Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Baukostenbeteiligung für eine Umleitungsstrecke bei Ausbau einer Bundesstraße
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FStrG § 14 Abs. 3
Aufwendungen; Kostenerstattung; Straßenbaulast; Umleitungsstrecke; Umleitungsvereinbarung; Baukostenbeteiligung für eine Umleitungsstrecke - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baukostenbeteiligung für Ausbau einer Umleitungsstrecke?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anteilige Erstattung von Kosten für den Ausbau einer Umleitungsstrecke
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 28.06.2016 - 2 A 195/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16
Papierfundstellen
- BauR 2017, 1739
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16
Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.12.2014 - 2 L 78/12 -, juris, RdNr. 48, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15
Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16
Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 02.12.2015 - 2 L 4/15 -, juris, RdNr. 27) vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2022 - 2 L 10/21
Notwendige Antragstellung auf Erlass des Verwaltungsakts bei der Behörde vor …
Besondere Schwierigkeiten liegen nach der Rechtsprechung des Senats vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, im Tatsächlichen besonders bei wirtschaftlichen, technischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen, wenn der Sachverhalt schwierig zu überschauen oder zu ermitteln ist, im Rechtlichen bei neuartigen oder ausgefallenen Rechtsfragen (Beschluss des Senats vom 20. März 2017 - 2 L 84/16 - juris Rn. 17).