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   OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19   

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OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19 (https://dejure.org/2021,6211)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.03.2021 - 6 C 22/19 (https://dejure.org/2021,6211)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. März 2021 - 6 C 22/19 (https://dejure.org/2021,6211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsVerf Art. 76 Abs. 2, SächsVerf Art. 83 Abs. 1 Satz 2, SächsPolG § 1 Abs. 1, SächsPolG § 9 Abs. 1, SächsPolG § 10, SächsPolG § 11, SächsPBG § 2 Abs. 1 Satz 1, SächsPBG § 3, Säc... hsPBG § 32 Abs. 1, SächsPVDG § 4 Nr. 3 Buchst. h
    Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände; Zuständigkeit zum Erlass; Ausfertigung; abstrakte Gefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 34).

    Diese lässt sich auch nicht dahingehend erweiternd auslegen, dass der Exekutive eine "Einschätzungsprärogative" in Bezug darauf zugebilligt wird, ob die vorliegenden Erkenntnisse die Annahme einer abstrakten Gefahr rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002 a. a. O.).

    Auch die Feststellung einer abstrakten Gefahr verlangt mithin eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose: es müssen - bei abstrakt-genereller Betrachtung - hinreichende Anhaltspunkte vorhanden sein, die den Schluss auf den drohenden Eintritt von Schäden rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002 a. a. O. Rn. 35; Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018, Teil E Rn. 87).

    Ist die Behörde mangels genügender Erkenntnisse über die Einzelheiten der zu regelnden Sachverhalte und/oder über die maßgeblichen Kausalverläufe zu der erforderlichen Gefahrenprognose nicht im Stande, so liegt keine Gefahr, sondern - allenfalls - eine mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002 a. a. O. Rn. 35).

    Das geschieht üblicherweise durch eine Absenkung der Gefahrenschwelle in dem ermächtigenden Gesetz von der "Gefahrenabwehr" zur "Vorsorge" gegen drohende Schäden (BVerwG, Urt. v. 3. Juli 2002 a. a. O. Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (VGH BW, Urt. v. 28. Juli 2009 - 1 S 2200/08 -, juris Rn. 35) muss der Schaden regelmäßig und typischerweise, wenn auch nicht ausnahmslos zu erwarten sein.

    Zwischen dem Mitführen gefährlicher Werkzeuge und dem zusätzlichen Verursachungsbeitrag besteht - wie beim Mitführen oder Konsum von Alkohol (siehe hierzu: ThürOVG, Urt. v. 21. Juni 2012 - 3 N 653/09 -, juris; OVG LSA, Urt. v. 17. März 2010 - 3 K 319/09 -, juris; VGH BW, Urt. v. 28. Juli 2009 - 1 S 2200/08 -, juris) - kein derart enger Ursachenzusammenhang, dass bereits das Mitführen gefährlicher Gegenstände als Gefahr für polizeilich geschützte Rechtsgüter angesehen werden muss.

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 44.16

    Anwendungsbereich des Luftverkehrsgesetzes im Bereich der Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Das sachverhaltstypische Risiko eines Schadenseintritts muss jedenfalls das allgemeine Lebensrisiko erheblich übersteigen (zum Aufstiegsverbot von Fluglaternen: BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 6 C 44.16 -, juris Rn. 23).

    47 Auch am bloßen Mitführen von gefährlichen Gegenständen lässt sich noch keine hinreichende Gefahr eines Schadenseintritts festmachen (vgl. dagegen z. B. die Gefahr beim Aufsteigenlassen von Fluglaternen: BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 6 C 44.16 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 30. Mai 2016 - 3 A 275/15 -, juris Rn. 32 f., wo die Gefahr bereits durch das Aufsteigenlassen verursacht wird).

  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 28/04

    Unwirksamkeit eines Regionalplanes

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Das Ausfertigungserfordernis ergibt sich aus Art. 76 Abs. 2 SächsVerf sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. für Pläne: BVerwG, Beschl. v. 16.Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, juris Rn. 13; SächsOVG Urt. v. 24. April 2007 - 1 D 28/04 -, juris Rn. 35 m. w. N.).

    Durch die Ausfertigung wird die Norm als Originalurkunde hergestellt, die den Willen des Normgebers nach außen wahrnehmbar macht (vgl. BayVGH, Urt. v. 28. April 2017 - 15 N 15.967 -, juris Rn. 32) und die Grundlage für die Verkündung bildet (SächsOVG, Urt. v. 24. April 2007 - 1 D 28/04 -, juris Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 275/15

    Fluglaternenverordnung; ballonartige Leuchtkörper; Brandgefahr; Luftfahrzeug;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    47 Auch am bloßen Mitführen von gefährlichen Gegenständen lässt sich noch keine hinreichende Gefahr eines Schadenseintritts festmachen (vgl. dagegen z. B. die Gefahr beim Aufsteigenlassen von Fluglaternen: BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2017 - 6 C 44.16 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 30. Mai 2016 - 3 A 275/15 -, juris Rn. 32 f., wo die Gefahr bereits durch das Aufsteigenlassen verursacht wird).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 5 B 1475/10

    OVG bestätigt erneut Glasverbot im Kölner Straßenkarneval

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    46 (1) Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts folgt nicht schon aus der Beschaffenheit der gefährlichen Gegenstände selbst; die Bestimmung der Gefährlichkeit des Gegenstands ergibt sich vielmehr erst im Zusammenhang mit einer konkreten, meistens zweckwidrigen Anwendung im Einzelfall (vgl. dagegen z. B. die Gefahr durch nicht ordnungsgemäß entsorgten Glasabfall im Karneval: OVG NRW, Beschl. v. 9. November 2010 - 5 B 1475/10 -, juris Rn. 9, wo die Gefahr bereits von der Sache selbst ausgeht).
  • OVG Thüringen, 21.06.2012 - 3 N 653/09

    Wiedereinsetzung in Ausschlussfrist bei ordnungsgemäßer

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Zwischen dem Mitführen gefährlicher Werkzeuge und dem zusätzlichen Verursachungsbeitrag besteht - wie beim Mitführen oder Konsum von Alkohol (siehe hierzu: ThürOVG, Urt. v. 21. Juni 2012 - 3 N 653/09 -, juris; OVG LSA, Urt. v. 17. März 2010 - 3 K 319/09 -, juris; VGH BW, Urt. v. 28. Juli 2009 - 1 S 2200/08 -, juris) - kein derart enger Ursachenzusammenhang, dass bereits das Mitführen gefährlicher Gegenstände als Gefahr für polizeilich geschützte Rechtsgüter angesehen werden muss.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09

    Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Zwischen dem Mitführen gefährlicher Werkzeuge und dem zusätzlichen Verursachungsbeitrag besteht - wie beim Mitführen oder Konsum von Alkohol (siehe hierzu: ThürOVG, Urt. v. 21. Juni 2012 - 3 N 653/09 -, juris; OVG LSA, Urt. v. 17. März 2010 - 3 K 319/09 -, juris; VGH BW, Urt. v. 28. Juli 2009 - 1 S 2200/08 -, juris) - kein derart enger Ursachenzusammenhang, dass bereits das Mitführen gefährlicher Gegenstände als Gefahr für polizeilich geschützte Rechtsgüter angesehen werden muss.
  • VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 79-II-08
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Dabei ist ein Gestaltungsspielraum bei der Zuständigkeit(-sübertragung) nicht eröffnet, worauf auch der von Art. 85 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf abweichende Wortlaut hindeutet (vgl. zu Art. 85 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf: SächsVerfGH, Urt. v. 29. Mai 2009 - Vf. 79-II-08 -, juris Rn. 359).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2013 - 1 S 347/13

    Erlass und Verkündung gemeindlicher Polizeiverordnungen in Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
    Für die ordnungsgemäße Ausfertigung ist grundsätzlich erforderlich, dass die erlassende Behörde das Original der Verordnung mit vollem Text mit der Unterschrift des Behördenleiters oder seines ständigen Vertreters und Datum versieht (VGH BW, Urt. v. 24. Oktober 2013 - 1 S 347/13 -, juris Rn. 51; offengelassen, ob das Landesrecht die Angabe eines Datums verlangt, in: SaarlOVG, Urt. v. 1. März 2004 - 1 R 6/03 -, juris Ls. 2; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12. November 2008 - 9 A 3.08 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 2.79
  • OVG Saarland, 01.03.2004 - 1 R 6/03
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 A 3.08

    Normenkontrollverfahren bezüglich einer Schmutzwasserbeitragssatzung:

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

  • BVerwG, 25.07.2000 - 6 B 38.00

    Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips an die Ausfertigung einer Prüfungsordnung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2023 - 3 K 208/21

    Anforderungen an Rechtsverordnungen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht stellt in seinem Urteil vom 24. März 2021 (- 6 C 22/19 - juris Rn. 24) maßgeblich darauf ab, dass der Antragsteller des dort entschiedenen Falles die WVZ als Anwohner regelmäßig betritt.

    Die "Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Errichtung einer Waffenverbotszone in B-Stadt" vom 4. Oktober 2018 (SächsGVBl. 2018, 617) beruht demgegenüber nicht auf § 42 Abs. 5 WaffG, sondern auf dem Sächsischen Polizeigesetz (vgl. SächsOVG, Urteil vom 24. März 2021 - 6 C 22/19 - juris Rn. 26).

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