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   OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22   

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https://dejure.org/2023,9096
OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22 (https://dejure.org/2023,9096)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2023 - 2 E 30/22 (https://dejure.org/2023,9096)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2023 - 2 E 30/22 (https://dejure.org/2023,9096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen Umsetzung eines Beamten innerhalb der Polizeidirektion

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 24.10.2019 - 9 A 1419/18

    Mitbestimmungsrecht; Umsetzungsmaßnahme; Ersatzmitglied; Wahlvorschlagsliste

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 A 1419/18 - ab.

    Dies geschah vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 5 PB 2.20 - die Rechtsbeschwerde des Personalrats gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 - 9 A 1419/18 - zugelassen hatte, um die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Ersatzmitglieder des Personalrats vom Schutz des § 48 Abs. 2 Satz 2 Sächs- PersVG erfasst werden.

    Diese Voraussetzungen sind hinsichtlich des anhängigen personalvertretungsrechtlichen Verfahrens (9 A 1419/18), in dem die personalvertretungsrechtlichen Fragen des den Kläger konkret betreffenden Umsetzungsverfahrens zu klären sind, erfüllt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2023 - 10 E 45/23

    Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22
    Maßgeblich für die Einordnung als selbstständiger Verfahrensabschnitt ist, dass hier eine (das Verfahren betreffende) Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, die unabhängig von der im Klageverfahren eigentlich streitigen Frage ist, zur Überprüfung in der nächsten Instanz gestellt wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20. Januar 2022 - L 3 U 202/21 B -, juris Rn 22 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 7. März 2023 - 10 E 45/23 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 9 B 331/18

    Umsetzung; Dienstort

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht wiederum zurückgewiesen (Beschl. v. 9. Juli 2019 - 9 B 331/18.PL -, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.01.2022 - L 3 U 202/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22
    Maßgeblich für die Einordnung als selbstständiger Verfahrensabschnitt ist, dass hier eine (das Verfahren betreffende) Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, die unabhängig von der im Klageverfahren eigentlich streitigen Frage ist, zur Überprüfung in der nächsten Instanz gestellt wird (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20. Januar 2022 - L 3 U 202/21 B -, juris Rn 22 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 7. März 2023 - 10 E 45/23 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.11.2018 - 2 B 302/18

    Umsetzung; Beteiligung des Personalrats; Ersatzmitglied

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22
    Insbesondere kann durch die Aussetzung vermieden werden, dass (weiterhin) eine unterschiedliche Einschätzung dieser Fragen im beamtenrechtlichen Verfahren einerseits und im personalvertretungsrechtlichen Verfahren andererseits erfolgt (vgl. die Begründung des Senatsbeschl. v. 14. November 2018 - 2 B 302/18 - Rn. 20).
  • BVerwG, 17.12.2020 - 5 PB 2.20

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Zustimmungserfordernis; Ersatzmitglieder des

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.03.2023 - 2 E 30/22
    Dies geschah vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 - 5 PB 2.20 - die Rechtsbeschwerde des Personalrats gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2019 - 9 A 1419/18 - zugelassen hatte, um die Frage zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Ersatzmitglieder des Personalrats vom Schutz des § 48 Abs. 2 Satz 2 Sächs- PersVG erfasst werden.
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