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   OVG Sachsen, 06.01.2011 - 4 B 79/10   

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https://dejure.org/2011,22775
OVG Sachsen, 06.01.2011 - 4 B 79/10 (https://dejure.org/2011,22775)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.01.2011 - 4 B 79/10 (https://dejure.org/2011,22775)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - 4 B 79/10 (https://dejure.org/2011,22775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5; StrSchV § 7; SächsVwVG § 2 Nr. 2, § 21; SächsPolG § 6
    Vollstreckung, Handllungsanordnung, Erledigung, Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers im Falle einer strahlenschutzrechtlichen Anordnung und deren sofortiger Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers im Falle einer strahlenschutzrechtlichen Anordnung und deren sofortiger Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 27.01.2009 - 4 B 809/06

    Beseitigungsanordnung; Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2011 - 4 B 79/10
    6 Zwar ist dem Antragsgegner insoweit zuzustimmen, als die Vollstreckung einer Handlungsanordnung (hier: Verbringungsanordnung) im Wege der Ersatzvornahme nicht zur Erledigung der Grundverfügung führt, wenn von dem Grundverwaltungsakt weiter rechtliche Wirkungen für die Verwaltungsvollstreckung ausgehen (SächsOVG, Urt. v. 27. Januar 2009, SächsVBl. 2009, 165).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 8 B 82/03

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer übereinstimmenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2011 - 4 B 79/10
    13 Schließlich ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragsgegners auch nicht aus der in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. nur OVG NW, Beschl. v. 26. März 2003, NVwZ-RR 2003, 701), dass im Falle einer Erledigung zwischen den Instanzen auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Einlegung einer Beschwerde allein zu dem Zweck, das Verfahren für erledigt zu erklären, zulässig sein soll.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - 5 B 74/95

    Ersatzvornahme; Festsetzung; Konkretisierungsfunktion; Warnfunktion ;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2011 - 4 B 79/10
    Die insoweit vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des OVG Münster (Beschl. v. 6. Dezember 1996, DÖV 1997, 511) betrifft den von der vorliegenden Fallkonstellation abweichenden Fall, in der das Verwaltungsgericht den Eilrechtsschutz abgelehnt hatte und das Oberverwaltungsgericht ihm stattgab.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19

    Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den

    Der Antragsgegner möchte die Beschwerde mithin nicht mit dem Ziel der bloßen Unwirksamkeitserklärung der erstinstanzlichen Entscheidung, sondern mit dem Ziel einer gerichtlichen Feststellung fortführen (vgl. zu dieser Unterscheidung auch BayVGH, Beschl. v. 18.07.2016 - 11 ZB 16.299 - juris und v. 03.09.2015 - 11 ZB 15.1104 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 02.01.2012 - 13 B 1508/11 - juris; SächsOVG, Beschl. v. 06.01.2011 - 4 B 79/10 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2017 - 18 B 1157/16

    Beschwerdefähigkeit und Existenz des Beschlusses mit der telefonischen

    Soweit überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde nach einer Hauptsacheerledigung zwischen den Instanzen trotz der Regelung in § 158 Abs. 1 VwGO bejaht wird, vgl. zum Überblick über den Meinungsstand OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16, OVG 12 L 40.16 -, juris Rn. 2 m.w.N.; ablehnend Senatsbeschluss vom 6. März 2003 - 18 B 37/03 -, juris Rn. 3, betrifft dies Konstellationen, in denen die Beschwerde mit dem Ziel eingelegt wird, das Verfahren für erledigt zu erklären und dadurch eine günstigere Kostenentscheidung herbeizuführen, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 4 B 79/10 -, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. April 2006 - 2 M 112/06 -, juris Rn. 4.
  • VG Schwerin, 21.10.2021 - 3 B 1447/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserverkehrsrechtliche Bergungs-, Verbringungs-

    Das Rechtsschutzinteresse ist zu verneinen, wenn die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes nicht zu einer Verbesserung der Rechtsstellung der Antragstellerin führen kann (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 18. September 2018 - 4 B 286/18 -, juris Rn. 2 und vom 16. Dezember 2009 - 5 B 1639/09 -, juris Rn. 2 f. m.w.N.; OVG Bautzen, Beschluss vom 6. Januar 2011 - 4 B 79/10 -, juris Rn. 1).

    Ist diese Frage - wie hier - dadurch beantwortet, dass die Anordnung vollzogen wurde, bedarf es keiner vorläufigen Regelung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mehr (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 6. Januar 2011, a.a.O., juris Rn. 4).

  • VG Berlin, 24.02.2011 - 5 V 22.11

    Erlass eines Kostenbescheids wegen der Anordnung der Beseitigung des in die

    Einem hierauf gerichteten Begehren fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 06.01.2011, Az. 4 B 79/10 ; a. A. OVG NRW, Beschl. v. 18.01.2010, a.a.O.).
  • VG Bremen, 24.02.2011 - 5 V 22/11

    Rechtmäßigkeit einer strompolizeilichen Verfügung und deren Vollstreckung

    Einem hierauf gerichteten Begehren fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 06.01.2011, Az. 4 B 79/10; a. A. OVG NRW, Beschl. v. 18.01.2010, a.a.O.).
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