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   OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17   

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https://dejure.org/2018,3404
OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17 (https://dejure.org/2018,3404)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.02.2018 - 2 B 719/17 (https://dejure.org/2018,3404)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 2 B 719/17 (https://dejure.org/2018,3404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswidrig erteilte Verlängerung einer Baugenehmigung kann zurückgenommen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17
    Das gilt auch und gerade, wenn es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der - wie hier - zudem die für die Ermessensbetätigung maßgeblichen Umstände auch in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen.(vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6/01 -, juris, Rn. 12).

    Zwar erscheint unklar, weshalb es hinsichtlich der Verfügung vom 4.8.2016 offenkundig nicht zu einer Absendung gekommen ist und mag die Aktenführung der Antragsgegnerin - an dieser Stelle - durchaus Fragen aufwerfen.(vgl. dazu etwa Kallerhoff, a.a.O., § 29 Rn. 29 ff., m.w.N., dort auch zur Möglichkeit der Umkehr der Beweislast bei nicht ordnungsgemäßer Aktenführung; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.12.2000 - 2 L 38/99 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2015 - 10 K 3628/15 -, juris) Insbesondere lässt sich derzeit nicht ohne weiteres feststellen, ob es sich insoweit lediglich um eine beabsichtigte Entscheidung (Entscheidungsentwurf) über die Rücknahme handeln sollte, deren Fertigung die Rücknahmefrist noch nicht in Lauf gesetzt hätte;(so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 20.9.2001 - 7 C 6/01 -, juris, Rn. 13) zu der Behauptung der Antragsteller, die angegebene und zwischenzeitlich bei einer anderen Kommune beschäftigte Verfasserin habe es seinerzeit abgelehnt, den Bescheid zu unterzeichnen, hat sich die Antragsgegnerin bislang nicht substantiiert geäußert.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17
    Eine unterbliebene (ordnungsgemäße) Anhörung kann auch durch Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren geheilt werden, sofern die Behörde solche Äußerungen des Betroffenen zum Anlass einer Prüfung nimmt, ob die ergangene Verfügung aufrechterhalten werden kann (Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris).

    Im Übrigen kann, auch wenn es hierauf nicht mehr ankommt, nach der obergerichtlichen Rechtsprechung eine unterbliebene (ordnungsgemäße) Anhörung auch durch Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren geheilt werden, sofern die Behörde solche Äußerungen des Betroffenen zum Anlass einer Prüfung nimmt, ob die ergangene Verfügung aufrechterhalten werden kann, woran hier im Hinblick auf die umfassende Auseinandersetzung der Antragsgegnerin mit der Argumentation der Antragsteller keine ernstlichen Zweifel bestehen dürften.(vgl. nur OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, juris, Rn. 5 f., m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17
    Das gilt auch und gerade, wenn es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der - wie hier - zudem die für die Ermessensbetätigung maßgeblichen Umstände auch in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen.(vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6/01 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2000 - 2 L 38/99

    Förderung nach dem Flächenstilllegungsgesetz von 1991; Grundsätze für die

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17
    Zwar erscheint unklar, weshalb es hinsichtlich der Verfügung vom 4.8.2016 offenkundig nicht zu einer Absendung gekommen ist und mag die Aktenführung der Antragsgegnerin - an dieser Stelle - durchaus Fragen aufwerfen.(vgl. dazu etwa Kallerhoff, a.a.O., § 29 Rn. 29 ff., m.w.N., dort auch zur Möglichkeit der Umkehr der Beweislast bei nicht ordnungsgemäßer Aktenführung; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.12.2000 - 2 L 38/99 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2015 - 10 K 3628/15 -, juris) Insbesondere lässt sich derzeit nicht ohne weiteres feststellen, ob es sich insoweit lediglich um eine beabsichtigte Entscheidung (Entscheidungsentwurf) über die Rücknahme handeln sollte, deren Fertigung die Rücknahmefrist noch nicht in Lauf gesetzt hätte;(so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 20.9.2001 - 7 C 6/01 -, juris, Rn. 13) zu der Behauptung der Antragsteller, die angegebene und zwischenzeitlich bei einer anderen Kommune beschäftigte Verfasserin habe es seinerzeit abgelehnt, den Bescheid zu unterzeichnen, hat sich die Antragsgegnerin bislang nicht substantiiert geäußert.
  • VG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 K 3628/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Amtsbeendigung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 20.02.2018 - 2 B 719/17
    Zwar erscheint unklar, weshalb es hinsichtlich der Verfügung vom 4.8.2016 offenkundig nicht zu einer Absendung gekommen ist und mag die Aktenführung der Antragsgegnerin - an dieser Stelle - durchaus Fragen aufwerfen.(vgl. dazu etwa Kallerhoff, a.a.O., § 29 Rn. 29 ff., m.w.N., dort auch zur Möglichkeit der Umkehr der Beweislast bei nicht ordnungsgemäßer Aktenführung; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.12.2000 - 2 L 38/99 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2015 - 10 K 3628/15 -, juris) Insbesondere lässt sich derzeit nicht ohne weiteres feststellen, ob es sich insoweit lediglich um eine beabsichtigte Entscheidung (Entscheidungsentwurf) über die Rücknahme handeln sollte, deren Fertigung die Rücknahmefrist noch nicht in Lauf gesetzt hätte;(so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 20.9.2001 - 7 C 6/01 -, juris, Rn. 13) zu der Behauptung der Antragsteller, die angegebene und zwischenzeitlich bei einer anderen Kommune beschäftigte Verfasserin habe es seinerzeit abgelehnt, den Bescheid zu unterzeichnen, hat sich die Antragsgegnerin bislang nicht substantiiert geäußert.
  • VG Saarlouis, 19.12.2018 - 5 L 1318/18

    Nutzungsuntersagung für ein Internetcafé; faktische Nutzung als Spielhalle

    Dabei ist von der Gültigkeit des qualifizierten Bebauungsplans auszugehen, weil durchgreifende Anhaltspunkte für seine Ungültigkeit weder vorgetragen noch im summarischen Verfahren sonst ersichtlich sind.(Zur Frage der Gültigkeit des Bebauungsplans "N... Viertel" vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.02.2018 - 2 B 719/17 -, juris, Rz. 25) Es gehört auch - zumal im summarischen Verfahren - nicht zu den Aufgaben des Verwaltungsgerichts im Rahmen der Amtsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO), ungefragt in die Suche nach Fehlern beim Zustandekommen einer kommunalen Satzung und damit in die inzidente Normenkontrolle einzusteigen.(ständige Rechtsprechung, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11.01.2008 - 9 B 54.07 -, juris, Rz. 7, sowie Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188).

    Denn ob auch andere existierende Vergnügungsstätten im Plangebiet bzw. in dem hier in Rede stehenden Teilbereich bauplanungsrechtlich nicht (mehr) zulässig sind, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Eilrechtsschutzverfahrens und wird die Antragsgegnerin daher gegebenenfalls gesondert zu prüfen haben; das gilt auch für die von den Antragstellerin u.a. genannte Nutzung eines Gebäudes als Bordell, die allerdings durch Ziff. 1.1.14 der textlichen Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans für den hier fraglichen und bis zur N... Straße reichenden Teilbereich ausdrücklich ausgeschlossen wäre.(ebenso bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.02.2018 - 2 B 719/17 -, juris, Rz. 27) Im Übrigen ist, was die Beachtung der Pflicht zur Einhaltung des aus Art. 3 GG abzuleitenden Willkürverbotes anbelangt, mit Blick auf das anhängige Widerspruchsverfahren hier lediglich allgemein darauf hinzuweisen, dass dann, wenn in ein und derselben Raumeinheit eine ganze Reihe von in vergleichbarer Hinsicht rechtswidrigen baulichen Anlagen vorhanden sind, die Entschließung, gegen eine bestimmte Anlage vorzugehen, in Fällen, in denen die Behörde nicht gleichmäßig jeden dieser Rechtsverstöße aufgreift, nur dann den Anforderungen des Willkürverbotes genügt, wenn dem Einschreiten ein sachlich begründetes System zugrunde liegt.

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 23 CS 18.2668

    Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten

    Das gilt auch und gerade, wenn es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der zudem die für die Ermessensbetätigung maßgeblichen Umstände auch in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen (vgl. BVerwG, U.v. 31.8.2006 - 7 C 16.05 - juris Rn. 28; U.v. 20.9.2001 - 7 C 6.01 - juris Rn.13; B.v. 19.12.1984 - GrSen 1.84 u. 2.84 - juris Rn. 21 - BVerwGE 70, 356/364; HessVGH, U.v. 20.6.2018 - 9 A 429/15 - juris Rn. 42; OVG Saarl, B.v. 20.2.2018 - 2 B 719/17 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 1.8.2002 - 11 B 99.1232 - juris Rn. 47; vgl. aktuell BVerwG, U.v. 12.9.2019 - 8 C 7.18 - Pressemitteilung v. Nr. 64/2019 v. 12.9.2019, abrufbar unter: https://www.bverwg.de/de/pm/2019/64).
  • OVG Saarland, 01.04.2020 - 2 B 356/19

    Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr; Entlassung aus wichtigem Grund

    Ungeachtet der Frage, ob - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - der der Verfügung des Antragsgegners anhaftende Verstoß gegen § 28 Abs. 1 SVwVfG gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 SVwVfG im Rahmen des noch anhängigen Widerspruchsverfahrens geheilt werden könnte(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 17.8.1982 - 1 C 22/81 - zitiert nach juris), hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 20.2.2018 - 2 B 719/17 - unter Verweis auf OVG Niedersachsen, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 - zitiert nach juris), dass eine unterbliebene (ordnungsgemäße) Anhörung auch durch Austausch von Sachäußerungen in einem gerichtlichen Eilverfahren geheilt werden kann, sofern die Behörde solche Äußerungen des Betroffenen zum Anlass einer Prüfung nimmt, ob die ergangene Verfügung aufrechterhalten werden kann.
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