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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22 (https://dejure.org/2022,12458)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.05.2022 - 2 M 28/22 (https://dejure.org/2022,12458)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 2 M 28/22 (https://dejure.org/2022,12458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Abs 3 S 1 Nr 2 KrWG, § 3 Abs 3 S 2 KrWG, § 3 Abs 9 KrWG, § 62 KrWG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Anordnung zur Entsorgung teerölimprägnierter Bahnschwellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrWG § 62
    Abgrenzung des öffentlich-rechtlichen abfallrechtlichen Besitzbegriffs vom zivilrechtlichen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungenutzte teerölimprägnierte Holzbahnschwellen sind Abfall!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 622
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Die Verwaltungsgerichte haben grundsätzlich umfassend zu prüfen, ob das materielle Recht die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung trägt oder nicht; hierzu gehört auch die Prüfung, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989 - 4 C 40.88 - juris Rn. 20).

    In der Rechtsprechung wird auch bei Ermessensentscheidungen ein solches Auswechseln der Rechtsgrundlage nicht generell als unzulässig angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 34.15

    Abfall; Aflatoxin B1; Ausfuhr; Bereichsausnahme; Beseitigung; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Die Verkehrsauffassung wird unter anderem von der Rechtsordnung geprägt, die für den Stoff oder Gegenstand in der jeweiligen Beurteilungssituation gilt (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 29).

    Selbst eine nur zeitweilige Ungewissheit über den Verwendungszweck eines Stoffes oder Gegenstandes begründet Missbrauchsgefahren, weil damit eine Grauzone zwischen der Abfall- und Produkteigenschaft erzeugt würde (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018, a.a.O., Rn. 30, m.w.N.).

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Ein Besitzbegründungswille ist - entgegen der Ansicht des Antragstellers - dafür nicht erforderlich (vgl. BVerwG Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - juris Rn. 9; Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - juris Rn. 10; Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 - juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 12/84 - juris Rn. 19).

    Die hierfür erforderliche rechtliche und tatsächliche freie Zugänglichkeit für die Allgemeinheit kann sich etwa aus naturschutz- oder waldrechtlichen Betretungsrechten ergeben (BVerwG, Urteil vom 11. November 1997 - 7 C 58.96 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Ein Besitzbegründungswille ist - entgegen der Ansicht des Antragstellers - dafür nicht erforderlich (vgl. BVerwG Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - juris Rn. 9; Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - juris Rn. 10; Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 - juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 12/84 - juris Rn. 19).

    Mit der Definition in § 3 Abs. 9 KrWG knüpft der Gesetzgeber an die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, nach der für den Abfallbesitz ein "Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft" kennzeichnend ist; die Sachherrschaft an einem Grundstück vermittelt die tatsächliche Gewalt über die dort lagernden Gegenstände, sofern das Grundstück nicht aufgrund von Betretungsrechten allgemein zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2004, a.a.O., Rn. 14).

  • OVG Saarland, 21.08.1992 - 8 W 88/92

    Abfallbesitzer; Duldungsverfügung; Abfalleigentümer; Personenverschiedenheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Die Frage nach dem Eigentum an dem Abfall spielt öffentlich-rechtlich keine ausschlaggebende Rolle; ist der Abfallbesitzer nicht zugleich Eigentümer des Abfalls, benötigt er, um seinen ihn als Besitzer treffenden abfallrechtlichen Pflichten nachzukommen, keine Einwilligung des Eigentümers (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1992 - 8 W 88/92 - juris Rn. 13).

    Dabei kann dahinstehen, inwieweit aufgrund der Besonderheiten des Abfallrechts bei einem Vorgehen gegen den Abfallbesitzer eine zusätzliche Duldungsverfügung gegen den (davon verschiedenen) Abfalleigentümer überhaupt erforderlich ist (verneinend: SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1992, a.a.O., Rn. 13 f.).

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Die Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen ist dem Gericht nur dann verwehrt, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 - juris Rn. 12; Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Die Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen ist dem Gericht nur dann verwehrt, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 - juris Rn. 12; Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Ein Besitzbegründungswille ist - entgegen der Ansicht des Antragstellers - dafür nicht erforderlich (vgl. BVerwG Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 82.87 - juris Rn. 9; Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 - juris Rn. 10; Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 - juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 12/84 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Dieses Mindestmaß ist bei dem Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich Abfälle befinden, nur dann ausgeschlossen, wenn er die Fläche nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entziehen kann, mit anderen Worten: wenn er mit seinem Grundstück durch Betretungsrechte der Allgemeinheit in Pflicht genommen wird (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 2 M 93/15

    Wiederherstellung einer Streuobstwiese

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2022 - 2 M 28/22
    Allerdings ist anerkannt, dass das besondere Vollzugsinteresse durch das einschlägige materielle Recht bereichsspezifisch vorgeprägt sein kann, so dass für bestimmte Arten von Verfügungen das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein und die Gründe, die den Erlass eines Verwaltungsaktes rechtfertigen, demnach zugleich auch dessen sofortigen Vollzug fordern können (vgl. Beschluss des Senats vom 21. April 2016 - 2 M 93/15 - juris Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2019 - 11 S 77.18

    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zugangsstegs; Zugangs steht als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 46/20

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung; Änderung der Zweckbestimmung der

  • BGH, 14.03.1985 - III ZR 12/84

    Besitz an Abfällen

  • VGH Hessen, 24.01.2014 - 2 A 726/13
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2021 - 4 MB 44/20

    Anordnung zum Fällen eines Baumes (Bestimmtheit der Ordnungsverfügung;

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 22.71

    Auswirkung einer Abbruchanordnung gegen Miteigentümer des betroffenen Grundstücks

  • OVG Niedersachsen, 15.01.2016 - 15 MF 21/15

    Androhung; Anpflanzung; Anpflanzungsgebot; Duldungsverfügung; Ersatzpflanzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2019 - 1 B 719/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Kürzung der Versorgungsbezüge;

  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 CB 16.91

    Vorhandensein eines durchgreifenden Revisionszulassungsgrundes für jede gegebene

  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

    § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KrWG setzt insoweit voraus, dass ein neuer Verwendungszeck unmittelbar an die Stelle der ursprünglichen Zweckbestimmung tritt und nicht unrealisierbar erscheint (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Mai 2022 - 2 M 28/22 -, juris Rn. 11).
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