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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18   

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https://dejure.org/2018,22416
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18 (https://dejure.org/2018,22416)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2018 - 10 B 818/18 (https://dejure.org/2018,22416)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 (https://dejure.org/2018,22416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Beseitigungsverfügung einer Saunabox auf der Dachterrasse eines Wohngebäudes im summarischen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 29 ; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1
    Anspruch auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Beseitigungsverfügung einer Saunabox auf der Dachterrasse eines Wohngebäudes im summarischen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 4 L 876/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 -, juris, Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 7 B 1368/09

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 10 B 303/14 -, vom 10. Februar 2010 - 7 B 1368/09 -, juris, Rn. 4; OVG M.-V., Beschluss vom 20. April 2016 - 3 M 51/16 -, juris, Rn. 10 ff.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2016 - 3 M 51/16

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung einer Einfriedung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 10 B 303/14 -, vom 10. Februar 2010 - 7 B 1368/09 -, juris, Rn. 4; OVG M.-V., Beschluss vom 20. April 2016 - 3 M 51/16 -, juris, Rn. 10 ff.
  • VG Düsseldorf, 07.02.2019 - 4 K 2767/18
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18
    Die aufschiebende Wirkung der gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 27. Februar 2018 erhobenen Klage 4 K 2767/18 wird hinsichtlich der Beseitigungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18

    Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden

    vgl. zu baurechtlichen Beseitigungsverfügungen etwa OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, juris, Rn. 6, m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, EurUP 2012, 333 = juris, Rn. 4, wonach es trotz eines gesteigerten Vollzugsinteresses im Hinblick auf den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes geboten sei, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern.

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die sofortige Vollziehung des Verwaltungsakts der Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr dient, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, juris, Rn. 6, m. w. N., oder wenn überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls in die Wege zu leiten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21

    Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, juris, Rn. 6.
  • VG Düsseldorf, 07.02.2019 - 4 K 2767/18
    Auf die anschließende Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 - den Beschluss geändert und die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage hinsichtlich der Beseitigungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

    Mit Blick auf die vertiefenden Ausführungen der Kläger mit Schriftsatz vom 21. Juni 2018 im Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW (- 10 B 818/18 -) und in der mündlichen Verhandlung sei ergänzend Folgendes hervorgehoben:.

  • VG Köln, 23.04.2024 - 8 L 33/24

    Zweiter Rettungsweg

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 10 B 1212/21 -, juris Rn. 5 f., m. w. N., und vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, juris, Rn. 6 f., m. w. N.
  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2020 - 6 L 1938/19

    Rückbaugebot Zumutbarkeit Beseitigung Abbruch Abriss Duldung Sofortvollzug

    vgl. für den Fall einer Beseitigungsverfügung OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 - und vom 4. März 2013 - 2 B 30/13 - jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2022 - 10 B 1212/21

    Ordnungsverfügung zur Beseitigung des Geländers auf dem Pultdach des Wohnhauses

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, juris, Rn. 6, vom 5. Mai 2014 - 10 B 303/14 -, und vom 10. Februar 2010 - 7 B 1368/09 -, juris, Rn. 4; OVG M.-V., Beschluss vom 20. April 2016 - 3 M 51/16 -, juris, Rn. 10 ff.
  • VG Köln, 21.02.2024 - 2 L 6/24
    Etwas Anderes gilt insbesondere dann, wenn die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes der Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr dient, die Vorbildwirkung eines illegal ausgeführten Vorhabens bis zum bestands- oder rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache eine Nachahmung nach Art und/oder Umfang befürchten lässt, dass der Ausweitung der Störung der öffentlichen Sicherheit rasch vorgebeugt werden muss, ein beharrlicher und notorischer Schwarzbauer nur auf diese Weise erfolgversprechend an der Fortsetzung seiner rechtswidrigen Betätigung gehindert werden kann oder die Beseitigung ohne Substanzverlust oder hohe Kosten zu bewerkstelligen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.07.2018 - 10 B 818/18 - juris Rn 6 ff.
  • VG Köln, 30.10.2023 - 2 L 1533/23
    Etwas Anderes gilt insbesondere dann, wenn die sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes der Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr dient, die Vorbildwirkung eines illegal ausgeführten Vorhabens bis zum bestands- oder rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache eine Nachahmung nach Art und/oder Umfang befürchten lässt, dass der Ausweitung der Störung der öffentlichen Sicherheit rasch vorgebeugt werden muss, ein beharrlicher und notorischer Schwarzbauer nur auf diese Weise erfolgversprechend an der Fortsetzung seiner rechtswidrigen Betätigung gehindert werden kann oder die Beseitigung ohne Substanzverlust oder hohe Kosten zu bewerkstelligen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.07.2018 - 10 B 818/18 - juris Rn 6 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 01.04.2020 - 9 L 173/20

    Aussetzungsinteresse, Substanzverlust, Bestimmtheit

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, vom 5. Mai 2014 - 10 B 303/14 -, vom 10. Februar 2010 - 7 B 1368/09 -, juris, Rn. 4; OVG M.-V., Beschluss vom 20. April 2016 - 3 M 51/16 -, juris, Rn. 10 ff.
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