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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 11 A 10781/92   

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https://dejure.org/1992,9339
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 11 A 10781/92 (https://dejure.org/1992,9339)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.1992 - 11 A 10781/92 (https://dejure.org/1992,9339)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 11 A 10781/92 (https://dejure.org/1992,9339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handwerkskammer; Handwerksbetrieb mit Filialen; Handwerkliche Leistungen; Höhe eines Beitrags

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1987 - 12 A 23/87
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 11 A 10781/92
    Bereits das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe in seinem Urteil vom 21. Mai 1987 - 12 A 23/87 - ausgeführt, daß die Zahl der - nicht eintragungspflichtigen - Filialen bei der Höhe des Kammerbeitrags berücksichtigt werden dürfe.

    Der Kammer obliegt bei Filialen mit handwerklichen Leistungen eine zusätzliche Überwachungsfunktion, ob in ihnen eine qualifizierte Leitung im Sinne des handwerksrechtlichen Befähigungsgrundsatzes gewährleistet ist (vgl. dazu Siegert/Musielak, Das Recht des Handwerks, § 6 Rdnr. 8 und 9; Kübler/Aberle/Schubert, Die Deutsche Handwerksordnung, § 6Rdnrn. 24-26; ferner auch das in einem früheren Rechtsstreit zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des OVG Rheinland-Pfalz - 12. Senat - vom 21. Mai 1987 - 12 A 23/87 - GewArch 1987, 306, 308).

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 24.88

    Gewerberecht: Bemessung des Beitrags für die Handwerksinnung bei Mischbetrieben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 11 A 10781/92
    Die Erhebung eines Mindestbeitrages (der durch Zusatzbeiträgehinsichtlich der Leistungsfähigkeit und hinsichtlich eines besonderen Vorteils oder Aufwandes ergänzt wird) ist indessen aufgrund der im Abgabenrecht zulässigen Pauschalierung rechtlich unbedenklich, zumal sich im Einzelfall möglicherweise ergebende Ungerechtigkeiten durch Billigkeitsmaßnahmen (§ 10 der Beitragsordnung) ausgleichen lassen (zum Pauschalierungsrecht im Beitragswesen vgl. z.B. zuletzt BVerwG, Urteil vom 3. September 1991 - 1 C 24.88 - GewArch 1992, 28, 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00

    Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach

    Inwieweit mit einer zusätzlichen Satzungsbestimmung das Recht der beklagten Handwerkskammer begründet werden könnte, im Falle eines Filialbetriebs mit mehreren Betriebsstätten im Kammerbezirk den Betriebsinhaber zu einem erhöhten oder sogar zu einem mehrfachen Beitrag entsprechend der Zahl der Filialen zu veranlagen (bejahend OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.06.1992 - 11 A 10781/92 -, GewArch 1992, 431; VG Arnsberg, Urt. v. 07.05.1993, GewArch 1994, 205), kann vorliegend dahinstehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 6 A 10069/01

    Verbandsrecht; Bemessung des Handwerkskammerbeitrags

    Dies habe das Oberverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1992 - 11 A 10781/92.OVG - entschieden.
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