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   OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12   

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https://dejure.org/2012,37968
OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12 (https://dejure.org/2012,37968)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.11.2012 - 2 B 284/12 (https://dejure.org/2012,37968)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. November 2012 - 2 B 284/12 (https://dejure.org/2012,37968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 1 S 1 BauO SL, § 7 Abs 2 S 1 BauO SL, § 7 Abs 2 S 2 BauO SL, § 7 Abs 3 BauO SL
    Abstandsfläche auf öffentlicher Fläche; Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; nachbarliches Austauschverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung der Möglichkeit des eigenen Abstandsflächennachweises auf öffentlichen Flächen bis zu deren Mitte für einen Nachbarn durch die nachbarschützende Vorschrift des § 7 Abs. 2 S. 2 LBO

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 7 Abs. 1; LBO § 7 Abs. 2 S. 1, 2
    Sicherung der Möglichkeit des eigenen Abstandsflächennachweises auf öffentlichen Flächen bis zu deren Mitte für einen Nachbarn durch die nachbarschützende Vorschrift des § 7 Abs. 2 S. 2 LBO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar kann sich nicht auf Einhaltung von Abstandsflächenrecht berufen, wenn er selbst dagegen verstoßen hat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Unzumutbar sind solche Einwirkungen, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls den Betroffenen billigerweise nicht mehr zugemutet werden können.(vgl. BVerwG, Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34/85 -, BRS 46 Nr. 176).

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Bauvorhaben eine für die Antragsteller objektiv "erdrückende" oder "einmauernde" Wirkung, die die Rechtsprechung bisher nur in Ausnahmefällen angenommen hat(bejaht: BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, DVBl. 1981, 928 (2 1/2 -geschossiges Haus zu 12-geschosssigem Hochhaus in 15 m Entfernung) und vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271 (drei 11, 50 m hohe Silos im Abstand von 6 m zu 2-geschossigem Wohnhaus); verneint etwa: BayVGH, Beschluss vom 15.9.1998 - 1 B 96.4115 - (zwei 2-geschossige Sechsfamilienwohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss (6,36 m Wandhöhe, 9,50 m Firsthöhe) zu 3 m hohem Flachdachbungalow), zitiert nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615), und damit unzumutbare Auswirkungen auf ihr Eigentum zugemessen werden können, vermag der Senat daher nicht zu erkennen.

    Dies gilt auch mit Blick auf den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen "Silo-Fall" (BVerwG, Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271), auf den sich die Antragsteller berufen.

  • VG Saarlouis, 23.08.2012 - 5 L 617/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Baugenehmigung) (VR050); Kein Nachbarschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. August 2012 - 5 L 617/12 - wird zurückgewiesen.

    Die fristgerecht eingelegte und - bei unterstellter Eigentümerstellung auch des nicht im Liegenschaftskataster eingetragenen Antragstellers zu 2. - auch ansonsten zulässige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23.8.2012 - 5 L 617/12 -, mit dem ihr Antrag auf Anordnung der - gemäß §§ 80 II 1 Nr. 3 VwGO, 212a BauGB entfallenen - aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs vom 31.5.2012 gegen den dem Beigeladenen erteilten Bauschein zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück S-straße 17 in A-Stadt und die Zulassung einer Abweichung nach § 68 LBO, jeweils vom 8.9.2011, zurückgewiesen wurde, ist unbegründet.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er im Austausch dafür grundsätzlich deren Beachtung auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen.(BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, DVBl. 1994, 284) Daher hat ein Nachbar ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass die im Einzelfall vorgeschriebene Abstandsfläche eingehalten und davon nur im Einklang mit den Ermächtigungen in Bebauungsplänen oder durch Zulassung von Abweichungen - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - abgewichen wird.(vgl. etwa Simon/ Busse, Bayerische Bauordnung, 2008, Art. 6, Rdnr. 607).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Inhaltlich bedeutet das Gebot der Rücksichtnahme die Verpflichtung des Bauherrn, bei der baulichen oder gewerblichen Nutzung seines Grundstücks auf die berechtigten Interessen der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen; der Bauherr muss unter Umständen eigene Interessen zurückstellen, wenn dadurch gewichtigere Belange der umgebenden Grundstücke betroffen werden.(Grundlegend BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - IV C 22.75 - BVerwGE 52, 122 = BauR 1977, 244; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28/91 -, BRS 55 Nr. 110) Das Gebot der Rücksichtnahme gebietet in seinem Kerngehalt also eine Abwägung der beiderseitigen Belange, wobei sich deren Gewichtung aus dem Kriterium der Unzumutbarkeit ergibt.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Bauvorhaben eine für die Antragsteller objektiv "erdrückende" oder "einmauernde" Wirkung, die die Rechtsprechung bisher nur in Ausnahmefällen angenommen hat(bejaht: BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, DVBl. 1981, 928 (2 1/2 -geschossiges Haus zu 12-geschosssigem Hochhaus in 15 m Entfernung) und vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271 (drei 11, 50 m hohe Silos im Abstand von 6 m zu 2-geschossigem Wohnhaus); verneint etwa: BayVGH, Beschluss vom 15.9.1998 - 1 B 96.4115 - (zwei 2-geschossige Sechsfamilienwohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss (6,36 m Wandhöhe, 9,50 m Firsthöhe) zu 3 m hohem Flachdachbungalow), zitiert nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615), und damit unzumutbare Auswirkungen auf ihr Eigentum zugemessen werden können, vermag der Senat daher nicht zu erkennen.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Bauvorhaben eine für die Antragsteller objektiv "erdrückende" oder "einmauernde" Wirkung, die die Rechtsprechung bisher nur in Ausnahmefällen angenommen hat(bejaht: BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, DVBl. 1981, 928 (2 1/2 -geschossiges Haus zu 12-geschosssigem Hochhaus in 15 m Entfernung) und vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271 (drei 11, 50 m hohe Silos im Abstand von 6 m zu 2-geschossigem Wohnhaus); verneint etwa: BayVGH, Beschluss vom 15.9.1998 - 1 B 96.4115 - (zwei 2-geschossige Sechsfamilienwohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss (6,36 m Wandhöhe, 9,50 m Firsthöhe) zu 3 m hohem Flachdachbungalow), zitiert nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615), und damit unzumutbare Auswirkungen auf ihr Eigentum zugemessen werden können, vermag der Senat daher nicht zu erkennen.
  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Die überschlägige Rechtskontrolle ergibt vorliegend jedenfalls mit Blick auf die Rechtsposition der Antragsteller keine - zumindest - gewichtigen Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit(zum Maßstab vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, m.w.N., stRspr) der nach § 65 LBO erteilten Baugenehmigung; vorab kann auf die erstinstanzlichen Ausführungen zu den Voraussetzungen der begehrten Aussetzungsentscheidung Bezug genommen werden.
  • OVG Saarland, 25.05.2010 - 2 A 31/10

    Rücksichtnahmepflicht einer bis an die seitliche Grenze reichenden Dachterrasse

    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Aus dem System des nachbarlichen Austauschverhältnisses folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise - vorbehaltlich der Grenze des in planungsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rücksichtnahmegebotes - nicht verlangen kann, dass der Nachbar seinerseits die Abstandsfläche freihält; dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats seit Inkrafttreten der LBO 2004 - in Abgrenzung von der bisher dahin geltenden, erstinstanzlich dargestellten Rechtslage - für den Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Grundstücks auch dann, wenn der abzuwehrende Eingriff in die Abstandsflächenfunktionen darüber hinausgeht.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - und Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -) Gesehen werden muss in diesem Zusammenhang, dass die in § 7 II 2 LBO angelegte hälftige Aufteilung der Breite öffentlicher Verkehrsflächen zur Aufnahme von Abstandsflächen vor Gebäudewänden auf gegenüberliegenden Baugrundstücken zunächst einmal dadurch zu Lasten des Beigeladenengrundstücks verschoben wurde, dass die Abstandsfläche des Gebäudes der Antragsteller die Mitte dieser Verkehrsfläche überschreitet, die Antragsteller mithin "nichts" in das nachbarliche Austauschverhältnis einbringen, sondern ihren "Anteil" an der Verkehrsfläche mehr als ausschöpfen.
  • OVG Saarland, 18.09.2008 - 2 A 4/08
    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Aus dem System des nachbarlichen Austauschverhältnisses folgt, dass derjenige, der selbst mit seinem Gebäude den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, billigerweise - vorbehaltlich der Grenze des in planungsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rücksichtnahmegebotes - nicht verlangen kann, dass der Nachbar seinerseits die Abstandsfläche freihält; dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats seit Inkrafttreten der LBO 2004 - in Abgrenzung von der bisher dahin geltenden, erstinstanzlich dargestellten Rechtslage - für den Eigentümer eines nicht im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Grundstücks auch dann, wenn der abzuwehrende Eingriff in die Abstandsflächenfunktionen darüber hinausgeht.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.9.2008 - 2 A 4/08 - und Beschluss vom 25.5.2010 - 2 A 31/10 -) Gesehen werden muss in diesem Zusammenhang, dass die in § 7 II 2 LBO angelegte hälftige Aufteilung der Breite öffentlicher Verkehrsflächen zur Aufnahme von Abstandsflächen vor Gebäudewänden auf gegenüberliegenden Baugrundstücken zunächst einmal dadurch zu Lasten des Beigeladenengrundstücks verschoben wurde, dass die Abstandsfläche des Gebäudes der Antragsteller die Mitte dieser Verkehrsfläche überschreitet, die Antragsteller mithin "nichts" in das nachbarliche Austauschverhältnis einbringen, sondern ihren "Anteil" an der Verkehrsfläche mehr als ausschöpfen.
  • VGH Bayern, 15.09.1998 - 1 B 96.4115
    Auszug aus OVG Saarland, 21.11.2012 - 2 B 284/12
    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass dem Bauvorhaben eine für die Antragsteller objektiv "erdrückende" oder "einmauernde" Wirkung, die die Rechtsprechung bisher nur in Ausnahmefällen angenommen hat(bejaht: BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, DVBl. 1981, 928 (2 1/2 -geschossiges Haus zu 12-geschosssigem Hochhaus in 15 m Entfernung) und vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271 (drei 11, 50 m hohe Silos im Abstand von 6 m zu 2-geschossigem Wohnhaus); verneint etwa: BayVGH, Beschluss vom 15.9.1998 - 1 B 96.4115 - (zwei 2-geschossige Sechsfamilienwohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss (6,36 m Wandhöhe, 9,50 m Firsthöhe) zu 3 m hohem Flachdachbungalow), zitiert nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615), und damit unzumutbare Auswirkungen auf ihr Eigentum zugemessen werden können, vermag der Senat daher nicht zu erkennen.
  • VG Freiburg, 13.07.2016 - 6 K 1596/15

    Baurecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Nachbarwiderspruch gegen

    Gleichwohl ist das Phänomen enger Häuserschluchten im Baurecht bisher offenbar allein unter dem Gesichtspunkt einer Verschattung bzw. des "optischen Erdrückens" durch eine riegelartige, hoch aufragende, bedrängende Wirkung einer Häuserschlucht auf die Grundstücksnachbarn diskutiert worden: vgl. etwa OVG Bln.Brdbg.- B. v. 19.5.2014 - OVG 2 S 8.14 -, juris, OVG Saarl., B. v. 21.11.2012 - 2 B 284/12 -, juris, HessVGH, U. 7.10.2005 - N 710/05 -, juris, OVG NRW, U. v. 91.12.2009 - 8D12/08.AK - juris) bzw. es wurde allenfalls der umgekehrt Fall geprüft, dass eine Bebauung Windzufuhr und damit Frischluftzufuhr von einem Nachbargrundstück abhält und dadurch ggf. eine nachteilige Beeinträchtigung des Mikroklimas auslöst.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2017 - 6 N 20.17

    Nachbarrecht bei Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Da auch die Abstandsflächen des Gebäudes auf dem Grundstück der Klägerinnen entgegen § 6 Abs. 2 BbgBO nicht vollständig auf dem Grundstück selbst liegen, sondern teilweise auf dem Wegegrundstück, können sie nicht verlangen, dass der Beigeladenen ihrerseits diese rechtlich zulässige Möglichkeit verwehrt bleibt (vgl. auch - zur Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsflächen über deren Mitte hinaus - OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 B 284/12 - juris).
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