn. 19 f.) Für ein entsprechend weites Verständnis des § 107 Abs. 5 OWiG spricht nach der zutreffenden Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz schon der Wortlaut der Bestimmung, der alle Fälle der Aktenversendung erfasst (…ebd., Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 4592/03 - juris, NJW 2005, 2795, Rn. 20). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - 7 A 10110/07
Vorrang bundesrechtlicher Gebührenregelungen
Nach der offenen und umfassenden Formulierung, dass von jedem, der die Versendung von Akten (Bußgeldakten) beantragt, die Aktenversendungspauschale erhoben wird, sollen alle Fälle der Aktenversendung erfasst werden (vgl. OVG Münster, NJW 2005, 2795).