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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88   

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https://dejure.org/1988,11582
OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88 (https://dejure.org/1988,11582)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.10.1988 - 5 A 11/88 (https://dejure.org/1988,11582)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 5 A 11/88 (https://dejure.org/1988,11582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei der Umsetzung von Rechtspflegern; Abgrenzung von Mitbestimmungsrecht und Erörterungesrecht; Einfluss der äußeren Form einer Umsetzungsanordnung auf die Mitbestimmungsbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88
    Nur dann, wenn der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen, deren rahmenrechtliche Geltung aus § 104 Satz 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 15. März 1974 (BGBl I S. 693) ("Regierungsvorbehalt") folgt, das stärkere Beteiligungsrecht nicht gewähren wollte, kann sich der Personalrat im Mitbestimmungsverfahren nicht darauf berufen (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Juli 1987 - 6 P 6.85 -, BVerwGE 78, 47 [51 f.]; BVerwG in ZBR 1981, 72).

    Diese Gesichtspunkte könnten zwar möglicherweise - dies bedarf hier allerdings keiner Erörterung - den Gesetzgeber dazu veranlassen, der Personal Vertretung das stärkere Beteiligungsrecht der Mitbestimmung zu verweigern (vgl. hierzu BVerwGE 78, 47 [52 f.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1988 - 5 A 22/87

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei der Durchführung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88
    Sinn und Zweck des § 77 a Abs. 2 Nr. 2 LPersVG ist es demnach, im Interesse erhöhter Bereitschaft aller Mitarbeiter zur Annahme der beabsichtigten Maßnahme sowie zu einer Verhinderung von Vorbehalten und Widerständen eine möglichst frühzeitige und umfassende Information und Beteiligung der Personalvertretung zu gewährleisten (zum Ganzen vgl. auch Senatsbeschluß vom 02. Februar 1988 - 5 A 22/87 - Ruppert, aaO, § 77 a LPersVG Rdnr. 20).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88
    Eine Umsetzung ist danach stets dann gegeben, wenn die Abberufung von dem bisherigen Dienstposten mit der Zuweisung eines anderen Dienstpostens einhergeht (vgl. BVerwGE 40, 104 [107]; 60, 144 [146]; BVerwG, Beschluß vom 03, April 1984 - 6 P 3.83 - OVG Nordrhein-Westfalen in ZBR 1986, 89; Ruppert, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, 6. Aufl. 1985, § 80 LPersVG, Rdnrn. 52 f.).
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88
    Eine Umsetzung ist danach stets dann gegeben, wenn die Abberufung von dem bisherigen Dienstposten mit der Zuweisung eines anderen Dienstpostens einhergeht (vgl. BVerwGE 40, 104 [107]; 60, 144 [146]; BVerwG, Beschluß vom 03, April 1984 - 6 P 3.83 - OVG Nordrhein-Westfalen in ZBR 1986, 89; Ruppert, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, 6. Aufl. 1985, § 80 LPersVG, Rdnrn. 52 f.).
  • BVerwG, 03.04.1984 - 6 P 3.83

    Änderung der Verwendung eines Polizeibeamten - Wechsel vom Objektschutzdienst zu

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.1988 - 5 A 11/88
    Eine Umsetzung ist danach stets dann gegeben, wenn die Abberufung von dem bisherigen Dienstposten mit der Zuweisung eines anderen Dienstpostens einhergeht (vgl. BVerwGE 40, 104 [107]; 60, 144 [146]; BVerwG, Beschluß vom 03, April 1984 - 6 P 3.83 - OVG Nordrhein-Westfalen in ZBR 1986, 89; Ruppert, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, 6. Aufl. 1985, § 80 LPersVG, Rdnrn. 52 f.).
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