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   OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12   

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https://dejure.org/2013,29529
OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12 (https://dejure.org/2013,29529)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.10.2013 - 2 A 303/12 (https://dejure.org/2013,29529)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 2 A 303/12 (https://dejure.org/2013,29529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsansprüche einzelner Mitarbeiter einer Behörde (hier: Gemeinde) im Verletzungsfall durch beleidigende Äußerungen eines Mitglieds des Gemeinderats als höchstpersönliche Rechte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsansprüche einzelner Mitarbeiter einer Behörde (hier: Gemeinde) im Verletzungsfall durch beleidigende Äußerungen eines Mitglieds des Gemeinderats als höchstpersönliche Rechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behörde kann keinen Unterlassungsanspruch bei beleidigenden Äußerungen ggü. Mitarbeitern gelten machen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Behörde kann keinen Unterlassungsanspruch bei beleidigenden Äußerungen ggü. Mitarbeitern gelten machen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Behörde kann keinen Unterlassungsanspruch bei beleidigenden Äußerungen ggü. Mitarbeitern gelten machen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 24.7.2013 - 1 BvR 444/13 -, NJW-Spezial 2013, 569).

    In dem einen Fall(vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.7.2013 - 1 BvR 444/13 -, NJW-Spezial 2013, 569) hatten Mitarbeiter einer Flüchtlinghilfeorganisation einer namentlich benannten Mitarbeiterin einer Ausländerbehörde aus Anlass der Behandlung eines konkreten Falles im Internet einen "Denkzettel für strukturellen und systemimmanenten Rassismus verliehen" und ihr in dem Zusammenhang - wie sich später herausstellte sogar zu Unrecht - vorgeworfen, sie habe in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht "absichtlich und bewusst" vorliegende Fakten, konkret ärztliche Berichte zum Zustand des betroffenen Ausländers, ignoriert, um Gründe für die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis vorbringen zu können.

  • VG Saarlouis, 13.09.2012 - 3 K 254/12

    Klage des Dienstherrn auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen gegenüber

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. September 2012 - 3 K 254/12 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13. September 2012 - 3 K 254/12 - nach ihren erstinstanzlich gestellten Anträgen zu erkennen mit der Maßgabe, dass es im Hilfsantrag unter Nr. 1.2 statt "Ihr Verhältnis..." heißen muss "Ihr Verhalten...".

  • VGH Hessen, 27.04.1994 - 1 UE 2110/90

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten eines Beamten aus dem Gesichtspunkt der

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Dass der in dem Verfahren unterbreitete entscheidungserhebliche Sachverhalt zwar das beamtenrechtliche Dienstverhältnis betrifft, unterliegt keinen ernsthaften Bedenken.(vgl. hierzu allgemein VGH Kassel, Urteil vom 27.4.1994 - 1 UE 2110/90 -, NVwZ-RR 1994, 596) Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Gerichtsbescheid auch zutreffend darauf hingewiesen, dass der Dienstherr beziehungsweise der Dienstvorgesetzte bei Vorliegen von Beleidigungen einzelfallbezogen die ihm vom Strafgesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit der Stellung eines Strafantrags nach § 194 Abs. 3 Satz 1 StGB prüfen muss.

    Darüber hinaus kann es die Schutzpflicht des § 45 Satz 2 BeamtStG auch angemessen erscheinen lassen, einer Beamtin oder einem Beamten im Einzelfall die Kosten einer notwendigen Rechtsverfolgung zum Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen Dritter zu erstatten, sofern sich die Betroffenen gegen aus ihrer Sicht individuell ehrverletzende Äußerungen in einem Gerichtsverfahren zur Wehr setzen(vgl. hierzu Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 7. Auflage 2011, § 9 Rn 40) und daran - etwa wegen des konkreten Bezugs zu ihrer amtlichen Tätigkeit - ein dienstliches Interesse besteht.(vgl. hierzu allgemein VGH Kassel, Urteil vom 27.4.1994 - 1 UE 2110/90 -, NVwZ-RR 1994, 596) Letzteres haben weder Frau S. noch Herr W. getan.

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erlaube es nicht, den Beschwerdeführern ein "Recht auf polemische Zuspitzung" abzusprechen.(vgl. dazu insbesondere wiederum für den "politischen Raum" OVG Koblenz, Urteil vom 17.9.1991 - 7 A 10359/91 -, DVBl 1992, 449, zur Zulässigkeit auch einer "deutlichen, überspitzten" Kritik eines Ratsmitglieds an der Amtsführung des Bürgermeisters, der dabei auch "schärfere Formulierungen" hinnehmen müsse) Mit der zweiten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht(vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.7.2013 - 1 BvR 1751/12 -, MDR 2013, 1070) ein Unterlassungsurteil des OLG Köln ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit aufgehoben, mit dem einem Beschwerdeführer untersagt worden war, einen Rechtsanwalt als "Winkeladvokaten" und seine Kanzlei als "Winkeladvokatur" zu bezeichnen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10359/91

    Klage eines Bürgermeisters gegen Äußerungen eines Ratsmitglieds

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erlaube es nicht, den Beschwerdeführern ein "Recht auf polemische Zuspitzung" abzusprechen.(vgl. dazu insbesondere wiederum für den "politischen Raum" OVG Koblenz, Urteil vom 17.9.1991 - 7 A 10359/91 -, DVBl 1992, 449, zur Zulässigkeit auch einer "deutlichen, überspitzten" Kritik eines Ratsmitglieds an der Amtsführung des Bürgermeisters, der dabei auch "schärfere Formulierungen" hinnehmen müsse) Mit der zweiten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht(vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.7.2013 - 1 BvR 1751/12 -, MDR 2013, 1070) ein Unterlassungsurteil des OLG Köln ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit aufgehoben, mit dem einem Beschwerdeführer untersagt worden war, einen Rechtsanwalt als "Winkeladvokaten" und seine Kanzlei als "Winkeladvokatur" zu bezeichnen.
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Zwar wird man mit Blick auf den § 194 Abs. 3 Satz 2 StGB davon ausgehen müssen, dass die Klägerin als Kommune oder Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts "beleidigungsfähig" in diesem Sinne ist und daher - obwohl eine grundrechtliche Verankerung darauf basierender Abwehr- und Unterlassungsansprüche nicht in Betracht kommt (Art. 19 Abs. 3 GG) - einfachgesetzlich auf der Grundlage der §§ 823 Abs. 2 BGB, 185 ff. StGB oder des 1004 Satz 2 BGB einen entsprechenden "Persönlichkeitsschutz" einfordern könnte, wenn sie selbst "beleidigt" worden wäre.(vgl. dazu auch OLG Köln, Urteil vom 31.7.2012 - 15 U 13/12 -, juris, wonach eine juristische Person des öffentlichen Rechts zivilrechtlichen Ehrenschutz gegenüber Angriffen in Anspruch nehmen kann, durch die ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird und ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gemäß §§ 185 ff. StGB strafrechtlicher Ehrenschutz zukommt, der auch zivilrechtliche Ansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB auslösen kann, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22.4.2008 - VI ZR 83/07-, NJW 2008, 2262(Leck im BKA)).
  • OLG Köln, 31.07.2012 - 15 U 13/12

    Voraussetzungen zivilrechtlichen Ehrenschutzes für juristische Personen des

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Zwar wird man mit Blick auf den § 194 Abs. 3 Satz 2 StGB davon ausgehen müssen, dass die Klägerin als Kommune oder Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts "beleidigungsfähig" in diesem Sinne ist und daher - obwohl eine grundrechtliche Verankerung darauf basierender Abwehr- und Unterlassungsansprüche nicht in Betracht kommt (Art. 19 Abs. 3 GG) - einfachgesetzlich auf der Grundlage der §§ 823 Abs. 2 BGB, 185 ff. StGB oder des 1004 Satz 2 BGB einen entsprechenden "Persönlichkeitsschutz" einfordern könnte, wenn sie selbst "beleidigt" worden wäre.(vgl. dazu auch OLG Köln, Urteil vom 31.7.2012 - 15 U 13/12 -, juris, wonach eine juristische Person des öffentlichen Rechts zivilrechtlichen Ehrenschutz gegenüber Angriffen in Anspruch nehmen kann, durch die ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird und ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gemäß §§ 185 ff. StGB strafrechtlicher Ehrenschutz zukommt, der auch zivilrechtliche Ansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB auslösen kann, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22.4.2008 - VI ZR 83/07-, NJW 2008, 2262(Leck im BKA)).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2013 - 4 S 226/13

    Vollziehung einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Das ist auch für andere Verfahrenskonstellationen, konkret die Vollstreckung einstweiliger Anordnungen § 123 Abs. 1 VwGO gegenüber Behörden(vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 18.3.2013 - 4 S 226/13 -, NVwZ-RR 2013, 737, insbesondere zum einstweiligen Anordnungsverfahren (beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit), und vom 29.8.2012 - 10 S 1085/12 -, DÖV 2013 40) umstritten.(vgl. dazu etwa Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Auflage 2011, § 172 Rn 1, ablehnend, außer bei "nachhaltigen" Weigerungen der Behörde, insoweit unter Verweis auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes) Hier spricht einiges dafür, dass im Sinne von § 167 Abs. 1 VwGO in § 169 Abs. 1 VwGO "etwas anderes bestimmt", und daher ein Rückgriff auf die ZPO insoweit jedenfalls nicht in Betracht kommt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2012 - 10 S 1085/12

    Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung nach VwGO § 196 S 2; Androhung von

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Das ist auch für andere Verfahrenskonstellationen, konkret die Vollstreckung einstweiliger Anordnungen § 123 Abs. 1 VwGO gegenüber Behörden(vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 18.3.2013 - 4 S 226/13 -, NVwZ-RR 2013, 737, insbesondere zum einstweiligen Anordnungsverfahren (beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit), und vom 29.8.2012 - 10 S 1085/12 -, DÖV 2013 40) umstritten.(vgl. dazu etwa Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Auflage 2011, § 172 Rn 1, ablehnend, außer bei "nachhaltigen" Weigerungen der Behörde, insoweit unter Verweis auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes) Hier spricht einiges dafür, dass im Sinne von § 167 Abs. 1 VwGO in § 169 Abs. 1 VwGO "etwas anderes bestimmt", und daher ein Rückgriff auf die ZPO insoweit jedenfalls nicht in Betracht kommt.
  • VGH Hessen, 26.04.1989 - 6 TG 748/89

    Zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch einer Körperschaft des

    Auszug aus OVG Saarland, 17.10.2013 - 2 A 303/12
    Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Gerichtsbescheid indes zutreffend darauf hingewiesen, dass es hier um Äußerungen des Beklagten geht, die sich - so wie sie in den Anträgen wiedergegeben sind - allein auf die dabei angesprochenen beiden Personen, Frau S. und Herrn W., beziehen, so dass es, anders als im von der Klägerin angeführten, vom VGH Kassel entschiedenen Fall,(vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 26.4.1989 - 6 TG 748/89 -, NJW 1990, 1005) ausschließlich um deren "Ehre" geht und nicht um die der Klägerin.
  • OVG Saarland, 03.07.1995 - 1 W 75/94

    Fürsorgepflicht; Dienstherr; Beamter; Ehrverletzende Äußerung; Grundrechte;

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

  • BGH, 25.02.1969 - VI ZR 241/67

    Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung - Schuldhafte

  • VG Freiburg, 05.12.2013 - 1 K 2463/11

    Erfüllung einer Zahlungsvereinbarung und Feststellung eines Verzugsschadens aus

    In der Rechtsprechung wird dies ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, solange es sich nicht - was vorliegend bei der Abfindung auch nicht der Fall ist - um einen höchstpersönlichen Anspruch handelt (BVerwG, Urt. v. 29.11.1982 - 7 C 34/80 -, NJW 1983, 1133; Saarl. OVG, Urt. v. 17.10.2013 - 2 A 303/12 -, juris).
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

    Der Betroffene kann daher, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweilige Grundrecht Unterlassung verlangen.(vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.2014 - 3 C 27/13 -, NVwZ-RR 2015, Seite 425; vom 23.5.1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76 und vom 21.5.2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171; juris; vgl. auch Urteil des Senats vom 17.10.2013 - 2 A 303/12 - insoweit offenlassend, ob sich der Anspruch auf Unterlassung unmittelbar aus Grundrechten (Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) oder aus einer entsprechenden Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ergibt) Zugunsten des Klägers kommt das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht, das vor ehrverletzenden Äußerungen schützt.
  • VG Freiburg, 06.12.2013 - 1 K 2463/11

    Klage des Prof. Dr. Friedl gegen das Universitätsklinikum Freiburg

    In der Rechtsprechung wird dies ebenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen, solange es sich nicht - was vorliegend bei der Abfindung auch nicht der Fall ist - um einen höchstpersönlichen Anspruch handelt (BVerwG, Urt. v. 29.11.1982 - 7 C 34/80 -, NJW 1983, 1133; Saarl. OVG, Urt. v. 17.10.2013 - 2 A 303/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2016 - 5 CE 15.2140

    Erfolglose Beschwerde wegen Unterlassung

    Das vom Antragsteller in Anspruch genommene Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands (U. v. 17.10.2013 - 2 A 303/12) prüft an der angegebenen Stelle (juris Rn. 50) das Vorliegen von Schmähkritik.
  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der

    Bezogen auf juristische Personen des öffentlichen Rechts verfolgen die §§ 185 ff. StGB allgemein das Ziel, dasjenige Mindestmaß an öffentlicher Anerkennung zu gewährleisten, das erforderlich ist, damit die betroffene Einrichtung ihre Funktion erfüllen kann und das unerlässliche Vertrauen in ihre Integrität nicht in Frage gestellt wird (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.10.2013 -2 A 303/12-, juris, sowie BGH, Urteil vom 22.04.2008 -VI ZR 83/07-, juris).
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