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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17.OVG   

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https://dejure.org/2018,28936
OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17.OVG (https://dejure.org/2018,28936)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.09.2018 - 6 A 11966/17.OVG (https://dejure.org/2018,28936)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. September 2018 - 6 A 11966/17.OVG (https://dejure.org/2018,28936)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender Ausbaubeiträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgen der Festlegung der Verschonungszeiträume als ermessensgerecht hinsichtlich der Geltung der höchstmöglichen Verschonung von 20 Jahren nur für Grundstücke mit der höchsten einmaligen Belastung; Erhebung von Vorauszahlungen auf wiederkehrende Beiträge für den ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 10a Abs. 5
    Abrechnungseinheit; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaubeitragssatzung; Begründung; Beitrag; Beitragspflicht; Beitragsrecht; Beitragssatzung; Bestimmtheit; einheitliche öffentliche Einrichtung; Einrichtung; Einschätzungsspielraum; Fehleinschätzung; Festsetzung; Gebot ...

  • rechtsportal.de

    Erfolgen der Festlegung der Verschonungszeiträume als ermessensgerecht hinsichtlich der Geltung der höchstmöglichen Verschonung von 20 Jahren nur für Grundstücke mit der höchsten einmaligen Belastung; Erhebung von Vorauszahlungen auf wiederkehrende Beiträge für den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Können einzelne Grundstücke von Ausbaubeiträgen verschont werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Eine solche Differenzierung, die ausgehend von der üblichen Nutzungsdauer nach dem Umfang der einmaligen Belastung unterschiedlich lange Verschonungszeiträume festlegt, ist von dem den Gemeinden gesetzlich insoweit eingeräumten Spielraum umfasst (OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG - AS 36, 195 = KStZ 2009, 37).

    Vielmehr kann nicht beanstandet werden, wenn beispielsweise der Lauf der Verschonungsfrist zusätzlich voraussetzt, dass der Beitrag festgesetzt wurde (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    aa) Das rechtsstaatliche Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze zwingt den Gesetzgeber nicht, Gesetzestatbestände stets mit genau erfassbaren Maßstäben zu umschreiben und auf ausfüllungsbedürftige Begriffe zu verzichten; der Gesetzgeber ist aber gehalten, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 26. September 1978 - 1 BvR 525/77 -, BVerfGE 49, 168).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Im Bereich des Abgabenwesens fordert der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips, dass steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast vorausberechnen kann, was anzunehmen ist, wenn der Abgabepflichtige, die Bemessungsgrundlage, die Höhe, die Entstehung und die Fälligkeit der Abgabe hinlänglich bestimmt sind (BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1978 - 2 BvR 154/74 -, BVerfGE 49, 343).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Dem Rechtsstaatsprinzip ist bei abgabenrechtlichen Normen genügt, wenn der Gesetzgeber die wesentlichen Bestimmungen über die Steuer oder Abgabe mit hinreichender Genauigkeit trifft; er braucht nicht jede einzelne Frage zu entscheiden; die Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (BVerfG, Beschluss vom 14. März 1967 - 1 BvR 334/61 -, BVerfGE 21, 209).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Angesichts dessen hat das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot im Zusammenhang mit Abgaben insbesondere die Funktion, Vorschriften auszuschließen, die infolge ihrer Unbestimmtheit den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 8 B 59.89 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Dies entspricht auch der gesetzgeberischen Entscheidung in § 10a Abs. 5 Satz 1 KAG, die Verschonung als solche in das Ermessen der Gemeinde zu stellen (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS 40, 4 = NVwZ-RR 2011, 577).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Dadurch wird eine Vereinfachung erreicht; außerdem können Probleme mit der Beschlussfähigkeit von Gemeinderäten mit wenigen Ratsmitgliedern vermieden werden, die wegen eigener, dort gelegener Grundstücke an der Mitwirkung an einer solchen Satzungsänderung gehindert wären (hierzu: OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 6 A 10605/13.OVG -, AS 42, 91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Von einer Pflicht, einzelne verschonte Gebiete oder Straßen in der Satzung zu benennen, ist auch in dem Senatsurteil vom 20. August 2002 (- 6 C 10464/02.OVG - AS 30, 106 = KStZ 2003, 35) nicht die Rede.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Da eine Vorauszahlung eine Leistung ist, die vor Entstehen der endgültigen (sachlichen) Beitragspflicht, also vor Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene (Kalender-)Jahr (§ 10a Abs. 4 Satz 1 KAG), auf diese "künftige Beitragsschuld" erhoben wird, basiert ihre Erhebung auf einer Prognose (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. März 2003 - 6 A 11867/02.OVG -, AS 30, 287 = NVwZ-RR 2004, 70; OVG RP, Urteil vom 27. April 2004 - 6 A 10035/04.OVG -, AS 31, 283 = NVwZ-RR 2005, 499).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17
    Aus dem Senatsurteil vom 12. Juni 2007 (- 6 A 10323/07.OVG -, KStZ 2008, 33) kann nichts hiervon Abweichendes gefolgert werden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
  • VG Neustadt, 31.08.2020 - 3 K 60/20

    Zur erstmaligen rückwirkenden Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

    Nur durch Kenntnis des beitragsfähigen Aufwands und der beitragspflichtigen Gesamtgrundstücksfläche kann der Beitragssatz nachvollzogen und die Abgabenhöhe, die auf das einzelne Grundstück entfällt, vorhergesagt werden (vgl. zum Ganzen OVG RP, Urteil vom 3.9.2018 - 6 A 11966/17.OVG).
  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

    Vielmehr ergibt sich der Grund für eine Verschonung der entsprechenden Grundstücke unmittelbar aus § 10a Abs. 5 KAG (a.F.) (vgl. zur Bestimmtheit einer Verschonungsregelung auch OVG RP, Urteil vom 3. September 2018 - 6 A 11966/17.OVG -, juris, Rn. 30 ff.).
  • VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19

    Orenhofen: Klage gegen wiederkehrende Beiträge weit überwiegend erfolglos

    Hinsichtlich der Bestimmtheit der Verschonungsregelung hat die Kammer auch keine rechtlichen Bedenken, da diese den Anforderungen der Rechtsprechung (s. OVG RP, Urteil vom 3. September 2018 - 6 A 11966/17.OVG - und.
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