Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2018 - 1 M 134/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Ladenöffnung am Sonntag; Schutz der Interessen von Vereinigungen und Gewerkschaften
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LSA-LÖffZeitG § 7; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
Drittschützende Norm; tatsächliche Rechtsbeeinträchtigung; subjektive Rechtsverletzung; Allgemeinverfügung wegen Ladenöffnung am Sonntag - rechtsportal.de
LSA-LÖffZeitG § 7; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
Verletzung der eigenen subjektiven Rechte einer Gewerkschaft durch eine objektive rechtswidrige Erlaubnis zur Ladenöffnung am Sonntag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der eigenen subjektiven Rechte einer Gewerkschaft durch eine objektive rechtswidrige Erlaubnis zur Ladenöffnung am Sonntag
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Keine Sonntagsöffnung eines Möbelmarktes in Halle Peißen am 4. November 2018
Verfahrensgang
- VG Halle, 01.11.2018 - 3 B 441/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2018 - 1 M 134/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14
Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2018 - 1 M 134/18
Um die erforderliche geringe prägende Wirkung der Ladenöffnung feststellen zu können, bedarf es einer Prognose der Gemeinde, ob der Besucherstrom, den die anlassgebende Veranstaltung (gem. § 7 Abs. 1 S. 1 LÖffZeitG LSA) für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstelle(n) kämen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - 8 CN 2.14 -, juris Rn. 25; OVG LSA, Beschluss vom 8. September 2017 - 1 M 100/17 -, BA S. 3 ff.).Es hat jedoch zu prüfen, ob die zur Freigabe der Ladenöffnung vorgenommene Prognose schlüssig und vertretbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 2015, a. a. O, Rn. 36; OVG LSA, Beschluss vom 23. März 2018 - 1 M 34/18 -).