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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06 OVG   

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https://dejure.org/2006,3634
OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06 OVG (https://dejure.org/2006,3634)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.05.2006 - 10 B 10371/06 OVG (https://dejure.org/2006,3634)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06 OVG (https://dejure.org/2006,3634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entziehung der Fahrerlaubnis vor Abschluss des Strafverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrererlaubnisbehörde wegen eines Sachverhalts der Gegenstand eines Strafverfahrens ist und bei dem die Fahrerlaubnisentziehung in Betracht kommt; Gelegentlicher Canabiskonsum als ausreichender Grund für die ...

  • archive.org
  • Judicialis

    StVG § 3; ; StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3 Abs. 3; ; StVG § 3 Abs. 4; ; FeV § 46; ; FeV § 46 Abs. 1

  • RA Kotz

    EU-Fahrerlaubnisrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein nur gelegentlicher Cannabiskonsum reicht für sich allein nicht aus, um die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges feststellen zu können

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis vor Abschluß des Strafverfahrens

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit zum Führerscheinentzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2714
  • NZV 2006, 559
  • DÖV 2006, 749
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2008 - 1 M 204/07

    Anforderungen an die Verwertbarkeit einer im Ausland gemessenen

    Hiernach fehlt der Fahrerlaubnisbehörde vom Beginn einer strafverfolgungsbehördlichen Untersuchung an bis zu dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens, in dem ebenfalls eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, die Befugnis zur (verwaltungsbehördlichen) Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46/87 -, NJW 1989, 116; OVG Koblenz, 10.05.2006 - 10 B 10371/06 -, NJW 2006, 2714; Hentschel, a.a.O., § 3 StVG, Rn. 16).
  • VG Neustadt, 22.12.2015 - 1 L 1111/15

    (Keine) Anwendung des vorübergehenden Verfahrenshindernisses des § 3 Abs 3 StVG

    Aus diesem Grund ist die Fahrerlaubnisentziehung für die gesamte Dauer des Strafverfahrens bis zu seinem förmlichen Abschluss gesperrt, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde auf den gleichen Vorgang bezieht, der im Strafverfahren untersucht wird (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage 2015, § 3 StVG Rdnrn. 44 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2012, a.a.O. und OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -).

    Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 16. September 2015, wonach eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren gegen den Antragsteller "nach derzeitiger Einschätzung' nicht in Betracht kommt, kann mithin das vorübergehende Verfahrenshindernis aus § 3 Abs. 3 StVG nicht beseitigen (vgl. erneut OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2006, a.a.O.).

    Eine Fahrerlaubnisentziehung, die an diesen Sachverhalt anknüpft, ist mithin derzeit unzulässig (vgl. erneut OVG RP, Beschluss vom 10. Mai 2006, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2007 - 12 ME 360/07

    Anspruch auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entziehung einer

    Sie gilt aber nur für den Fall, dass die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis rechtlich möglich ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.5.2006 - 10 B 10371/06 -, NJW 2006, 2714).
  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

    Denn es besteht kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. November 2005 - 6 VR 6.05 -, NVwZ 2006, 597; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -, NJW 2006, 2714; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 967).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06

    Verkehrsrecht; Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt bei

    Dass der Verkehrsverstoß selbst bereits im Oktober 2004 erfolgt war, steht dieser Betrachtungsweise nicht entgegen, nachdem der Sachverhalt als solcher gemäß § 3 Abs. 3 StVG nicht vor dem Abschluss des diesbezüglich anhängig gewesenen Strafverfahrens gegen den Antragsteller hatte verwendet werden dürfen (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2020 - 5 MB 30/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Berücksichtigung eines Sachverhalts, der Gegenstand des

    Bei § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG handelt es sich um eine Verfahrensvorschrift, die mit ihrem Sinn und Zweck dazu dient, widersprüchliche Entscheidungen zur Durchsetzung des materiellen Rechts zu verhindern, die selbst aber keine materiell-rechtliche Vorschrift darstellt (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 11 CS 05.1210 -, juris, Rn. 30; im Ergebnis auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 12 ME 360/07 -, juris, Rn. 10; a. A. OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06 -, juris, Rn. 4).
  • VG Würzburg, 15.07.2015 - W 6 S 15.600

    Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens - Gelegentlicher

    Eine "Heilung" dieses Verfahrensmangels gemäß Art. 46 BayVwVfG, wie es in der Rechtsprechung teilweise für möglich gehalten wird (BayVGH, B.v. 14.2.2006 - 11 CS 05.1210 - juris; VGH Mannheim, B.v. 19.8.2013 - 10 S 1266/13 - NJW 2014, 484; a.A. wohl OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 10.5.2006 - 10 B 10371/06 - juris, wonach auch der spätere rechtskräftige Abschluss des Strafverfahrens einer "zur Unzeit" ergangenen Entscheidung nicht zur Rechtsmäßigkeit verhilft), kommt vorliegend nicht in Betracht.
  • VG Mainz, 06.08.2009 - 3 L 637/09

    Veränderungssperre und Rückstellung eines Baugesuchs; Erfordernis der inzidenten

    Denn es besteht kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09. November 2005 - 6 VR 6.05 -, NVwZ 2006, 597; Beschluss vom 20. Oktober 1995 - 1 VR 1.95 -, Buchholz 402.45 Nr. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2006 - 10 B 10371/06.OVG -, NJW 2006, 2714; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 967; Bücken-Thielmeyer/Kröninger in: Handkommentar Verwaltungsrecht, 2006, § 80 VwGO Rdnr. 66).
  • VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01188

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Konsum nachgewiesen durch Gutachten;

    Auf die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz, Az. 10 B 10371/06, werde hingewiesen.
  • VG Hamburg, 23.07.2008 - 15 E 1783/08

    Fahrerlaubnisentziehung wegen fehlender Kraftfahrzeugeignung infolge

    Aus dem (im Beschwerdeverfahren vom Landgericht Hamburg mit Beschluss vom ... - Bl. 71 ff der beigezogenen Sachakte - aufgehobenen) Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom ..., mit welchem dem Antragsteller die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden war, ist auch ohne weiteres zu folgern, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis jedenfalls im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG in Betracht kommt (vgl. hierzu a. OVG Koblenz, Beschl. v. 10.5.2006, NJW 2006 S. 2714).
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