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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20 (https://dejure.org/2020,7400)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2020 - 2 M 3/20 (https://dejure.org/2020,7400)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2020 - 2 M 3/20 (https://dejure.org/2020,7400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 16 Abs. 2 S. 4
    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Aufenthaltszweck; Zeitraum, angemessener; Studium; Studiendauer, angemessene; Studienabschluss; Gesamtdauer; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2014 - 2 M 109/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Medizinstudium

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es gebieten, je nach den Umständen des Einzelfalles auch bei Überschreitung einer angemessenen Studiendauer einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, wenn ein - überlanges - Studium in seine Endphase getreten ist und ein ausländerbehördlich veranlasster Abbruch den bevorstehenden Studienabschluss vereiteln würde oder wenn eine deutliche Änderung des Studierverhaltens die Erwartung begründet, dass das Studium nunmehr in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Brem, Beschlüsse vom 17. September 2010 - 1 B 169/10 - juris Rn. 2 und vom 1. April 2014 - 1 B 47/14 - juris Rn. 16; SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 3 B 178/10 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 5. November 2014 - 2 M 109/14 - juris Rn. 6; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 16 AufenthG Rn. 19; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, § 16 AufenthG Rn. 32).

    Ob einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers zudem entgegensteht, dass er sein Studium voraussichtlich nicht innerhalb einer Frist von zehn Jahren erfolgreich abschließen kann (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 5. November 2014 - 2 M 109/14 - a.a.O. Rn. 6, unter Hinweis auf Nr. 16.1.1.7 AVV-AufenthG; kritisch: Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 16 AufenthG Rn. 16), bedarf hiernach keiner Vertiefung.

  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 19 BV 09.3103

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei krankheitsbedingter Studienverzögerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20
    Es wäre unverantwortlich, einem bereits weitgehend geförderten Studenten die Fortsetzung seines Studiums nur deshalb zu versagen, weil er eine fiktive Gesamtaufenthaltsdauer überschritten hat, ohne die hierfür maßgeblichen Ursachen und den Zeitraum bis zum voraussichtlichen erfolgreichen Ausbildungsabschluss in den Blick zu nehmen (vgl. BayVGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - 19 BV 09.3103 - juris Rn. 50).
  • OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 169/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums; angemessene Studiendauer -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es gebieten, je nach den Umständen des Einzelfalles auch bei Überschreitung einer angemessenen Studiendauer einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, wenn ein - überlanges - Studium in seine Endphase getreten ist und ein ausländerbehördlich veranlasster Abbruch den bevorstehenden Studienabschluss vereiteln würde oder wenn eine deutliche Änderung des Studierverhaltens die Erwartung begründet, dass das Studium nunmehr in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Brem, Beschlüsse vom 17. September 2010 - 1 B 169/10 - juris Rn. 2 und vom 1. April 2014 - 1 B 47/14 - juris Rn. 16; SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 3 B 178/10 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 5. November 2014 - 2 M 109/14 - juris Rn. 6; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 16 AufenthG Rn. 19; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, § 16 AufenthG Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - 18 B 975/08

    D (A), Studium, Studiendauer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob der Studienabschluss als Aufenthaltszweck in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann, ist nicht die Gesamtdauer der Ausbildung maßgeblich, sondern der Zeitraum, der ausgehend von dem bereits erreichten Ausbildungsstand bis zu deren Abschluss voraussichtlich noch verstreichen wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - 18 B 975/08 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 21.01.2011 - 3 B 178/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn Studienende nicht in angemessener

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es gebieten, je nach den Umständen des Einzelfalles auch bei Überschreitung einer angemessenen Studiendauer einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, wenn ein - überlanges - Studium in seine Endphase getreten ist und ein ausländerbehördlich veranlasster Abbruch den bevorstehenden Studienabschluss vereiteln würde oder wenn eine deutliche Änderung des Studierverhaltens die Erwartung begründet, dass das Studium nunmehr in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Brem, Beschlüsse vom 17. September 2010 - 1 B 169/10 - juris Rn. 2 und vom 1. April 2014 - 1 B 47/14 - juris Rn. 16; SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 3 B 178/10 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 5. November 2014 - 2 M 109/14 - juris Rn. 6; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 16 AufenthG Rn. 19; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, § 16 AufenthG Rn. 32).
  • VG Halle, 16.12.2019 - 1 B 185/19
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20
    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 1 B 185/19 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, der Antragsteller habe keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht.
  • OVG Bremen, 01.04.2014 - 1 B 47/14

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2020 - 2 M 3/20
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es gebieten, je nach den Umständen des Einzelfalles auch bei Überschreitung einer angemessenen Studiendauer einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, wenn ein - überlanges - Studium in seine Endphase getreten ist und ein ausländerbehördlich veranlasster Abbruch den bevorstehenden Studienabschluss vereiteln würde oder wenn eine deutliche Änderung des Studierverhaltens die Erwartung begründet, dass das Studium nunmehr in einem überschaubaren Zeitraum abgeschlossen werden kann (vgl. OVG Brem, Beschlüsse vom 17. September 2010 - 1 B 169/10 - juris Rn. 2 und vom 1. April 2014 - 1 B 47/14 - juris Rn. 16; SächsOVG, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 3 B 178/10 - juris Rn. 6; Beschluss des Senats vom 5. November 2014 - 2 M 109/14 - juris Rn. 6; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 16 AufenthG Rn. 19; Fleuß, in: BeckOK Ausländerrecht, § 16 AufenthG Rn. 32).
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