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   OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20   

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https://dejure.org/2020,15863
OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20 (https://dejure.org/2020,15863)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.06.2020 - 1 B 135/20 (https://dejure.org/2020,15863)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 1 B 135/20 (https://dejure.org/2020,15863)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 3 SächsBO
    Verfahrensermessen; Baugenehmigung; Nachbarbeteiligung; verfügender Teil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung kann auch öffentlich bekannt gemacht werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Die zur Unterstützung seiner gegenteiligen Auffassung erfolgte Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 - (BVerwGE 67, 206-215, juris) sei bereits im Ausgangspunkt fehlerhaft, weil sich das Baugenehmigungsverfahren der Beigeladenen hinsichtlich der betroffenen Nachbarn wesentlich vom Planfeststellungsbeschluss unterscheide, welcher der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegen habe.

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 74 Abs. 5 BayVwVfG, ist aber durch § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO eine inhaltliche Bezeichnung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens zugelassen, wenn dies nach Lage der Dinge eine ausreichende - möglicherweise sogar bessere - Unterrichtung bewirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 -, BVerwGE 67, 206-215, juris Rn. 29).

    Diese Anstoßfunktion ist unerlässliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung, die nachteilige Rechtsfolgen für den Betroffenen zeitigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1983 a. a. O., Rn. 29; Urt. v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11 -, BVerwGE 144, 1-44, juris Rn. 32).22 Die Anstoßfunktion ist hier durch den Bekanntmachungstext und die ergänzende Flurstückskarte mit farblicher Hervorhebung des Baugrundstücks gewahrt.

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass eine textliche Trennung des verfügenden Teils und der Begründung zwar einer guten Verwaltungspraxis entspricht (vgl. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs a. a. O., § 37 Rn. 109 f.) aber für die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts nicht zwingend erforderlich erscheint (vgl. Tiedemann, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 47. Ed. Stand: 1. April 2020, § 37 Rn. 4) und der Inhalt der Regelung i. S. d. § 35 Satz 1 VwVfG durch Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 -, BVerwGE 160, 193-212, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Diese Anstoßfunktion ist unerlässliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung, die nachteilige Rechtsfolgen für den Betroffenen zeitigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1983 a. a. O., Rn. 29; Urt. v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11 -, BVerwGE 144, 1-44, juris Rn. 32).22 Die Anstoßfunktion ist hier durch den Bekanntmachungstext und die ergänzende Flurstückskarte mit farblicher Hervorhebung des Baugrundstücks gewahrt.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Die aufschiebende Wirkung ist vielmehr nach § 80b Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VwGO entfallen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 3. Juni 2004 - 6 S 30/04 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Die Ersetzung der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung dient demnach der einfachen und zügigen Durchführung des Verwaltungsverfahrens gemäß § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 Satz 2 VwVfG - hier seiner Beendigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 877/13 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 20.05.2014 - 4 B 21.14

    Gegenstand und Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Im Fall der Baugenehmigung lässt sich der Inhalt des verfügenden Teils ohnehin regelmäßig nur anhand des Antrags einschließlich der gemäß § 1 Abs. 1 DVOSächsBO eingereichten Bauvorlagen - insbesondere anhand des Lageplans, den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung - bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Februar 2020 - 1 B 283/19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 2014 - 4 B 21.14 -, juris Rn. 9 und 13).
  • OVG Sachsen, 13.02.2020 - 1 B 283/19

    Baunachbarstreit; Hotelbetrieb; Rücksichtnahmegebot; Schallimmissionsprognose

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Im Fall der Baugenehmigung lässt sich der Inhalt des verfügenden Teils ohnehin regelmäßig nur anhand des Antrags einschließlich der gemäß § 1 Abs. 1 DVOSächsBO eingereichten Bauvorlagen - insbesondere anhand des Lageplans, den Bauzeichnungen und der Baubeschreibung - bestimmen (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Februar 2020 - 1 B 283/19 -, juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 20. Mai 2014 - 4 B 21.14 -, juris Rn. 9 und 13).
  • VGH Bayern, 16.10.2018 - 9 CS 18.1463

    Wirksame öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Dementsprechend reicht der Entlastungszweck durch eine öffentliche Bekanntmachung anstelle einer Individualzustellung bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO regelmäßig für die Wahl dieser Verfahrensvariante aus (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16. Oktober 2018 - 9 CS 18.1463 -, juris Rn. 38 [zu Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20
    Die Anforderungen an die Begründung der Ausübung des Verfahrensermessens sind geringer, als diejenigen für die Ausübung des Ermessens bei der materiellen Entscheidung nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG (vgl. Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 10 Rn. 19; OVG NRW, Urt. v. 19. April 2013 - 20 D 84/12.AK -, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

    Im Hinblick auf den mit der Norm verbundenen Zweck einer Verringerung des Verwaltungs- und Kostenaufwands sowie der Verfahrensentlastung und -vereinfachung (vgl. LT-Drs. 12/13482, S. 63; Dirnberger in Busse/Kraus, BayBO, Stand Juli 2021, Art. 66 Rn. 231; Edenharter in Spannowsky/Manssen, a.a.O., Art. 66 Rn. 71) reicht der durch eine öffentliche Bekanntmachung anstelle einer Individualzustellung entstehende Entlastungszweck bei der hier vorliegenden Erfüllung der Voraussetzungen regelmäßig für die Wahl dieser Verfahrensvariante aus (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2021 - 9 ZB 21.901 - juris Rn. 11 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 9.6.2020 - 1 B 135/20 - juris Rn. 18).

    Insofern ist die Anstoßfunktion unerlässliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung, die nachteilige Rechtsfolgen für den Betroffenen zeitigen kann (vgl. SächsOVG, B.v. 9.6.2020 - 1 B 135/20 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Vielmehr genügt der Anstoßfunktion eine inhaltliche Bezeichnung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens und der dazu getroffenen Regelungen (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.1997 - 2 CS 96.3563 - BayVBl. 1998, 151), zumal sich der verfügende Teil der Baugenehmigung ohnehin regelmäßig nur anhand des Antrags und der Bauvorlagen bestimmen lässt (vgl. SächsOVG, B.v. 9.6.2020 - 1 B 135/20 - juris Rn. 20) und auch eine wörtliche Wiedergabe der verfügenden Regelungen nicht zwingend ist (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1983 - 4 C 40.81 - juris Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 450/20

    Windkraftanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; öffentliche Bekanntmachung;

    Eine Bekanntmachung der einzelnen Nebenbestimmungen war auch im Hinblick auf die mit einer Bekanntmachung bezweckte Anstoßfunktion nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Juni 2020 - 1 B 135/20 -, juris Rn. 19 ff.).

    Es bestehen auch im Hinblick auf das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 38 SächsVerf) keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Juni 2020 a. a. O., juris Rn. 19 ff. zur öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung unter Hinweis auf § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG).

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 452/20

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Bekanntmachung; Widerspruchsfrist

    Eine Bekanntmachung der einzelnen Nebenbestimmungen war auch im Hinblick auf die mit einer Bekanntmachung bezweckte Anstoßfunktion nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Juni 2020 - 1 B 135/20 -, juris Rn. 19 ff.).

    Es bestehen auch im Hinblick auf das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 38 SächsVerf) keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Juni 2020 a. a. O., juris Rn. 19 ff. zur öffentlichen Bekanntmachung einer Baugenehmigung unter Hinweis auf § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2020 - 11 S 1715/20

    Zum Beschwerdeausschluss in asylrechtlichen Verfahren

    Im Falle der Bestandskraft des mit dem Widerspruch angegriffenen Bescheids ist der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mangels Statthaftigkeit unzulässig (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 09.06.2020 - 1 B 135/20 -, juris Rn. 10).
  • VG München, 19.09.2022 - M 8 K 22.1805

    Versäumnis der Klagefrist nach öffentlicher Bekanntmachung eines Vorbescheids

    Die öffentliche Bekanntmachung muss jedoch generell eine sog. Anstoßfunktion gewährleisten, d.h. den Betroffenen bewusst machen, dass sie von dessen Inhalt betroffen sind (vgl. SächsOVG, B.v. 9.6.2020 - 1 B 135/20 - juris Rn. 20).
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