Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 9 A 2428/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Zur Gebührenpflicht bei einer Auskunft nach dem UIG
- Telemedicus
Zur Gebührenpflicht bei einer Auskunft nach dem UIG
- Judicialis
UIG NRW § 5; ; AGT TS 15c 1.1.2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UIG NRW § 5; AGT TS 15c 1.1.2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung von Verwaltungsgebühren wegen der Erteilung einer Auskunft gegenüber einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung u.a. von Grundstücken; Voraussetzungen für das Vorliegen einer umfangreichen Auskunft im Sinne der ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 01.08.2008 - 26 K 5262/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 9 A 2428/08
Wird zitiert von ... (2)
- VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11
Gebühr für Umweltinformation
Nicht gemeint sind Auskünfte, die sich nicht auf wenige, genau bestimmte und ohne erhebliche Recherche zu ermittelnde Umweltinformationen beschränken, sondern auf einer umfassenden bzw. erschöpfenden Befassung mit dem Gegenstand der Anfrage beruhen (OVG NW, Beschl. v. 18.02.2009, aaO).Keine einfachen Auskünfte sind die, die sich nicht auf wenige, genau bestimmte und ohne erhebliche Recherche zu ermittelnde Umweltinformationen beschränken, sondern auf einer umfassenden bzw. erschöpfenden Befassung mit dem Gegenstand der Anfrage beruhen (OVG NW, Beschl. v. 18.02.2009 - 9 A 2428/08 - zum Begriff "Vorbereitungsaufwand" unter Hinweis auf Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Loseblatt, Stand: August 2008, UIG § 12 Rn. 11 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 9 A 2184/08
Bestimmung der Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Gebühren für die Erteilung …
vgl. hierzu auch betreffend Gebühren für Auskünfte nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) / UIG NRW: OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 9 A 2428/08 -, juris Rdnr. 4.