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   OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21   

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https://dejure.org/2022,9016
OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21 (https://dejure.org/2022,9016)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.03.2022 - 2 B 166/21 (https://dejure.org/2022,9016)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. März 2022 - 2 B 166/21 (https://dejure.org/2022,9016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsSchulG § 62 Abs. 1 SächsSchulG § 62 Abs. 2 Nr. 10 SOOSA § 23 Abs. 7 SächsVerf Art. 75 Abs. 1 Satz 2
    Jahreszeugnis; Kopfnoten; Werturteil

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14

    Amtsunabhängige Mindestversorgung; Mindestruhegehalt; Alimentationspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21
    Von daher kann durch den Nachweis bestimmter Einzelereignisse oder ihres Fehlens auch nicht auf die Unrichtigkeit der verbalen Einschätzung im Jahreszeugnis des Antragstellers, soweit sie angegriffen ist, geschlossen werden (vgl. hierzu die in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zur gerichtlichen Überprüfung dienstlicher Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten: BVerwG, Urt. v. 17. September 2015 - 2 C 17.14 -, juris Rn. 9; Senatsurt. v. 19. Januar 2016 - 2 A 230/14 - n. v.).
  • OVG Saarland, 08.05.2014 - 2 A 230/14

    Verfolgung eines Afghanen in Afghanistan

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21
    Von daher kann durch den Nachweis bestimmter Einzelereignisse oder ihres Fehlens auch nicht auf die Unrichtigkeit der verbalen Einschätzung im Jahreszeugnis des Antragstellers, soweit sie angegriffen ist, geschlossen werden (vgl. hierzu die in der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe zur gerichtlichen Überprüfung dienstlicher Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten: BVerwG, Urt. v. 17. September 2015 - 2 C 17.14 -, juris Rn. 9; Senatsurt. v. 19. Januar 2016 - 2 A 230/14 - n. v.).
  • OVG Sachsen, 26.05.2016 - 2 B 308/15

    Beamter; leitende Funktion; Beamter auf Zeit; Beamter auf Probe

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21
    Läuft die Regelung rechtlich oder - wie hier die beabsichtigte Verwendung des vom Antragsteller begehrten vorläufigen Jahreszeugnisses ohne die Bemerkung "In den Pausen und im alltäglichen Umgang mit Erwachsenen entspricht dein Verhalten nicht immer den Anforderungen." bei Bewerbungen um eine Ausbildungsplatz, die sich bei einer klagabweisenden (rechtskräftigen) Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig machen ließe - faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 2 B 187/17

    Vorbereitungsdienst, Polizei, Bewerber, Ermessen, Dokumentation, Protokoll,

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.03.2022 - 2 B 166/21
    Läuft die Regelung rechtlich oder - wie hier die beabsichtigte Verwendung des vom Antragsteller begehrten vorläufigen Jahreszeugnisses ohne die Bemerkung "In den Pausen und im alltäglichen Umgang mit Erwachsenen entspricht dein Verhalten nicht immer den Anforderungen." bei Bewerbungen um eine Ausbildungsplatz, die sich bei einer klagabweisenden (rechtskräftigen) Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig machen ließe - faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, kann sie grundsätzlich nur ergehen, wenn der Antragsteller in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten hat und schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens verwiesen würde (st. Rspr. des Senats; vgl. Beschl. v. 14. September 2017 - 2 B 187/17 - und v. 26. Mai 2016 - 2 B 308/15 -, beide juris; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Diese Einschätzung kann weder durch die Wertung des Gerichts noch eines Zeugen ersetzt werden (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. März 2022 - 2 B 166/21 -, juris Rn. 5; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juni 1994 - 2 A 1/93 -, juris Rn. 14).
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