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   OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12   

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OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12 (https://dejure.org/2017,12972)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2017 - 1 C 20/12 (https://dejure.org/2017,12972)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 1 C 20/12 (https://dejure.org/2017,12972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 1 Abs. 7, SächsGemO § 4 Abs. 3
    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    37 Der in der mündlichen Verhandlung gestellte statthafte (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Normenkontrollantrag richtet sich - sachdienlich - gegen die am 12. Juni 2013 beschlossene Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplans "..............." in der Gestalt, die sie durch das ergänzende Verfahren mit der Bekanntmachung vom 28. Juni 2013 gefunden hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2010 - 4 CN 3.09 -, juris Rn. 3).

    Er ist nicht gehindert, sich im Normenkontrollverfahren auch auf solche Einwendungen zu berufen, die er zuvor nicht geltend gemacht hat (BVerwG, Urt. v. 24. März 2010 - 4 CN 3.09 -, juris Rn. 14).45 Die gesetzliche Präklusionswirkung tritt nur ein, wenn in der Bekanntmachung der Auslegung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und die Bekanntmachung von Ort und Dauer der Auslegung des Planentwurfs sowie der Hinweis ordnungsgemäß waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010 - 4 CN 4.09 -, juris Rn. 9; Urt. v. 11. September 2014 a. a. O. Rn. 12).

    Führt die Gemeinde während eines anhängigen Normenkontrollverfahrens - wie hier - ein ergänzendes Verfahren durch, wird der anhängige Normenkontrollantrag jedoch nicht nachträglich gemäß § 47 Abs. 2a VwGO unzulässig, wenn die Antragsteller im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung keine Einwendungen mehr erheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 14.03.2017 - 4 CN 3.16

    EuGH soll über die Zulässigkeit von Planerhaltungsvorschriften bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Für den Ausschluss der Präklusionswirkung kommt es nicht darauf an, ob der Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gerügt worden ist (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 1.15 -, juris Rn. 7 a. E.) und ob die vorgenannten Unbeachtlichkeitsregelungen mit Unionsrecht in Einklang stehen (über das dazu vom BVerwG zugelassene Revisionsverfahren 4 CN 3.16 ist noch nicht entschieden).

    Ob die gesetzliche Unbeachtlichkeitsregelung zu § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB mit den Anforderungen des Unionsrechtsrechts in Einklang steht, ist Gegenstand des Revisionsverfahrens 4 CN 3.16, über das im Zeitpunkt der abschließenden Senatsberatung vom Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden wurde.

  • OVG Sachsen, 12.01.2010 - 1 D 11/07

    Vorhabenbezogenes Bauland, Durchführungsvertrag, Festsetzungsfindungsrecht,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Es bedarf vielmehr einer wertenden Betrachtung der konkreten Verhältnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorbelastung und der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebiets (SächsOVG, NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 111 f.; VGH BW, NK-Urt. v. 24. Februar 2016 - 3 S 1256/15 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Es bedarf vielmehr einer wertenden Betrachtung der konkreten Verhältnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorbelastung und der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Gebiets (SächsOVG, NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 110 ff; VGH BW, NK-Urt. v. 2. März 2016 - 8 S 848/13 -, juris Rn. 44).

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 CN 1.15

    Normenkontrollantrag; Präklusion; Einwendung; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Dementsprechend kann eine Präklusion nach § 47 Abs. 2a VwGO nicht eintreten, wenn eine Bekanntmachung den nach § 3 Abs. 2 BauGB erforderlichen Hinweis auf verfügbare Umweltinformationen vermissen lässt (BVerwG, Urt. v. 29. September 2015 - 4 CN 1.15 -, juris Rn. 9).

    Für den Ausschluss der Präklusionswirkung kommt es nicht darauf an, ob der Verstoß gegen § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB gerügt worden ist (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 11. September 2014 - 4 CN 1.15 -, juris Rn. 7 a. E.) und ob die vorgenannten Unbeachtlichkeitsregelungen mit Unionsrecht in Einklang stehen (über das dazu vom BVerwG zugelassene Revisionsverfahren 4 CN 3.16 ist noch nicht entschieden).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Konkrete weitere Gebote für die Ausgestaltung des Verkündungsvorganges im Einzelnen ergeben sich aus dem Rechtsstaatsprinzip unmittelbar nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22. November 1983, BVerfGE 65, 283, 291).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Bebauungspläne gehören als Satzungen zu den förmlich gesetzten Rechtsnormen (BVerwG, Beschl. v. 16. Mai 1991, BVerwGE 88, 204, 207).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Dies gilt umso mehr, als weder der ursprüngliche Bebauungsplan "..............." selbst noch dessen 1. Änderung über die Festsetzung als Sondergebiet "(Segel-)Hafen/Surfen" hinaus genauere Festsetzungen dazu enthielt, welche (Haupt-)Anlagen dort allgemein zulässig, unzulässig oder ausnahmsweise zulassungsfähig sein sollten (zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 14. April 1989 - 4 C 52.87 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Im Übrigen genügt es, den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu geben und in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann (§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB; vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 2010 - 4 BN 55.09 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 2.11

    Teilflächennutzungplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Die verfahrensrechtlichen Vorgaben dieser Norm decken sich mit den Anforderungen, die die Rechtsprechung aus dem Abwägungsgebot entwickelt hat (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.11 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16

    Erneute Rügen nach ergänzendem Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
    Einer erneuten Rüge nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung eines Bekanntmachungsmangels bedurfte es nach Auffassung des Senats nicht, weil keine erneute Abwägung erfolgte (zur Abgrenzung: BVerwG, Beschl. v. 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 8 S 848/13

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zur Prozessführungsbefugnis nach

  • OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00
  • OVG Sachsen, 13.03.2008 - 1 D 6/07

    Keine Ausfertigung einer Satzung durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

  • OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12

    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept,

  • BVerwG, 27.10.2010 - 4 CN 4.09

    Bebauungsplan; Auslegung; Einwendungen; Normenkontrollverfahren; Präklusion;

  • BVerwG, 11.09.2014 - 4 CN 3.14

    Präklusion; ~ von Miteigentümern; Arten verfügbarer umweltbezogener

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 6.14

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Raumordnung; Grundsätze; Zielfestlegung;

  • BVerwG, 29.09.2015 - 4 BN 25.15

    Bebauungsplan; Rechtsschutzbedürfnis; Plannachbar; enger konzeptioneller

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 1 S 1243/15

    Gestaltungsvorschriften für Grabstätten in einer Friedhofssatzung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 3 S 1256/15

    Abwägungsfehlerhafte Ermittlung des Stellplatzbedarfs für Festhalle - zum

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2015 - 5 ME 211/14

    Bundesrichterwahl; Rechtsschutzbedürfnis; Richterwahlausschuss; Verwirkung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16

    Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der

    Die Inanspruchnahme des Gerichts ist für den Antragsteller indessen nutzlos, wenn bei einer Unwirksamkeit der angegriffenen Norm die Vorgängerregelung wieder auflebt und der Antragsteller nach dieser den gleichen Verboten und Beschränkungen unterliegt oder die Vorgängerregelung für den Antragsteller ungünstiger ist und er seine Rechtsposition daher verschlechtert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. November 2007 - BVerwG 4 BN 49.07 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 49; s. auch Senatsurteil vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 30).

    Eine Bekanntmachungsanordnung, die bereits vor der Ausfertigung der Satzung erlassen worden ist, kann die ihr vom Verordnungsgeber beigemessenen Funktionen nicht erfüllen; sie geht vielmehr in Leere, so dass es im Ergebnis an einer wirksamen Bekanntmachungsanordnung fehlt (wie hier im Ergebnis SächsOVG, Urteile vom 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22, und vom 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 55; von einem entsprechenden Verständnis ausgehend OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 A 2253/16 -, juris Rn. 7 ff.; a.A. zum vergleichbaren nordrhein-westfälischen Landesrecht ohne nähere Begründung: OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2004 - 7a D 30/03.NE -, juris Rn. 23 ff.; hieran anknüpfend und daraus eine allgemeine Aussage ableitend Swierczyna, ThürVBl.

  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

    Nicht abwägungsbeachtlich sind danach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. Senatsurt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 41; v. 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30).

    Die Vermeidung dieser Lärmerhöhung war gemäß § 1 Abs. 7 BauGB als privater Belang zu berücksichtigen (vgl. Senatsurt. v. 2. Februar 2017 a. a. O., Rn. 42).

  • OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren;

    Soweit mit § 2 Abs. 2 Satz 2 auf den Lageplan als Bestandteil der Satzung Bezug genommen wird, wurde dieser vom Bürgermeister ebenfalls ausgefertigt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 76 m. w. N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 58).
  • OVG Sachsen, 18.04.2019 - 1 B 10/19

    Rücksichtnahmegebot; TA Lärm; Hotel; Parkplatz; Vorbelastung

    Die von der Beigeladenen zu 2 am 12. Juni 2013 beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplans wurde mit rechtskräftigem Normenkontrollurteil des Senats vom 2. Februar 2017 (- 1 C 20/12 -) für unwirksam erklärt und war mithin zu keinem Zeitpunkt Bestandteil der Rechtsordnung.
  • OVG Sachsen, 02.11.2022 - 1 C 81/20

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; allgemeine

    Soweit mit § 2 Abs. 2 Satz 2 auf den Lageplan als Bestandteil der Satzung Bezug genommen wird, wurde dieser vom Bürgermeister ebenfalls ausgefertigt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 76 m. w. N. und v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 58).
  • OVG Sachsen, 14.07.2021 - 1 C 27/19

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Grundstücksveräußerung;

    Nicht abwägungsbeachtlich sind danach insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 20 ff.; und Urt. v. 10. Februar 2016 - 4 BN 37.15 -, juris Rn. 7 f.; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar - 1 C 20/12 -, juris Rn. 41 und 15. Mai 2018 - 1 C 13/17 -, juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17

    Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung

    Welche Anforderungen im Einzelnen an eine Ausfertigung zu stellen sind, richtet sich nach Landesrecht, da das Bundesrecht insoweit keine Maßgaben enthält (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, juris Rn. 11; SächsOVG, NK-Urt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 58 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21

    Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer

    Ein eindeutiger Bezug zum ausgefertigten Textteil im Sinne der Senatsrechtsprechung zur "gedanklichen Schnur", der Zweifel an der Zugehörigkeit des Plans zur Satzung ausschließt (vgl. hierzu SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 76 m. w. N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 58), folgt vorliegend aus § 2 der Satzung.
  • OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung;

    Das ist nach der zu § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO ergangenen Rechtsprechung (Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22; NK-Urt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 52; ebenso Rehak, in: Quecke/Schmid a. a. O. § 4 Rn. 63) nicht der Fall, wenn die Ersatzbekanntmachung der Satzung bereits vor der Ausfertigung, also der Herstellung der Originalurkunde, veranlasst wurde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2015 - 11 N 30.14

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung auf sieben Jahre; 1962 geborener

    Dieses normative Korrektiv bietet der Ausländerbehörde und den Verwaltungsgerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen sowie gegebenenfalls seiner engeren Familienangehörigen zu begrenzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20/12 -, bei Juris, Rz. 40 f.; Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13/12 -, bei Juris, Rz. 32 f.; Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9/12 -, bei Juris, Rz. 42 f.).
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