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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 9 A 2428/08   

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https://dejure.org/2009,12050
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 9 A 2428/08 (https://dejure.org/2009,12050)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2009 - 9 A 2428/08 (https://dejure.org/2009,12050)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 9 A 2428/08 (https://dejure.org/2009,12050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Zur Gebührenpflicht bei einer Auskunft nach dem UIG

  • Judicialis

    UIG NRW § 5; ; AGT TS 15c 1.1.2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UIG NRW § 5; AGT TS 15c 1.1.2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung von Verwaltungsgebühren wegen der Erteilung einer Auskunft gegenüber einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung u.a. von Grundstücken; Voraussetzungen für das Vorliegen einer umfangreichen Auskunft im Sinne der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11

    Gebühr für Umweltinformation

    Nicht gemeint sind Auskünfte, die sich nicht auf wenige, genau bestimmte und ohne erhebliche Recherche zu ermittelnde Umweltinformationen beschränken, sondern auf einer umfassenden bzw. erschöpfenden Befassung mit dem Gegenstand der Anfrage beruhen (OVG NW, Beschl. v. 18.02.2009, aaO).

    Keine einfachen Auskünfte sind die, die sich nicht auf wenige, genau bestimmte und ohne erhebliche Recherche zu ermittelnde Umweltinformationen beschränken, sondern auf einer umfassenden bzw. erschöpfenden Befassung mit dem Gegenstand der Anfrage beruhen (OVG NW, Beschl. v. 18.02.2009 - 9 A 2428/08 - zum Begriff "Vorbereitungsaufwand" unter Hinweis auf Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Loseblatt, Stand: August 2008, UIG § 12 Rn. 11 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 9 A 2184/08

    Bestimmung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren für die Erteilung

    vgl. hierzu auch betreffend Gebühren für Auskünfte nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) / UIG NRW: OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 9 A 2428/08 -, juris Rdnr. 4.
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