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   OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16.PB   

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https://dejure.org/2016,58212
OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16.PB (https://dejure.org/2016,58212)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.10.2016 - 8 A 103/16.PB (https://dejure.org/2016,58212)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 8 A 103/16.PB (https://dejure.org/2016,58212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BPersVG § 9 Abs. 1 BPersVG § 9 Abs. 2 BPersVG § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 BPersVG § 47 Abs. 1 BPersVG § 62 Satz 2 BPersVG § 79 Abs. 3 Satz 1 BPersVG § 83
    Auflösung; Arbeitsverhältnis; Abmahnung; Auszubildende ; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; Manipulation; Zeiterfassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden wegen Vornahme der Manipulationen der Erfassung der täglichen Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum; Beteiligung der zuständigen Personalvertretung; Wirkung der Abmahnung eines Auszubildenden in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflösung; Arbeitsverhältnis; Abmahnung; Auszubildende; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; Manipulation; Zeiterfassung

  • rechtsportal.de

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden wegen Vornahme der Manipulationen der Erfassung der täglichen Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum; Beteiligung der zuständigen Personalvertretung; Wirkung der Abmahnung eines Auszubildenden in einem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Denn der Abmahnung bedarf es unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 07.11.2007 - 8 Sa 514/07

    Kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis gemäß § 3 der

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Diese Vorgehensweise, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Ausdruck verleiht, ist von der Rechtsprechung gebilligt (HessLAG, Urt. v. 7. November 2007 - 8 Sa 514/07 -, juris Rn. 32 ff.).
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Im Übrigen träte ein Verbrauch von Kündigungsgründen durch eine Abmahnung nur dann ein, wenn etwa gerichtlich entschieden wäre, dass die der Abmahnung zu Grunde liegenden Gründe für eine Kündigung nicht ausgereicht hätten (vgl. grundsätzlich BAG, Urt. v. 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Solche Verstöße sind nach der Rechtsprechung geeignet, eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB zu begründen (BAG, Urt. v. 12. August 1999 - 2 AZR 832/98 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N., sowie die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rspr.).
  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Diese Ausschlussfrist und auch die des § 22 Abs. 4 BBiG sind weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar (Faber, a. a. O. Rn. 67 m. w. N.; BAG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 6 AZR 60/83 -, juris Rn. 13 ff. zu der entsprechenden Vorschrift des § 78a BetrVG).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf die Weiterbeschäftigung gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG bereits ausdrücklich festgestellt (BVerwG, Urt. v. 26. Mai - 5 P 9/14 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Zu einer Verletzung von Verfahrensvorschriften, die im Zusammenhang mit der Beurteilung des Rechtswegs und der Verfahrensart zu beachten sind (BAG, Beschl. v. 1. Oktober 2013 - 6 P 6/13 -, juris Rn. 10), ist es jedenfalls nicht gekommen.
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93

    Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Die Gründe, die persönlicher Natur sind, müssen so schwerwiegend sein, dass sie es ausschließen, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses abzuverlangen (BVerwG, Beschl. v. 2. November 1994 - 6 P 48/93 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.03.2016 - 9 A 413/15

    Auszubildender; Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Denn aus § 9 Abs. 5 BPersVG ergibt sich, dass der Verletzung der Mitteilungspflicht keine Bedeutung für die Frage zukommt, ob ein Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ist oder weitergeführt wird (SächsOVG, Beschl. v. 24. März 2016 - 9 A 413/15.PL -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16
    Die Voraussetzungen des § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG sind jedenfalls dann gegeben, wenn wie hier Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB ermöglicht hätten (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1981 - 6 P 71/78 -, juris Rn. 24 ff.).
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