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   OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20   

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https://dejure.org/2020,7591
OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20 (https://dejure.org/2020,7591)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.04.2020 - 2 D 65/20 (https://dejure.org/2020,7591)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. April 2020 - 2 D 65/20 (https://dejure.org/2020,7591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungsverbot; Eignung; Erfolgsaussichten; Ermessen; Jugendliche; Kinder; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis; Tätigkeitsuntersagung; PKH-Beschwerde: Tätigkeitsuntersagung (Jugendhilfe)

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergewaltiger sind grundsätzlich ungeeignet für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trägerin einer Jugendwohngruppe kann Beschäftigung eines verurteilten Vergewaltigers untersagt werden - Verurteilung wegen Vergewaltigung spricht für Ungeeignetheit zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20
    Denn auch der bemittelte Beteiligte, dem der Unbemittelte im Wege der Prozesskostenhilfe gleichgestellt werden soll, wird von einer Rechtsverfolgung mit Blick auf das Kostenrisiko Abstand nehmen, wenn er bei den Gegebenheiten des Sachverhaltes damit rechnen muss, dass das Ergebnis einer unter Umständen durchzuführenden Sachaufklärung zu seinem Nachteil ausfällt.(Vgl. in diesem Zusammenhang z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745, sowie vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der genannten Vorschriften bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102) davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 GG und aus Art. 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg im Verständnis der genannten Vorschriften bietet, ist in Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 -, E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102) davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 GG und aus Art. 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll.
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20
    Denn auch der bemittelte Beteiligte, dem der Unbemittelte im Wege der Prozesskostenhilfe gleichgestellt werden soll, wird von einer Rechtsverfolgung mit Blick auf das Kostenrisiko Abstand nehmen, wenn er bei den Gegebenheiten des Sachverhaltes damit rechnen muss, dass das Ergebnis einer unter Umständen durchzuführenden Sachaufklärung zu seinem Nachteil ausfällt.(Vgl. in diesem Zusammenhang z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745, sowie vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • OVG Sachsen, 25.09.2009 - 1 B 379/08

    Tätigkeitsuntersagung; Geschäftsführer; persönliche Ungeeignetheit;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 D 65/20
    Der Erlass einer - der Gefahrenabwehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen dienenden - Tätigkeitsuntersagung gegenüber dem Träger der Einrichtung auf der Grundlage des § 48 SGB VIII steht im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde.(Vgl. Stähr in: Hauck/Noftz, SGB VII, Kommentar, § 48 Rdnr. 10 unter Hinweis auf das Sächs. OVG, Beschluss vom 25.9.2009 - 1 B 379/08 -, juris) Diese Ermessensentscheidung ist nach § 114 Satz VwGO vom Gericht lediglich dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist.
  • OVG Saarland, 30.11.2020 - 2 D 284/20

    Schulrecht (Prozesskostenhilfe)

    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 D 65/20 -].
  • OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 D 268/20

    Erfolgreiche PKH-Beschwerde; Ausländerrecht; Wirksamkeit eines Asylantrages;

    [vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.4.2020 - 2 D 65/20 - und vom 25.9.2019 - 1 D 265/19 -, juris].
  • OVG Saarland, 25.05.2020 - 2 D 112/20

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens

    Die Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen.(Vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.8.2016 - 1 B BvR 380/16 - st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 8.4.2020 - 2 D 65/20 - mit w. Nw. zur Rechtsprechung, juris).
  • OVG Saarland, 05.09.2022 - 2 D 116/22

    Verweigerung von Prozesskostenhilfe; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 D 65/20 -].
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