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   OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18   

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OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18 (https://dejure.org/2018,25316)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.08.2018 - 2 B 179/18 (https://dejure.org/2018,25316)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. August 2018 - 2 B 179/18 (https://dejure.org/2018,25316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Anbau eines Wohnhauses; Abwehrrecht eines Nachbarn bei Vorliegen eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren für den Anbau eines Wohnhauses; Abwehrrecht eines Nachbarn bei Vorliegen eines Doppelhauses oder einer Hausgruppe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarschutz gegen Doppelhäuser und Hausgruppen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
    Den rechtlichen Ansatzpunkt für Nachbarschutz bei Doppelhäusern und Hausgruppen im in offener Bauweise bebauten, unbeplanten Innenbereich bildet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris (m.w.N.), BRS 81 Nr. 108) Das Verwaltungsgericht ist hierbei zutreffend vom Vorhandensein einer Hausgruppe bezüglich der Anwesen C-Straße, 53 und 55 ausgegangen.

    Im unbeplanten Innenbereich ergeben sich die Beschränkungen der Baufreiheit in erster Linie aus dem bisher durch die Hausgruppe gezogenen Rahmen(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris).

    Die Verwirklichung des Anbaus führt deshalb entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht zu einer einseitig grenzständigen Bebauung, für die es an der Umgebung an Vorbildern fehlt und durch die ein neuer Bodennutzungskonflikt ausgelöst wird.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355, 359).

  • VGH Bayern, 30.03.2016 - 15 ZB 15.805

    Rücksichtnahmegebot bei Aufbau einer Dachgaube an Doppelhaushälfte

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
    Entscheidend ist, ob das Grundstück, das bebaut werden soll, nach Verwirklichung des Vorhabens noch mit den benachbarten Häusern eine wechselseitig verträgliche Einheit bildet.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 -, und VGH München, Beschluss vom 30.3.2016 - 15 ZB 15.805 -, jeweils bei juris).

    Bei dem Verlangen nach einer wechselseitig verträglich abgestimmten Bauweise handelt es sich um eine nicht unerhebliche Einschränkung der Baufreiheit des Eigentümers eines Doppel- oder Reihenhauses, deren aus städtebaulichen Gründen (Steuerung der Bebauungsdichte, Gestaltung des Orts- und Stadtbildes) im Grundsatz berechtigte Anforderungen im Einzelfall nicht zu Lasten des Bauwilligen überspannt werden dürfen.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 30.3.2016 - 15 ZB 15.805 -, juris) Im vorliegenden Fall erscheint der eingeschossige Anbau mit einer Länge von 5, 20 m und mit einer Höhe (nach den Bauvorlagen) von 3, 84 m noch mit dem Gebot wechselseitig verträglicher Abstimmung vereinbar.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
    Das wird durch den Verlust seitlicher Grenzabstände an der gemeinsamen Grenze, die Freiflächen schaffen und dem Wohnfrieden dienen, "erkauft".(Vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355, 359) Diese Interessenlage rechtfertigt es, dem Bauherrn eine Rücksichtnahmeverpflichtung aufzuerlegen, die eine grenzständige Bebauung ausschließt, wenn sie den bisher gezogenen Rahmen überschreitet.

    Die Verwirklichung des Anbaus führt deshalb entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht zu einer einseitig grenzständigen Bebauung, für die es an der Umgebung an Vorbildern fehlt und durch die ein neuer Bodennutzungskonflikt ausgelöst wird.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2013 - 4 C 5/12 -, juris; grundlegend: BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12.98 -, BVerwGE 110, 355, 359).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 B 65.14

    Zum Begriff der Hausgruppe und des Doppelhauses

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
    Hinsichtlich der Anforderungen an die Einheitlichkeit dieser Hausform, das heißt an das Zusammenfügen der Einzelhäuser in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise, gelten dieselben Maßstäbe wie in der "Doppelhaus-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 - BRS 83 Nr. 112; und OVG Koblenz, Beschluss vom 28.1.2016 - 8 B 11203/15 -, jeweils bei juris) Ebenso wie bei einem Doppelhaus ist auch eine Hausgruppe durch den wechselseitigen Verzicht auf seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gekennzeichnet.

    Entscheidend ist, ob das Grundstück, das bebaut werden soll, nach Verwirklichung des Vorhabens noch mit den benachbarten Häusern eine wechselseitig verträgliche Einheit bildet.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 -, und VGH München, Beschluss vom 30.3.2016 - 15 ZB 15.805 -, jeweils bei juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 8 B 11203/15

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes; Festsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
    Hinsichtlich der Anforderungen an die Einheitlichkeit dieser Hausform, das heißt an das Zusammenfügen der Einzelhäuser in wechselseitig verträglicher und abgestimmter Weise, gelten dieselben Maßstäbe wie in der "Doppelhaus-Rechtsprechung" des Bundesverwaltungsgerichts.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.3.2015 - 4 B 65/14 - BRS 83 Nr. 112; und OVG Koblenz, Beschluss vom 28.1.2016 - 8 B 11203/15 -, jeweils bei juris) Ebenso wie bei einem Doppelhaus ist auch eine Hausgruppe durch den wechselseitigen Verzicht auf seitliche Grenzabstände an der gemeinsamen Grundstücksgrenze gekennzeichnet.
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 1 ZB 15.1039

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines Wohnhauses

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2018 - 2 B 179/18
    Dies führt dazu, dass der Anbau nach den Dimensionen dem Gesamtbaukörper untergeordnet bleibt und die Grundstückssituation nicht in der Weise dominiert, dass von einer wechselseitigen Verträglichkeit der Gebäude nicht mehr ausgegangen werden könnte.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 10.1.2018 - 1 ZB 15.1039 -, juris (m.w.N.)) Dem Verwaltungsgericht ist daher darin beizupflichten, dass auch bei Errichtung des Anbaus noch ein einheitlicher Baukörper vorliegt, der das nachbarliche Austauschverhältnis nicht aus dem Gleichgewicht bringt, so dass der Charakter der durch die Reihenhäuser gewahrten Hausgruppe noch gewahrt wird.
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