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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12   

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https://dejure.org/2013,22827
OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12 (https://dejure.org/2013,22827)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.05.2013 - 4 L 209/12 (https://dejure.org/2013,22827)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 4 L 209/12 (https://dejure.org/2013,22827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 31 Abs 1 GemO ST, § 31 Abs 1 S 1 GemO ST, § 31 Abs 1 GemO ST, § 31 Abs 2 GemO ST, § 31 Abs 4 S 2 GemO ST
    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bringen eines Vorteils oder Nachteils i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 GO LSA bei der Beschlussfassung des Gemeinderats zu der geplanten Einziehung von zwei öffentlichen Straßen(teilen) gegenüber einem Gemeinderatsmitglied als Eigentümer eines Eckgrundstücks; Ausschluss eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Mitwirkungsverbot nach § 31 GO LSA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bringen eines Vorteils oder Nachteils i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 1 GO LSA bei der Beschlussfassung des Gemeinderats zu der geplanten Einziehung von zwei öffentlichen Straßen(teilen) gegenüber einem Gemeinderatsmitglied als Eigentümer eines Eckgrundstücks; Ausschluss eines ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds bewirkt Ausschluss von Gesetzes wegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Lüneburg, 17.04.2012 - 5 A 25/11

    Mitwirkungsverbot Ratssitzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    c) Nicht entschieden werden muss schließlich, ob die Klage mit dem gestellten Klageantrag nicht schon deshalb unzulässig ist, weil ein Ausschluss des Klägers nach § 31 Abs. 4 Satz 2 GO LSA weder durch den - dafür unzuständigen - Beklagten noch durch den Gemeinderat erfolgt ist (vgl. aber auch VG Lüneburg, Urt. v. 17. April 2012 - 5 A 25/11 -, zit. nach JURIS zu § 26 Abs. 1 GemO Nds: in Form einer "Feststellung" ausgesprochener Ausschluss durch den Vorsitzenden des Gemeinderates).

    Das Verwaltungsgericht hat es unter Hinweis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 17. April 2012 (a. a. O.) für die Zulässigkeit der Klage für unerheblich gehalten, dass kein förmlicher Beschluss nach § 31 Abs. 4 Satz 2 GO LSA getroffen worden sei, weil der Kläger auf die "Feststellung" des Gemeinderatsvorsitzenden den Saal verlassen habe, und der Ratsvorsitzende, offenbar unter Billigung aller Mitglieder von der an sich erforderlichen Herbeiführung eines entsprechenden Beschlusses Abstand genommen habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 94/01

    Unwirksamkeit des Bebauungsplans bei formellen Fehlern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Der Eintritt des Sondervorteils oder -nachteils muss dabei lediglich konkret möglich, d.h. hinreichend wahrscheinlich sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. November 2003 - 2 K 94/01 -, zit. nach JURIS).

    Ein die Mitwirkung ausschließendes individuelles Sonderinteresse ist schon in jedem individualisierbaren materiellen oder immateriellen Vorteil oder Nachteil zu sehen, der zu einer Interessenkollision führen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob die Interessenkollision tatsächlich besteht (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. November 2003, a. a. O.).

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - 8 B 17.10 - Beschl. v. 18. Oktober 2010 - 9 BN 1/10 -, jeweils zit. nach JURIS m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 7a D 20/02

    Voraussetzungen der Mangelhaftigkeit eines Bebauungsplans wegen Mitwirkung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Von der Einziehung der Straßen(teile) ist nicht eine solche Vielzahl von Anliegern betroffen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12. März 2003 - 7a D 20/02.NE -, zit. nach JURIS), dass diese eine Bevölkerungsgruppe mit gemeinsamen Interessen bildeten.
  • VG Münster, 29.01.2010 - 1 K 1807/08

    Ratsmitglied Beklagter Befangenheit Mitwirkungsverbot Bürgermeister Rat

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Ebenfalls offen bleiben kann, ob der Kläger nur dann eine Verletzung des § 31 Abs. 4 Satz 2 GO LSA rügen könnte, wenn er eine solche Entscheidung des Gemeinderates beantragt oder zumindest ernsthaft verfolgt hätte (vgl. dazu VG Münster, Urteil v. 29. Januar 2010 - 1 K 1807/08 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 18.10.2010 - 9 BN 1.10

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach einer Differenzierung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - 8 B 17.10 - Beschl. v. 18. Oktober 2010 - 9 BN 1/10 -, jeweils zit. nach JURIS m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09

    Zur Einstufung einer Straße in eine Reinigungsklasse im Rahmen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Auch geht es nicht um den Beschluss einer Abgabensatzung, die grundsätzlich den mit der Entscheidung befassten Gemeindevertreter nicht personenbezogen betrifft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - 2 K 310/07

    Festsetzung eines Lärmschutzwalls auf einem Grundstück außerhalb des Plangebiets

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
    Die geplante Einziehungsmaßnahme hat danach unmittelbare Folgewirkungen für die gesamte Nutzungssituation des Grundstücks, so dass der Anlieger ein individuelles Sonderinteresse (vgl. dazu auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 29. Oktober 2009 - 2 K 310/07 -, zit. nach JURIS) an der Angelegenheit hat.
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2013 - 10 LC 72/12

    Entscheidung eines Gemeinderatsvorsitzenden für den Rat über die Befangenheit

    bb) Soweit sich der Kläger sinngemäß darauf beruft, dass dem beklagten Rat die entsprechende Feststellung des Ratsvorsitzenden zugerechnet werde, fehlt die dafür erforderliche Zurechnungsnorm (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3.5.2013 - 4 L 209/12 -, juris, Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 13.05.2014 - 9 A 262/13

    Kostenerstattunganspruch eines Ratsmitgliedes bei Klagen gegen ehrverletzende

    Mit Beschluss vom 03.05.2013 (4 L 209/12) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der früheren Verfahren 9 B 27/11 MD; 4 M 92/11, 9 A 69/11 MD; 4 L 209/12, 9 A 79/11 MD; 4 L 210/12 sowie 9 A 164/11 MD, 4 L 212/12 und den beigezogenen Verwaltungsvorgang verwiesen.

    2.) Anders sieht das Gericht die Voraussetzungen für die Kostenerstattung bezüglich der vom Kläger geführten kommunalrechtlichen Streitigkeiten in den Verfahren 9 A 69/11 MD; 4 L 209/12 (fehlender Ausschluss aus der Gemeinderatssitzung) sowie des Verfahrens 9 A 79/11 MD; 4 L 210/12 (Vertagungsantrag).

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    Eine Bevölkerungsgruppe mit gemeinsamen Interessen liegt möglicherweise nur dann vor, wenn eine Vielzahl von Anliegern betroffen ist (so OVG LSA, Beschl. v. 3. Mai 2013 - 4 L 209/12 -, juris Rn. 7 zur inhaltsgleichen Regelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 GemO LSA).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    42 Eine Bevölkerungsgruppe mit gemeinsamen Interessen liegt möglicherweise nur dann vor, wenn eine Vielzahl von Anliegern betroffen ist (so OVG LSA, Beschl. v. 3. Mai 2013 - 4 L 209/12 -, juris Rn. 7 zur inhaltsgleichen Regelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 GemO LSA).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2021 - 1 S 2700/21

    Gegenstandswert im Kommunalverfassungsstreit

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass Kommunalverfassungsstreitverfahren gegenüber anderen Verfahren, in den ebenfalls der Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für die Bestimmung des Streitwerts bietet, typischerweise eine herausgehobene Wichtigkeit hätten und die Bedeutung der Sache i.S.v. § 52 Abs. 1 GKG daher regelmäßig erheblich größer wäre (ebenso § 52 Abs. 2 GKG zugrunde legend: SächsOVG 4 B 287/09 - juris Rn. 30; OVG Schl.-H., Beschl. v. 18.07.2007 - 2 MB 14/07 - juris Rn. 8; a.A. OVG NRW, Beschl. v. 08.05.2015 - 15 A 1523/14 - juris Rn. 19; NdsOVG, Beschl. v. 10 LB 79/10 - juris Rn. 57; BayVGH, Beschl. v. 10.12.2020 - 4 CE 20.2271 - juris Rn. 34; OVG LSA, Beschl. v. 03.05.2013 - 4 L 209/12 - juris Rn. 19; OVG Bremen, Beschl. v. 20.04.2010 - 1 A 192/18 - juris Rn. 68).
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