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   OVG Sachsen, 02.07.2013 - 3 A 278/13   

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https://dejure.org/2013,50603
OVG Sachsen, 02.07.2013 - 3 A 278/13 (https://dejure.org/2013,50603)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.07.2013 - 3 A 278/13 (https://dejure.org/2013,50603)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 3 A 278/13 (https://dejure.org/2013,50603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVersG § 15, § 22
    Auslegung des Begriffs "Verhindern einer Versammlung", Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 15 Abs 1 SächsVersG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2013 - 3 A 278/13
    Das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (v. 18. September 2012 - 5 A 1701/11 -) betreffe lediglich das sogenannte Blockadetraining.

    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob der erkennende Senat der von der Klägerin hierfür herangezogenen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 18. September 2012 - 5 A 1701/11 -, juris insb. Rn. 73) folgt.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2013 - 3 A 278/13
    Selbst wenn man - was nach alledem nicht naheliegt - mit der Klägerin davon ausgehen könnte, dass Blockadehandlungen nur von einer als Minderheit auftretenden potentiellen Teilnehmergruppe der geplanten Versammlung, nicht aber von ihr oder ihrem Anhang selbst gedroht hätten, dürfte die von der Klägerin angegriffene räumliche Auflage zulässig gewesen sein, da damit die in diesem Fall nur ausnahmsweise mögliche Auflösung der gesamten Versammlung (hierzu Dietel/Gientzel/Kniesel, Kommentar zum Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 15 Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20. November 2008 - 1 B 5.06 -, juris Rn. 35 f. m. w. N.; grundlegend hierzu BVerfG, Beschl. v. 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 34/81 -, juris insb. Rn. 93) hätte vermieden und aus der Versammlung der Klägerin heraus vorgenommene Blockadeaktionen effektiver hätten unterbunden werden können, als wenn sich die Versammlungsstrecken überschnitten hätten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06

    Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8.

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2013 - 3 A 278/13
    Selbst wenn man - was nach alledem nicht naheliegt - mit der Klägerin davon ausgehen könnte, dass Blockadehandlungen nur von einer als Minderheit auftretenden potentiellen Teilnehmergruppe der geplanten Versammlung, nicht aber von ihr oder ihrem Anhang selbst gedroht hätten, dürfte die von der Klägerin angegriffene räumliche Auflage zulässig gewesen sein, da damit die in diesem Fall nur ausnahmsweise mögliche Auflösung der gesamten Versammlung (hierzu Dietel/Gientzel/Kniesel, Kommentar zum Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 15 Rn. 38; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20. November 2008 - 1 B 5.06 -, juris Rn. 35 f. m. w. N.; grundlegend hierzu BVerfG, Beschl. v. 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 34/81 -, juris insb. Rn. 93) hätte vermieden und aus der Versammlung der Klägerin heraus vorgenommene Blockadeaktionen effektiver hätten unterbunden werden können, als wenn sich die Versammlungsstrecken überschnitten hätten.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2013 - 3 A 278/13
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.07.2013 - 3 A 278/13
    Solche Zweifel sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • OVG Sachsen, 25.01.2018 - 3 A 246/17

    Versammlung; Trennungsprinzip; Betretensverbot; Einschätzungsspielraum

    42 Der Senat hat bereits mehrfach in der Sache die räumliche und/oder zeitliche Trennung entgegenstehender Versammlungen gebilligt, wenn anders die Kollision mit Rechtsgütern anderer nicht beseitigt werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 11. Februar 2011 - 3 B 27/11 -, n. v. Rn. 7 ff. m. w. N.; Beschl. v. 2. Juli 2013 - 3 A 278/13 -, juris Rn. 10 m. w. N.).43 (2) Die für eine Trennung der entgegenstehenden Versammlungen erforderlichen Voraussetzungen waren hier gegeben, denn ohne eine Trennung wäre die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet gewesen.
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