Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.07.2019 - 3 D 45/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25658
OVG Sachsen, 25.07.2019 - 3 D 45/19 (https://dejure.org/2019,25658)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2019 - 3 D 45/19 (https://dejure.org/2019,25658)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 3 D 45/19 (https://dejure.org/2019,25658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,25658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 94, BGB § § 688 ff., BGB § 693, SächsVwKG § 17 Abs. 1 Satz 1, SächsVwKG § 1 Abs. 1 Satz 1, SächsVwKG § 1 Abs. 3, SächsVwKG § 2 Abs. 1 Nr. 1
    Beschlagnahme; Strafverfolgung; Kfz; Aufwendungen; Verwahrung; Kostenerstattung; Ermächtigungsgrundlage; Verwaltungsrechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2019 - 3 D 45/19
    Insbesondere darf das Bewilligungsverfahren nicht dazu benutzt werden, die Klärung streitiger Rechts- und Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05

    Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2019 - 3 D 45/19
    Begehrt die Polizei, die hier offensichtlich nicht präventiv, sondern als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft i. S. v. § 98 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. § 152 Abs. 1 GVG repressiv tätig geworden ist (vgl. VG Neustadt, Beschl. v. 5. August 2005 - 7 L 1177/05.NW -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.), Erstattung der dabei getätigten Aufwendungen (vgl. § 693 BGB), dürfte sich aus der Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Normen keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Verwaltungsakts ergeben können (VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, juris Rn. 37 m. w. N.; die Entscheidung des HessVGH, Urt. v. 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris Rn. 20 m. w. N., betrifft Kosten im Rahmen einer [präventiven] Ersatzvornahme nach dem hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und ist daher nicht auf den hiesigen Fall anwendbar).5 Ob sich eine solche Ermächtigungsgrundlage aus § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsVwKG ergibt, weil es sich bei den Auslagen der Polizei um Verwaltungskosten in diesem Sinne handelt, ist ebenfalls ungeklärt.
  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 11 UE 2350/90

    Abschleppmaßnahme - Geltendmachung von Standkosten und Verwahrkosten mittels

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2019 - 3 D 45/19
    Begehrt die Polizei, die hier offensichtlich nicht präventiv, sondern als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft i. S. v. § 98 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. § 152 Abs. 1 GVG repressiv tätig geworden ist (vgl. VG Neustadt, Beschl. v. 5. August 2005 - 7 L 1177/05.NW -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.), Erstattung der dabei getätigten Aufwendungen (vgl. § 693 BGB), dürfte sich aus der Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Normen keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Verwaltungsakts ergeben können (VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, juris Rn. 37 m. w. N.; die Entscheidung des HessVGH, Urt. v. 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris Rn. 20 m. w. N., betrifft Kosten im Rahmen einer [präventiven] Ersatzvornahme nach dem hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und ist daher nicht auf den hiesigen Fall anwendbar).5 Ob sich eine solche Ermächtigungsgrundlage aus § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsVwKG ergibt, weil es sich bei den Auslagen der Polizei um Verwaltungskosten in diesem Sinne handelt, ist ebenfalls ungeklärt.
  • VG Neustadt, 05.08.2005 - 7 L 1177/05

    Rechtscharakter einer polizeilichen Maßnahme: Sicherstellung oder Beschlagnahme;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2019 - 3 D 45/19
    Begehrt die Polizei, die hier offensichtlich nicht präventiv, sondern als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft i. S. v. § 98 Abs. 1 Satz 1 StPO i. V. m. § 152 Abs. 1 GVG repressiv tätig geworden ist (vgl. VG Neustadt, Beschl. v. 5. August 2005 - 7 L 1177/05.NW -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.), Erstattung der dabei getätigten Aufwendungen (vgl. § 693 BGB), dürfte sich aus der Heranziehung bürgerlich-rechtlicher Normen keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Verwaltungsakts ergeben können (VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, juris Rn. 37 m. w. N.; die Entscheidung des HessVGH, Urt. v. 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris Rn. 20 m. w. N., betrifft Kosten im Rahmen einer [präventiven] Ersatzvornahme nach dem hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz und ist daher nicht auf den hiesigen Fall anwendbar).5 Ob sich eine solche Ermächtigungsgrundlage aus § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsVwKG ergibt, weil es sich bei den Auslagen der Polizei um Verwaltungskosten in diesem Sinne handelt, ist ebenfalls ungeklärt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht