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   OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17   

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OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17 (https://dejure.org/2018,17525)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.04.2018 - 4 A 478/17 (https://dejure.org/2018,17525)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. April 2018 - 4 A 478/17 (https://dejure.org/2018,17525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 48, BVFG § 15
    Spätaussiedler; Rücknahme; Ausstellungsbehörde; Statusfeststellung; Bindungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17
    Die Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG a. F. ist ein statusfeststellender Verwaltungsakt, der die Rechtsstellung als Ehegatte eines Spätaussiedlers feststellt (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012 - 5 C 17.11 -, juris Rn. 14 m. w. N. = BVerwGE 143, 161).

    Die Bescheinigung begründet oder bestätigt ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil, weil mit ihr für alle Behörden und Stellen, die für die Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz oder einem anderen Gesetz zuständig sind, im Einzelfall verbindlich festgestellt wird, dass der Inhaber der Bescheinigung Ehegatte (oder Abkömmling) des Spätaussiedlers ist (§ 15 Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 1 Satz 4 BVFG a.F.; BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012, a. a. O., Rn. 18).

    Dies beruht darauf, dass für die Ermessensentscheidung über die Rücknahme auch die Aspekte zu berücksichtigen sind, die der Betroffene - insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Betätigung schutzwürdigen Vertrauens - auf seine Anhörung hin vorbringt (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012, a. a. O., Rn. 19 f. m. w. N.).

    Es handelt sich bei ihnen vielmehr um eine Statusfeststellung (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012 a. a. O., juris Rn. 14).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17
    Diese Vorschrift ist jedoch mangels einer entsprechenden Übergangsregelung auf eine vor ihrem Inkrafttreten ausgesprochene Rücknahme nicht anwendbar (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 -, juris Rn. 13; Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 152, 164).

    Ist ein Statusbescheid rechtswidrig, sind Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes bei der Entscheidung über die Rücknahme des Statusbescheides - im Anwendungsbereich des § 48 VwVfG - ausschließlich bei der Ermessensausübung nach § 48 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 VwVfG zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 a. a. O., Rn. 31).

  • BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 10.04

    Abkömmling, keine Bindung der Feststellung der Spätaussiedlereigenschaft der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17
    Für die in § 15 Abs. 1 Satz 4 BVFG a. F. genannten Zwecke wirkt die Bescheinigung deklaratorisch, sie ist jedoch für die Spätaussiedlereigenschaft sowie für daraus abzuleitende weitere Statusfeststellungen nicht konstitutiv (BVerwG, Urt. v. 24. Februar 2005 - 5 C 10.04 -, juris Rn. 12 = BVerwGE 123, 101).
  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 A 248/17

    Spätaussiedler; Rücknahme; Zuständigkeit; Befangenheit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17
    Anhaltspunkte dafür, dass das nunmehr nach § 15 Abs. 1 BVFG für den Erlass von Spätaussiedlerbescheiden und Abkömmlingsbescheiden zuständige Bundesverwaltungsamt auch für Rücknahmeentscheidungen zuständig sein könnte, liegen nicht vor (vgl. SächsOVG, Urt. v. 24. April 2018 - 4 A 248/17 -).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11

    Spätaussiedler; Abkömmling; Spätaussiedlerbescheinigung; Bescheinigung als

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2018 - 4 A 478/17
    Diese Vorschrift ist jedoch mangels einer entsprechenden Übergangsregelung auf eine vor ihrem Inkrafttreten ausgesprochene Rücknahme nicht anwendbar (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2012 - 5 C 18.11 -, juris Rn. 13; Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 152, 164).
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