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   OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17   

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https://dejure.org/2020,11438
OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17 (https://dejure.org/2020,11438)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.01.2020 - 5 A 334/17 (https://dejure.org/2020,11438)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 (https://dejure.org/2020,11438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AO § 162
    Schätzung; Beweismaß; Verschulden; Gebühr; Dauerbenutzungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18

    Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17
    Die Rechtmäßigkeit einer Schätzung ist jedoch nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung die tatsächlichen Verhältnisse genau abbildet (Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Oktober 2019, § 162 AO Rn. 98 m. w. N. zur Rspr.; SächsOVG, Urt. v. 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 23 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 19 ff.).

    Der Senat ist zwar nicht berechtigt, eine eigene Schätzung vorzunehmen, denn den Verwaltungsgerichten steht, anders als den Finanzgerichten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), eine eigenständige Schätzungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren nicht zu (NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris).

  • OVG Sachsen, 10.09.2019 - 4 A 1403/18

    Zweitwohnungssteuer; Aufwand

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17
    Die Rechtmäßigkeit einer Schätzung ist jedoch nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung die tatsächlichen Verhältnisse genau abbildet (Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand Oktober 2019, § 162 AO Rn. 98 m. w. N. zur Rspr.; SächsOVG, Urt. v. 10. September 2019 - 4 A 1403/18 -, juris Rn. 23 ff.; NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 19 ff.).
  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17
    So sind auf der einen Seite Mitwirkungspflichtverletzungen des Abgabenschuldners, die zu der Ungewissheit über den Sachverhalt geführt haben, von Bedeutung für die Ausweitung der tatbestandlichen Reichweite der Schätzungsbefugnisse und für eine stärkere Absenkung des Beweismaßes (vgl. auch § 162 Abs. 2 AO), während auf der anderen Seite der Umstand, dass der Grund für eine Nichterweislichkeit streitiger abgabenbegründender Umstände allein in der Sphäre der Behörde liegt, spiegelbildlich dazu führen kann, das Beweismaß nicht abzusenken und eine Beweislastentscheidung zulasten des Abgabengläubigers zu treffen (BFH, Beschl. v. 5. Februar 2014 - X B 138/13 - juris; Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand August 2019, § 162 AO Rn. 3 ff.; Oellerich, in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Stand September 2019, § 162 Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 9 S 7.18

    Konsequenz der Vertretung eines Rechtsanwalts in eigener Sache; Schätzung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.01.2020 - 5 A 334/17
    Vielmehr besteht auch bei einer Schätzung keine Begrenzung auf den Erkenntnisstand, den die Behörde im Zeitpunkt ihrer letzten Entscheidung haben konnte (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 21. Februar 2019 - OVG 9 S 7.18 -, juris Rn. 17 m. w. N. auch zur Gegenauffassung).
  • OVG Sachsen, 29.06.2020 - 5 A 1130/17
    Der Senat ist nicht berechtigt, eine eigene Schätzung vorzunehmen, denn den Verwaltungsgerichten steht, anders als den Finanzgerichten (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), eine eigenständige Schätzungsbefugnis im gerichtlichen Verfahren nicht zu (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 -, juris Rn. 36, und NdsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 09.03.2021 - 12 K 1267/20

    Heranziehung zu Wasser- und Abwassergebühren; Nachweiskraft eines geeichten

    Insbesondere war die Beklagte gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c KAG befugt, die verbrauchte Wassermenge für den 13 Tage umfassenden Zeitraum vom 19. bis zum 31. Dezember 2018 auf Grundlage der selbständigen Zählerablesung und anschließenden Mitteilung des Zählerstands über Internet am 18. Dezember 2018 im Wege der Schätzung zu ermitteln (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Februar 2019 - 2 S 929/17 - juris, Rn. 78; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 - juris, Rn. 20; VG Chemnitz, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 1 K 911/01 - juris, Rn. 72 ff., m. w. N.).
  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
    Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt nach den verfügbaren Erkenntnisquellen möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 26. November 2014 - OVG 9 B 31.13 -, juris Rn. 25; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 -, juris Rn. 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 24; Rüsken, in: Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 162 Rn. 36).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.07.2023 - 5 K 566/18
    Die Rechtmäßigkeit einer Schätzung ist jedoch nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung die tatsächlichen Verhältnisse genau abbildet (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Januar 2020 - 5 A 334/17 -, Rn. 25, juris, m.w.N.).
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