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   OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13.A   

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OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13.A (https://dejure.org/2018,12431)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.04.2018 - 2 A 811/13.A (https://dejure.org/2018,12431)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. April 2018 - 2 A 811/13.A (https://dejure.org/2018,12431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60 Abs. 7
    Zur Behandelbarkeit einer PTBS in der Russischen Förderation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung und die mit einer Erkrankung verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge fehlender Behandlungsmöglichkeiten im Abschiebezielstaat verschlimmern, ist in der Regel als am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfende individuelle Gefahr einzustufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 2006, BVerwGE 127, 33 Rn. 15).

    Konkret ist die Gefahr, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Abschiebung des Betroffenen einträte (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 2006 a. a. O., Rn. 15 ff.; Urt. v. 25. November 1997, BVerwGE 105, 383, 387; Urt. v. 22. März 2012, BVerwGE 142, 179 Rn. 34).

    Solche zielstaatsbezogenen Umstände können zum einen darin liegen, dass die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten für die betreffende Krankheit unzureichend oder überhaupt nicht verfügbar sind, zum anderen auch darin, dass der erkrankte Ausländer eine notwendige und an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Behandlung aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen tatsächlich nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 2006, BVerwGE 127, 33 Rn. 20).

  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318

    Unterlassener Beschluss über eine in der mündlichen Verhandlung erhobene

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Hiernach könnte ein Abschiebungshindernis wegen einer bei der Klägerin diagnostizierten PTBS allenfalls in einem besonders gelagerten Ausnahmefall angenommen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6. November 2017 - 11 ZB 17.31463 -, juris Rn. 3, 4 und Beschl. v. 20. November 2017 - 11 ZB 17.31318 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 ZB 17.31463

    Voraussetzungen für die Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Hiernach könnte ein Abschiebungshindernis wegen einer bei der Klägerin diagnostizierten PTBS allenfalls in einem besonders gelagerten Ausnahmefall angenommen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6. November 2017 - 11 ZB 17.31463 -, juris Rn. 3, 4 und Beschl. v. 20. November 2017 - 11 ZB 17.31318 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Der medizinischen Versorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013, BVerwGE 146, 12 Rn. 39; Beschl. v. 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Konkret ist die Gefahr, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Abschiebung des Betroffenen einträte (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 2006 a. a. O., Rn. 15 ff.; Urt. v. 25. November 1997, BVerwGE 105, 383, 387; Urt. v. 22. März 2012, BVerwGE 142, 179 Rn. 34).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Konkret ist die Gefahr, wenn diese Verschlechterung alsbald nach der Abschiebung des Betroffenen einträte (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 2006 a. a. O., Rn. 15 ff.; Urt. v. 25. November 1997, BVerwGE 105, 383, 387; Urt. v. 22. März 2012, BVerwGE 142, 179 Rn. 34).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Eine Abschichtung einzelner nationaler Abschiebungsverbote im Laufe des gerichtlichen Verfahrens ist daher nicht möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. September 2011, BVerwGE 140, 319 Rn. 7, 17).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2016 - 8 ME 87/16

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Beschwerde; Dialyse; erhebliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Mit § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG in der am 17. März 2016 in Kraft getretenen Fassung von Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 390, 392) hat der Gesetzgeber diese in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Anforderungen übernommen, ohne damit eine inhaltliche Änderung zu verbinden (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, BT-Drs. 18/7538 S. 18 f.; Senatsurt. v. 20. Dezember 2016 - 2 A 384/16 - Rn. 35 n. v.; NdsOVG, Beschl. v. 19. August 2016 - 8 ME 87/16 - , juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 20.12

    Berufung auf das nationale Abschiebungsverbot des § 60 Abs. 5 AufenthG bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
    Der medizinischen Versorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013, BVerwGE 146, 12 Rn. 39; Beschl. v. 25. Oktober 2012 - 10 B 20.12 -, juris Rn. 14).
  • VG Wiesbaden, 26.11.2021 - 5 K 4962/17

    Gambia: Klage abgewiesen. Zur Lage in Gambia.

    Der medizinischen Versorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (Sachs. OVG, Urteil vom 20.04.2018 - 2 A 811/13.A - juris).

    Sie stellt im Hinblick auf die Regelungen in § 60 Abs. 7 S. 2 bis 4 AufenthG für sich gesehen keine lebensbedrohliche oder ähnlich schwerwie­ gende Erkrankung dar, die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG begründet (BayVGH, Beschluss vom 06.11.2017- 11 ZB 1 7 . 3 1 4 6 3 - 6 , Beschluss vom 06.11.2017- 11 ZB 17.31318-; Sachs. OVG, Urteil vom 20.04.2018 - 2 A 811/13.A - ; juris).

  • VG Lüneburg, 18.06.2018 - 2 A 131/16

    Frankreich; subsidiärer Schutz; Zweitantrag

    Insofern ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der Präzisierung in § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG, wonach eine Gefahr aus gesundheitlichen Gründen nur bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen vorliegt, klarstellen wollte, dass aufgrund der häufigen Geltendmachung schwer diagnostizier- und überprüfbarer Erkrankungen psychischer Art (z. B posttraumatische Belastungsstörungen) als Abschiebungshindernis nur äußerst gravierende Erkrankungen eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib oder Leben darstellen (Sächs. OVG, Urt. v. 20.4.2018 - 2 A 811/13.A -, Rn. 24, juris).
  • VG Berlin, 22.07.2020 - 21 K 10.20
    Gründe dafür, dass und weshalb diese den Kläger nicht in ausreichender Weise, wenigstens vorübergehend unterstützen könnten, sind weder dargelegt noch ersichtlich,(vgl.hierzu O V G Bautzen, Beschluss vom 20. April 2018 - 2 A 811/13.A - juris Rn. 29)Zudem war der Kläger in der Lage, mehr als zehn Jahre lang die Kos­ ten für eine entsprechende Behandlung seiner Depressionen im Iran zu tragen, sodass mangels entgegenstehender Erkenntnisse davon ausgegangen werden kann, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie auskömmlich sind.
  • VG Stuttgart, 27.10.2022 - A 4 K 1894/22

    Erforderlichkeit eines traumatischen Ereignisses bei posttraumatischer

    Überdies bestehen für eine schwerwiegende Gesundheitsverschlechterung keine greifbaren Anhaltspunkte, nachdem weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich ist, dass die Klägerin Medikamente zur Behandlung einer PTBS einnimmt (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 20.04.2018 - 2 A 811/13.A - juris Rn. 24).
  • VG Stuttgart, 12.11.2018 - A 11 K 2527/17

    Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Gleiches gilt für eine posttraumatische Belastungsstörung und für eine Angstsymptomatik; auch diese stellen im Hinblick auf die Regelungen in § 60 Abs. 7 Satz 2 bis 4 AufenthG für sich gesehen keine lebensbedrohliche oder ähnlich schwerwiegende Erkrankung dar, die ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG begründet (vgl. BT-Drucks. 18/7538 S. 18; Zeitler, HTK-AuslR / § 60 AufenthG / zu Abs. 7 Satz 1 bis 4, Stand: 18.11.2016, Rn. 26; VGH München, Beschl. v. 06.11.2017 - 11 ZB 17.31463 - juris - und Beschl. v. 20.11.2017 - 11 ZB 17.31318 - juris - OVG Bautzen, Urt. v. 20.04.2018 - 2 A 811/13.A - juris -).
  • VG Berlin, 26.08.2021 - 31 L 158.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Das Gemeinsame Europäische Asylsystem gewährleistet keinen Anspruch auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung (vgl. zu § 60 Abs. 7 AufenthG auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Mai 2021 - 6 A 536/18.A -, juris Rn. 5, und Urteil vom 20. April 2018 - 2 A 811/13.A -, juris Rn. 26).
  • VG Chemnitz, 18.02.2021 - 4 K 1789/17

    Russische Föderation: Klage abgewiesen; Keine Flüchtlingseigenschaft oder

    Der medizinischen Versorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (SächsOVG, Urteil vom 20.04.2018 - 2 A 811/13.A-, juris).
  • VG Cottbus, 15.11.2019 - 1 K 1579/18

    Politische Verfolgung eines russischen Staatsangehörigen, der für die

    Eine damit praktisch identische Information ergibt sich aus einer dem Gericht ebenfalls vorliegenden Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Moskau an das Sächsische Oberverwaltungsgericht vom 31. Januar 2018 (Az.: 2 A 811/13.A, vgl. auch das entsprechende Urteil in dem dortigen Fall v. 20. April 2018 - juris, Rn. 21 ff).
  • VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Im Übrigen ist nach den vorliegen Erkenntnissen auch davon auszugehen, dass eine erhebliche konkrete Gefahr für das Leib und/oder Leben des Klägers auf Grund einer alsbaldigen schwerwiegenden und wesentlichen Verschlechterung seines Gesundheitszustands im Falle ihrer Rückkehr auch deshalb nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, da ein etwaige Behandlungsbedarf wegen psychischer und physischer Erkrankungen auch in der Russischen Föderation in dem nach § 60 Abs. 7 S. 4 und 5 AufenthG hinreichenden Maße zu befriedigen wäre (ebenso: Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 30. August 2021 - VG 6 L 396/20.A; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Mai 2021 - 6 A 536/18.A - juris, Rn. 5 ff. und Urteil vom 20. April 2018 - 2 A 811/13.A -, juris Rn. 25 ff; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24. März 2015 - 33 K 229.13 -, juris Rn. 28, Verwaltungsgericht München, Urteil vom 10. September 2013 - M 16 K 13.30248 -, juris Rn. 25).
  • VG Potsdam, 08.02.2022 - 6 K 3939/16

    Russische Föderation: Zumutbare inländische Fluchtalternative für Tschetschenen

    Den aktuellen Erkenntnismitteln ist zu entnehmen, dass die in den ärztlichen Dokumenten vorgetragenen Diagnosen in der Russischen Föderation - auch medikamentös - behandelbar sind (zur PTBS vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. April 2018 - 2 A 811/13.A -, juris Rn. 25 ff; Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24. März 2015 - 33 K 229.13 -, juris Rn. 28, Verwaltungsgericht München, Urteil vom 10. September 2013 - M 16 K 13.30248 -, juris Rn. 25; vgl. ferner Bundesamt für Fremdwesen und Asyl, Länderinformation der Staatendokumentation, Russische Föderation vom 17. November 2021, S. 98 ff.; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Russland: Stationäre psychiatrische Behandlungen, Auskunft vom 24. Juni 2015, und Tschetschenien: Gesundheitswesen und Behandlung psychischer Erkrankungen, Themenpapier vom 8. September 2015).
  • VG Cottbus, 28.01.2021 - 1 K 141/18
  • VG Bayreuth, 29.05.2019 - B 9 K 18.32113

    Interner Schutz für einen Tschetschenen bei einer Niederlassung in anderen Teilen

  • VG Berlin, 20.12.2021 - 37 K 7.19
  • OVG Sachsen, 17.05.2021 - 6 A 536/18

    Flüchtlingsschutz; Tschetschenien; Zulassungsantrag; psychische Erkrankung;

  • VG Chemnitz, 29.04.2021 - 4 K 1916/18

    Guinea: Klage abgewiesen. Abschiebungsverbote sind auch nicht wegen der

  • VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 9 K 17.31707

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

  • VG Stuttgart, 19.06.2018 - A 11 K 13255/17

    Anforderungen an die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung;

  • VG Chemnitz, 06.01.2022 - 4 K 569/18

    Madagaskar: keine Verfolgung von Homosexuellen

  • VG Berlin, 09.12.2021 - 37 K 7.19
  • VG Stuttgart, 14.10.2021 - A 14 K 3476/21
  • VG Chemnitz, 11.05.2021 - 4 K 623/18

    Gambia: Homosexualität nicht glaubhaft gemacht

  • VG Chemnitz, 25.03.2021 - 4 K 433/18

    Gambia: keine Verfolgung von Christen; inländische Fluchtalternative bei

  • VG Cottbus, 24.05.2023 - 1 K 823/21
  • VG Potsdam, 15.12.2022 - 6 K 409/18

    Russische Föderation: Keine generelle Gefährdung oder Sippenhaft von

  • VG Stuttgart, 14.10.2021 - A 4 K 3476/21

    Statthaftes Antragsart gegen Asylfolgebescheid ohne Abschiebungsandrohung;

  • VG Chemnitz, 24.06.2021 - 4 K 1715/19

    Gambia: Widerrufsverfahren für strafrechtlich verurteilten und inzwischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20

    Irak: Autonome Region Kurdistan als innerstaatliche Fluchtalternative

  • VG Augsburg, 16.12.2021 - Au 3 K 21.30550

    Asyl, Türkei: Erfolglose Klage gegen ablehnenden Bescheid im Folgeverfahren.

  • VG Potsdam, 19.01.2023 - 16 K 3883/17

    Russische Föderation: inländische Fluchtalternative vor Entsendung in Krieg

  • VG München, 23.03.2022 - M 19 K 21.31618

    Ghana: Keine Aufhebung der Unzulässigkeitsentscheidung; Kein Folgeasylverfahren;

  • VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17

    Tunesien: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei psychischer

  • VG Cottbus, 12.03.2021 - 9 L 592/20
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