Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18.PL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10557
OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18.PL (https://dejure.org/2021,10557)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.03.2021 - 9 A 176/18.PL (https://dejure.org/2021,10557)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. März 2021 - 9 A 176/18.PL (https://dejure.org/2021,10557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,10557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 25 Abs. 1, SächsPersVWVO § 10 Abs. 2, SächsPersVWVO § 10 Abs. 3, SächsPersVWVO § 10 Abs. 5, ArbGG § 49, ZPO § 41 Nr. 6
    Besorgnis der Befangenheit; Einigungsstellenvorsitz; Wahlanfechtung Hauptpersonalrat; ungültige Vorschlagsliste; nicht wählbarer Bewerber; Zurückgabe der Vorschlagsliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Dresden, 15.12.2017 - 9 K 941/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Az.: 9 A 176/18.PL 9 K 941/16.

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2017 - 9 K 941/16 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. Dezember 2017 - 9 K 941/16 - zu ändern und festzustellen, dass die Wahl zum Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 10. Mai 2016 ungültig ist.

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Dies folge auch aus dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur unzulässigen Streichung von Bewerbern auf Listenplätzen der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Wahl des 7. Sächsischen Landtags (SächsVerfGH, Urt. v. 16. August 2019 - Vf. 76-IV- 19(HS), Vf. 81-IV-19 (HS) -, juris).

    36 Schließlich spricht auch das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur unzulässigen Streichung von Bewerbern auf Listenplätzen der Landesliste der Partei Alternative für Deutschland (AfD) zur Wahl des 7. Sächsischen Landtags (SächsVerfGH, Urt. v. 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19(HS), Vf. 81-IV-19 (HS) -, juris), wonach Wahlvorschriften bei einer nach demokratischen Grundsätzen aufgestellten Liste im Zweifel zulassungsfreundlich auszulegen sind (SächsVerfGH a. a. O. Rn. 91), nicht für die Auffassung der Antragsteller.

  • BVerwG, 13.03.1973 - VII P 1.72

    Behandlung ungültiger Wahlvorschläge nach dem Personalvertretungsrecht - Rückgabe

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    26 Nach der herrschenden Rechtsprechung und Literatur ist eine Vorschlagsliste, die einen nicht wählbaren Bewerber enthält, unheilbar ungültig (BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 1969 - VII P 5.68 -, juris; Beschl. v. 27. Mai 1960 - VII P 13.59 -, juris; Beschl. v. 13. März 1978 - VII P 1.72 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 14. Oktober 1980 - BsBP 4/80 -, PersV 1982, 157; Kleffner, in: Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen, Stand: Dezember 2014, § 10 SächsPersVWVO Rn. 16; Fischer/Goeres, in: Fürst, GKÖD, § 10 BPersVW Rn. 9; Olbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG; 14. Aufl. 2018, § 10 BPersVWO Rn. 4).

    Dies geschah in Kenntnis dieser vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschl. v. 13. März 1973 - VII P 1.72 -, juris Rn. 13) abweichenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

  • BVerwG, 14.02.1969 - VII P 5.68
    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    26 Nach der herrschenden Rechtsprechung und Literatur ist eine Vorschlagsliste, die einen nicht wählbaren Bewerber enthält, unheilbar ungültig (BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 1969 - VII P 5.68 -, juris; Beschl. v. 27. Mai 1960 - VII P 13.59 -, juris; Beschl. v. 13. März 1978 - VII P 1.72 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 14. Oktober 1980 - BsBP 4/80 -, PersV 1982, 157; Kleffner, in: Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen, Stand: Dezember 2014, § 10 SächsPersVWVO Rn. 16; Fischer/Goeres, in: Fürst, GKÖD, § 10 BPersVW Rn. 9; Olbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG; 14. Aufl. 2018, § 10 BPersVWO Rn. 4).

    Der Sinn der Verpflichtung zur unverzüglichen Rückgabe eines ungültigen Wahlvorschlags gemäß § 10 Abs. 2 SächsPersVWVO ist darin zu sehen, dass eine im Verhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung angemessene Zeitspanne für die Behebung des festgestellten Mangels und die Neueinreichung des Wahlvorschlags verbleiben soll (BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 1969, ZBR 1969, 250 [251]; BAG, Beschl. v. 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 -, juris Rn. 25; HessVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 21 TK 3290/00 -, juris Rn. 46).31 Die Sächsische Personalvertretungswahlenordnung enthält keine Regelungen dazu, wie "unverzüglich" i. S. v. § 10 Abs. 2 SächsPersVWVO zu verstehen sein soll.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1993 - PB 15 S 161/93

    Zum Verstoß gegen das Wahlverfahren zur Personalratswahl, hier: Rückgabe des

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Soweit sich die Antragsteller zur Begründung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg (Beschl. v. 20. April 1993 - PB 15 S 161/93 -, juris) berufen, steht dem entgegen, dass das Sächsische Personalvertretungsgesetz mit dem Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 679) umfassend novelliert wurde.
  • VGH Bayern, 19.02.1992 - 18 P 91.3315

    Ungültigkeit von Personalratswahlen; Verspätete Beanstandung von Wahlvorschlägen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Die erforderliche Zeit, in der der Wahlvorstand einen Wahlvorschlag "unverzüglich", also ohne vermeidbare Verzögerung, behandeln und bei Beanstandungen zurückgeben muss, bemisst sich danach, wie lange es dauert, bis der Wahlvorstand bei entsprechender Vorsorge zusammentreten und die Sach- und Rechtslage bei seinen Voraussetzungen aufklären und beurteilen kann (BayVGH, Beschl. v. 19. Februar 1992 - 18 P 91.3315 -, juris Rn. 19 ff.).33 Hiernach stellt sich die zwei Tage nach Ablauf der Einreichungsfrist (12. April 2016) erfolgte begründete Rückgabe der Vorschlagsliste durch den Hauptwahlvorstand vom 14. April 2016 zweifelsfrei als unverzüglich i. S. v. § 10 Abs. 2 SächsPersVWVO dar.
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Dies entbindet den Wahlvorstand jedoch nicht von der Pflicht, die Prüfung von Vorschlagslisten möglichst rasch durchzuführen, damit etwa vorhandene Mängel noch rechtzeitig behoben werden können (BAG a. a. O.; Beschl. v. 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 -, juris).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Der Sinn der Verpflichtung zur unverzüglichen Rückgabe eines ungültigen Wahlvorschlags gemäß § 10 Abs. 2 SächsPersVWVO ist darin zu sehen, dass eine im Verhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung angemessene Zeitspanne für die Behebung des festgestellten Mangels und die Neueinreichung des Wahlvorschlags verbleiben soll (BVerwG, Beschl. v. 14. Februar 1969, ZBR 1969, 250 [251]; BAG, Beschl. v. 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 -, juris Rn. 25; HessVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 21 TK 3290/00 -, juris Rn. 46).31 Die Sächsische Personalvertretungswahlenordnung enthält keine Regelungen dazu, wie "unverzüglich" i. S. v. § 10 Abs. 2 SächsPersVWVO zu verstehen sein soll.
  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 195/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren damit beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (BGH, Beschl. v. 17. Mai 2018 - I ZR 195/15 - , juris Rn. 4; Germelmann/Künzel a. a. O. Rn. 33a).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 9 A 176/18
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, stellt die Vorschlagsliste nach § 14 SächsPersVG eine einheitliche Urkunde dar, die den Nachweis über die abgegebene Erklärung erbringt und der damit für das Wahlverfahren und für die Wahl erhebliche Bedeutung zukommt, weswegen grundsätzlich der Wahlvorstand selbst keine Korrekturen vornehmen darf, um diesen gültig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 10. April 1978 - 6 P 27.78 -, juris Rn. 15; BAG, Beschl. v. 15. Dezember 1972 - 1 ABR 8/72 -, juris; zu § 10 BPersVWO: Fischer/Goeres a. a. O. Rn. 12).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80

    Personalvertretung - Wahlvorstand - Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen -

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

  • VG Mainz, 19.06.2012 - 2 K 473/11

    Anfechtung der Wahl zum Personalrat

  • VGH Hessen, 24.10.2002 - 21 TK 3290/00

    Unverzügliche Rückgabe eines ungültigen Wahlvorschlags - Rechtsmissbrauch bei

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 P 27.78

    Personalratswahl - Änderung eines Wahlvorschlages - Bewerberliste -

  • VG Dresden, 29.04.2016 - 9 L 282/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht