Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 12 Abs 1 S 1 BImSchG, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Rechtsgrundlage für ein Schlagopfermonitoring bei Fledermäusen - ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Fledermäuse und "Monitoring"-Auflage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermächtigungsgrundlage für die Auflage eines Schlagopfermonitorings für den Fledermausschutz; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Veranlassung einer Bestandserhebung durch die Behörde bei Zweifeln ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Rechtsgrundlage für ein Schlagopfermonitoring bei Fledermäusen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermächtigungsgrundlage für die Auflage eines Schlagopfermonitorings für den Fledermausschutz; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Veranlassung einer Bestandserhebung durch die Behörde bei Zweifeln ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Auflage eines Schlagopfermonitorings für den Fledermausschutz gegenüber dem Betreiber einer Windkraftanlage ist rechtswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Auflage eines Schlagopfermonitorings für den Fledermausschutz gegenüber dem Betreiber einer Windkraftanlage ist rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 14.11.2011 - 1 A 19/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 640
- DVBl 2014, 1067
- ZfBR 2015, 74
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10
Nebenbestimmung zur Abschaltung der Windkraftanlagen zum Fledermausschutz
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle im Urteil vom 23.11.2010 (- 4 A 34/10 - nach juris) und schließt sich dieser an.Das hier strittige Monitoring dient indes allein der Sachverhaltsaufklärung und damit nur der Frage, ob eine Rechtsbeeinträchtigung als Verstoß gegen das Tötungsverbot tatbestandlich überhaupt vorliegt (so auch VG Halle, Urt. v. 23.11.2010, a.a.O.).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11
Soweit das Bundesverwaltungsgericht zu einem fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit der Frage der Beeinträchtigung eines FFH-Gebiets entschieden hat, dass es sich gerade bei wissenschaftlicher Unsicherheit über die Wirksamkeit von Schutz- und Kompensationsmaßnahmen anbieten könne, durch ein Monitoring weitere Erkenntnisse über die Beeinträchtigungen zu gewinnen und dementsprechend die Durchführung des Vorhabens zu steuern (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - BVerwG 9 A 20.05 - nach Juris), ergibt sich daraus nichts anderes. - BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80
Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11
Dies ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil der verbleibende Teil der der Klägerin erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung rechtswidrig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.1984 1984 - BVerwG, 4 C 70.80 -, NVwZ 1984, 366).
- VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 BV 08.1164
Keine Anordnung regelmäßiger umfassender Eigenüberwachung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11
Für die Anordnung einer solchen Eigenüberwachungsmaßnahme bedarf es aber grundsätzlich einer konkreten gesetzlichen Ermächtigung, die nicht besteht (vgl. auch VGH München, Urteil vom 19. Februar 2009 - 22 BV 08.1164 - Juris)". - OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - 2 L 80/11
Zeitweilige Abschaltung von Windkraftanlagen zum Zwecke des Schutzes von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11
Fledermäuse treten in Individuenzahlen auf, die die Zahl der Individuen anderer geschützter und kollisionsgefährdeter Tierarten, etwa des Rotmilans, um ein Vielfaches und damit in einem Maße übersteigt, das es rechtfertigt, insoweit von einer anderen Größenordnung zu sprechen (vgl. Urt. d. Sen. v. 16.05.2013 - 2 L 80/11 -, nach Juris.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.1998 - A 2 S 501/96
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 215/11
Mit einer Maßnahme der Sachverhaltsaufklärung wird aber kein Kausalzusammenhang unterbrochen, und die Ursache einer Rechtsbeeinträchtigung wird dadurch nicht beseitigt (vgl. Urt. des Sen. v. 18.11.1998 - A 2 S 501/96 -, nach Juris; zu einer insoweit vergleichbaren Rechtslage im Polizeirecht).
- VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17
Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage
Die von der Klägerin zum Gondelmonitoring zitierte Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 215/11 -, juris) ist auf den streitgegenständlichen Sachverhalt nicht übertragbar. - OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14
Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz
Der in diesem Zusammenhang erhobene Einwand der Klägerin, der Beklagte habe es abgelehnt, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts statt einer Abschaltung der Anlagen zunächst eine entsprechende Verpflichtung auf Durchführung eines weiteren Monitorings in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen, verfängt schon deshalb nicht, weil nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 13.03.2014 - 2 L 215/11 -, NuR 2014, 578) eine rechtliche Grundlage für eine Auflage zur Durchführung eines Schlagopfermonitorings nicht besteht. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.09.2017 - 3 L 145/14
Genehmigung für Windenergieanlagen; Zulässigkeit einer artenschutzrechtlichen …
Bei dem oben darlegten Verständnis des Anwendungsbereichs einer sogenannten Monitoring-Auflage erledigt sich auch der Einwand, eine solche Auflage sei deswegen rechtswidrig, weil die Suche nach getöteten Tieren eine Tötung der Tiere nicht verhindere; vielmehr lasse sich durch ein Monitoring allenfalls Erkenntnisse über die Beeinträchtigung der Tiere gewinnen, diese aber nicht vermeiden (Rolzhofen ZNER 2014, 303, Anmerkung zu OVG Magdeburg, U. V. 13.03.2014 - 2L215/11 - ZNER 2014, 300).Eine solche Eigenüberwachungsmaßnahme könne nur auf der Grundlage einer konkreten gesetzlichen Ermächtigung angeordnet werden, die nicht bestehe (so auch OVG Magdeburg, U. v. 13.03.2014 - 2 L 215/11 - ZNER 2014, 300 unter Bezugnahme auf VGH München, U. v. 19.02.2009 - 22 BV 08.1164 - NVwZ-RR 2009, 594).
- VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1343
Schutz von Milanen gegen bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigte …
Damit kann zum einen dahinstehen, ob die Anordnung auch deshalb als rechtswidrig anzusehen ist, weil die zur Sachverhaltsaufklärung angeordnete Kartierung der Raumnutzung durch die geschützten Vogelarten allein nicht in der Lage ist, einen möglichen Kausalzusammenhang zwischen Anlagenbetrieb und Gesetzesverstoß zu unterbrechen und damit kein geeignetes Mittel darstellt, um eine Verletzung des in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG enthaltenen artenschutzrechtlichen Tötungsverbots zu verhindern (s. hierzu z. B. OVG LSA, U.v. 13.3.2014 - 2 L 215/11 - NuR 2014, 578). - VG Frankfurt/Oder, 01.07.2016 - 5 K 16/14
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage
So bietet § 12 Abs. 1 S. 1 BImSchG keine hinreichende Rechtsgrundlage hierfür, da durch ein Monitoring die Tötung von Tieren nicht verhindert werden könnte (vgl. auch OVG Magdeburg, Urteil vom 13. März 2014 - 2 L 215/11). - OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17
Windkraftanlage; Nebenbestimmung; Gondelmonitoring; Abschaltzeiten; Fledermaus
Zwar ist der Antragstellerin einzuräumen, dass eine Schlagopfersuche - bei isolierter Betrachtung - nicht erforderlich und geeignet ist, um das naturschutzrechtliche Tötungsverbot durchzusetzen, sondern zunächst lediglich der Schadensdokumentation dient (vgl. OVG LSA, Urt. v. 13. März 2014 - 2 L 215/11 -, juris Rn. 36;… VG Halle, a. a. O.). - OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 B 376/18
Windkraft; Fledermaus; Schlagopferrate
Denn durch ein Schlagopfermonitoring lassen sich in erster Linie lediglich Erkenntnisse über tote Fledermäuse gewinnen, ohne indes deren Tötung zu verhindern (vgl. OVG LSA, Urt. v. 13. März 2014 - 2 L 215/11 -, juris Rn. 35 ff.).